Steuertipp Einkommensteuerreform 2027: Freibeträge vorerst gerettet

Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 veröffentlicht. Eine frühere Fassung sah die Abschaffung zentraler Freibeträge bei Betriebsaufgabe und GmbH-Anteilsverkauf vor – diese Pläne sind in der aktuellen Version gestrichen. Ob sie in einem späteren Entwurf zurückkehren, ist offen.

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Das Bundesfinanzministerium hat am 18. August 2026 einen weiteren Gesetzesentwurf veröffentlicht: das Einkommensteuerreformgesetz 2027. Neben diesem liegt bereits der Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026 vor, der Steueränderungen für das Steuerjahr 2027 enthält.

Freibeträge vorerst gerettet

Hier gleich eine Entwarnung. Der erste Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027, der der Presse zugespielt wurde, enthielt mehrere fragwürdige Änderungen, unter anderem die Abschaffung des Freibetrags bei einer Betriebsaufgabe bzw. Betriebsveräußerung sowie des Steuerfreibetrags bei Veräußerung eines im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen GmbH-Anteils, jeweils ab dem 1. Januar 2027.

In der aktuellen Fassung des Entwurfs vom 18. August 2026 sind diese fragwürdigen Änderungen zur Abschaffung der Freibeträge nach §§ 16 und 17 EStG nicht mehr enthalten. Es bleibt abzuwarten, ob diese ursprünglich geplanten Änderungen in einen weiteren Gesetzesentwurf einfließen. dhz