Ausbildungsserie Wer ausbildet, muss viele Rechtsvorschriften beachten

Vom Grundgesetz bis zu den Vorschriften der Handwerkskammer: Die Berufsausbildung im Handwerk ist durch eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Ausbildungsberater Peter Braune gibt einen Überblick darüber, was Betriebe kennen müssen – und wo sie Hilfe finden.

Viele Paragrafen, klare Rangordnung: Wer im Handwerk ausbildet, muss zahlreiche Rechtsvorschriften beachten – vom Grundgesetz bis zu den Regelungen der Handwerkskammern. - © jd-photodesign - stock.adobe.com

Wer ausbildet, muss viele Rechtsvorschriften beachten. Die Regeln folgen einer Rangordnung – der sogenannten Gesetzespyramide: Untere Regelungen dürfen nicht im Widerspruch zu höheren stehen.

An der Spitze steht das Grundgesetz. Darunter folgen Bundes- und Landesgesetze, die die Parlamente beschließen. Regierungen und Ministerien erlassen auf Grundlage dieser Gesetze Rechtsverordnungen. Körperschaften des öffentlichen Rechts – etwa eine Handwerkskammer – können Satzungen verabschieden. Dazu kommen Verwaltungsvorschriften, die den Betrieb von Behörden regeln, sowie Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Urteile des Bundesgerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesarbeitsgerichts und des Bundessozialgerichts sind ebenfalls zu beachten.

Was das Europarecht regelt

Auch das Europarecht enthält Vorgaben zur Berufsbildung – allerdings beschränkt auf Mobilität, Anerkennung von Abschlüssen und Chancengleichheit.

Eine Richtlinie regelt zum Beispiel, dass im Heimatland erworbene Qualifikationen in anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Der Europäische Qualifikationsrahmen macht nationale Abschlüsse europaweit vergleichbar. Der Europass ermöglicht es, Fähigkeiten, Lebensläufe und Zertifikate einheitlich darzustellen. ECVET ist ein Leistungspunktestandard für die Berufsbildung zur Übertragung von Lernleistungen.

Wichtige deutsche Gesetze für Ausbildungsbetriebe

  • Das Berufsbildungsgesetz bildet die allgemeine Grundlage für die duale Berufsausbildung. Es regelt die Ausbildungsberechtigung, den Ausbildungsvertrag, Rechte und Pflichten sowie Prüfungen.
  • Die Handwerksordnung ergänzt das Berufsbildungsgesetz für das Handwerk. Sie enthält eigenständige Vorgaben, etwa zu Meisterregelungen und zur Ausrichtung des Handwerks.
  • Die Schulgesetze der Bundesländer regeln die Berufsschulpflicht.
  • Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt Auszubildende unter achtzehn Jahren. Es enthält strenge Regeln zu Arbeitszeit, täglichen Pausen, Nachtarbeit und Urlaub.
  • Das Arbeitszeitgesetz legt die maximale tägliche Arbeitszeit für volljährige Auszubildende fest.
  • Das Bundesurlaubsgesetz regelt den Mindesturlaubsanspruch.
  • Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Fortzahlung der Ausbildungsvergütung bei Krankheit sowie die Bezahlung an Feiertagen.
  • Das Mutterschutzgesetz schützt schwangere und stillende Auszubildende im Betrieb.
  • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen aufgrund von Herkunft, Geschlecht oder Religion.
  • Das Anerkennungsgesetz: Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen – ermöglicht es, die Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland prüfen zu lassen.

Ausbildungsordnungen: Das Herzstück der Berufsausbildung

Die wichtigsten Verordnungen für die Berufsausbildung sind die Ausbildungsordnungen. Sachverständige Vertreter der Unternehmen und Gewerkschaften erarbeiten sie. Das zuständige Fachministerium – für viele gewerbliche Berufe das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – erlässt sie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Eine Ausbildungsordnung enthält:

  • Berufsbezeichnung und Ausbildungsdauer
  • Ausbildungsrahmenplan mit sachlichen und zeitlichen Vorgaben zur Vermittlung beruflicher Fertigkeiten im Betrieb – er dient als Grundlage für den betrieblichen Ausbildungsplan
  • Standardberufsbildpositionen: verbindliche Querschnittsthemen wie Umweltschutz, Digitalisierung und Sicherheit
  • Prüfungsanforderungen: Vorgaben zu Art, Umfang, Ablauf und Bewertung der Zwischen- und Abschlussprüfungen oder gestreckten Abschlussprüfungen

Die Ausbilder-Eignungsverordnung legt fest, welche fachlichen und pädagogischen Qualifikationen Ausbilderinnen und Ausbilder besitzen müssen, um ausbilden zu dürfen.

Was die Handwerkskammer regelt

Der Berufsbildungsausschuss einer Handwerkskammer beschließt Rechtsvorschriften zur Durchführung der Berufsbildung. Er ist zu gleichen Teilen mit Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie Lehrkräften der Berufsschulen besetzt. Die Kammer erlässt die vom Ausschuss beschlossenen Vorschriften.

Dazu gehören:

  • Prüfungsordnungen für Abschluss-, Fortbildungs-, Umschulungs- und Ausbilderprüfungen
  • Fortbildungsprüfungsregelungen, die Inhalt, Ziel und Anforderungen für kammerinterne Weiterbildungen festlegen
  • Besondere Regelungen für die Berufsausbildung, Fortbildung und Umschulung von Menschen mit Behinderungen
  • Verwaltungsgrundsätze mit Richtlinien zur Eignung von Ausbildungsstätten oder zum Führen von Ausbildungsnachweisen

Prüfungsordnungen und Satzungen benötigen die Genehmigung der zuständigen obersten Landesbehörde.

Im Zweifel: Beratung bei der Handwerkskammer

Wer bei einzelnen Vorschriften unsicher ist, sollte die Ausbildungsberatung der zuständigen Handwerkskammer kontaktieren.

Ihr Ausbildungsberater Peter Braune

Zum Autor: Peter Braune hat Farbenlithographie gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.