Der 49-jährige Frankfurter Bauunternehmer war bereits wegen Beihilfe zu ähnlichen Straftaten rechtskräftig verurteilt worden – und machte trotzdem weiter. Von 2018 bis 2024 beschäftigte er Arbeitnehmer schwarz und hinterzog Steuern und Sozialabgaben in Höhe von mehr als 20 Millionen Euro.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat im März dieses Jahres einen 49-jährigen Bauunternehmer aus Frankfurt am Main erneut wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung verurteilt, wie das Hauptzollamt Erfurt berichtet.
Der Bauunternehmer war bereits einige Jahre zuvor vom Landgericht Frankfurt am Main wegen Beihilfe zu ähnlichen Straftaten rechtskräftig verurteilt worden.
Im aktuellen Verfahren wurde er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und acht Monaten verurteilt.
Mehr als 20 Millionen Euro Schaden durch Schwarzarbeit
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und des Hauptzollamtes Erfurt konnte dem Verurteilten nachgewiesen werden, dass er in den Jahren 2018 bis 2024 Arbeitnehmer "schwarz" beschäftigte.
Die Arbeitnehmer wurden demnach nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung angemeldet. Dadurch führte der Bauunternehmer zu geringe Sozialabgaben und Steuern ab.
Hierdurch entstand ein Schaden von mehr als 20 Millionen Euro.
Drei weitere Personen wegen Beihilfe verurteilt
Neben dem Bauunternehmer wurden drei weitere Personen wegen Beihilfe schuldig gesprochen. Seine 29-jährige Nichte und sein ebenfalls 29-jähriger Cousin erhielten jeweils eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sein 31-jähriger Schwager erhielt wegen Beihilfe eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, ebenfalls zur Bewährung.
Die Verurteilten haben ihre Taten vollumfänglich eingeräumt.
Bundesweite Durchsuchungen im November 2024
Ausgangspunkt des Verfahrens waren vorangegangene Ermittlungsverfahren durch das Hauptzollamt Erfurt. Im November 2024 erfolgten bundesweite Durchsuchungsmaßnahmen. Dabei wurden drei Haftbefehle, 57 Durchsuchungsbeschlüsse und Vermögensarreste in Höhe von insgesamt rund 175.000 Euro vollstreckt.
Bei der Auswertung der sichergestellten Unterlagen stellte der Zoll fest, dass der Verurteilte sogenannte Abdeckrechnungen von Servicefirmen verwendete, um die Schwarzlohnzahlungen zu kaschieren.
Was sind Abdeckrechnungen?
Der Zoll prüft und ermittelt unter anderem sehr komplex gestaltete Formen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, beispielsweise sogenannte Kettenbetrugsverfahren.
Kettenbetrugsverfahren sind durch den An- und Verkauf sowie die Verbuchung unrichtiger Belege gekennzeichnet. Dazu gehören beispielsweise Rechnungen über Leistungen, die tatsächlich nicht erbracht wurden, also Scheinrechnungen, gegen Zahlung einer Provision.
Ziel des An- und Verkaufs von Abdeckrechnungen ist die Schaffung eines Schwarzgeldkreislaufes, um Sozialabgaben und Steuern einzusparen.
Die Arbeitnehmer der Rechnungskäufer werden meist nicht oder nur mit einem geringeren Arbeitslohn zur Sozialversicherung angemeldet und durch Schwarzgeldzahlungen entlohnt. Neben der Schädigung der Sozialversicherung und des Fiskus sind die betroffenen Arbeitnehmer dadurch nicht oder nur unzureichend über die Sozialversicherung abgesichert.
Erneute Verurteilung nach ähnlichen Straftaten
Der aktuelle Fall steht damit im Zusammenhang mit einer bereits früher erfolgten rechtskräftigen Verurteilung des Bauunternehmers wegen Beihilfe zu ähnlichen Straftaten. Nun wurde er wegen eigener Taten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit, vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und acht Monaten verurteilt. avs