Steuertipp Altersvorsorge-Reform: Was Selbstständige ab 2027 bekommen

Wer selbstständig arbeitet, war bei Riester jahrelang außen vor – es sei denn, der Ehepartner erfüllte die Voraussetzungen. Das neue Altersvorsorgedepot ändert das grundlegend.

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Die Finanzverwaltung weist in verschiedenen Online-Meldungen und in Fachinformationen auf das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge hin. Diese neue Altersvorsorge, auch als Altersvorsorgedepot bezeichnet, startet am 1. Januar 2027. Anders als bei der Riesterrente gilt dabei für Selbstständige eine wichtige Neuerung: Sie erhalten einen eigenständigen Anspruch auf staatliche Förderung.

Selbstständige und Riesterrente: Nur abgeleiteter Anspruch möglich

Selbstständige sind bislang von der Riesterförderung ausgeschlossen. Nur wenn sie verheiratet waren, konnten sie einen „abgeleiteten“ Anspruch auf Riesterzulagen erhalten. Voraussetzungen: Der Ehegatte erfüllt die Voraussetzungen zur Riesterförderung, schließt einen Riestervertrag ab, leistet seine Mindestbeiträge und der selbstständig tätige Ehegatte schließt ebenfalls einen Riestervertrag ab und zahlt Mindestbeiträge von 60 Euro im Jahr. Folge: eine staatliche Zulage für den Selbstständigen.

Selbstständige und Altersvorsorgedepot: Eigenständiger Anspruch

Im Rahmen der neuen steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge erhalten Selbstständige einen eigenständigen Zulagenanspruch. Das bedeutet: Unabhängig vom Familienstand kann jeder Selbstständige ab 1. Januar 2027 staatlich gefördert privat für sein Alter vorsorgen und erhält dafür eigene Zulagen. dhz