Überfrachtete Regelungen befürchtet EU-Aufträge: Vorerst weiterhin Fach- und Teillosevergabe möglich

Die EU-Kommission will die Vergabe öffentlicher Aufträge modernisieren. Für kleine Handwerksbetriebe steckt darin eine echte Chance: Der Grundsatz der Fach- und Teillose soll ausdrücklich verankert werden. Doch der ZDH schlägt Alarm – wegen der Rechtsform und drohender Bürokratie.

Die Europäische Kommission will die Vorgaben zur Vergabe öffentlicher Aufträge in der EU modernisieren und vereinfachen. - © photoschmidt - stock.adobe.com

Die Europäische Kommission will die Vorgaben zur Vergabe öffentlicher Aufträge in der EU modernisieren und vereinfachen. Sie hat dazu einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt. "Für das Handwerk ist es ein zentraler Erfolg, dass die Kommission den Mitgliedstaaten im Verordnungsvorschlag ausdrücklich die Möglichkeit gibt, den Grundsatz der Vergabe über Fach- und Teillose in ihr Vergaberecht einzuführen", sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Im weiteren EU-Gesetzgebungsverfahren müsse diese Errungenschaft unbedingt erhalten bleiben.

Schwannecke: Fach- und Teillose stärken Wettbewerb

Wie Schwannecke betonte, stärkt die Vergabe über Fach- und Teillose den Wettbewerb, senkt die Kosten und sichert auch kleinen und mittleren Handwerksbetrieben einen fairen Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Damit trage sie zur Resilienz der Wirtschaft bei. "Öffentliche Aufträge dürfen nicht so gebündelt werden, dass am Ende nur noch die größten Unternehmen zum Zug kommen", warnte er.

Gegen einheitliche EU-Verordnung

Bedenklich ist seiner Einschätzung nach aber, dass die Kommission dazu den Weg über eine Verordnung wählt. Dadurch würden Besonderheiten in den Mitgliedstaaten nicht berücksichtigt. Die Kommission sollte ihren Vorschlag in eine Richtlinie umwandeln. Dies sehen auch verschiedene deutsche Kommunalverbände so. Man brauche eine europäische Vereinfachung, aber durch eine Richtlinie, die funktionierende nationale Regelungen und kommunale Handlungsspielräume respektiert, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung.

Handwerksverband warnt vor überfrachteten Regelungen

Mit der Überarbeitung der europäischen Vergabeverordnung will die EU-Kommission künftig Umwelt- und Sozialaspekte stärker beachten. Diese sozialen und umweltbezogenen Aspekte müssten einen "direkten Bezug zum Auftragsgegenstand haben und verhältnismäßig sein", forderte Schwannecke weiter. Indirekte Anforderungen, die darüber hinausgingen, dürften nicht über das Vergaberecht geregelt werden. "Gerade für kleine Handwerksbetriebe wäre sonst der Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung öffentlicher Aufträge kaum zu bewältigen", sagte er.