Das Kabinett hat beschlossen, den Handwerkerbonus von 20 auf 15 Prozent zu senken. Gleichzeitig könnte die beschlossene Steuerreform zu einer höheren Belastung von Personenunternehmen führen – und drei Viertel der Handwerksbetriebe sind genau das. Was die einzelnen Änderungen konkret bedeuten – und wo der Bundestag aus Sicht des Handwerks noch nachbessern muss.

Das Kabinett hat die geplante Reform der Einkommensteuer beschlossen. "Im Mittelpunkt dieser Einkommensteuerreform stehen kleine und mittlere Einkommen." Sie sollen entlastet werden, sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) nach dem Beschluss. Die zweistufige Reform soll Anfang 2027 in Kraft treten und Entlastungen bringen, die ab 2028 jährlich rund zehn Milliarden Euro ausmachen. Insbesondere Familien mit Kindern sollen profitieren und könnten ab 2028 bis zu 600 Euro mehr in der Tasche haben.
Spitzenverdiener und Personenunternehmen sollen dagegen zusätzlich belastet werden. Das ärgert die Wirtschaft. Sie hofft auf Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.
Handwerksverband: Beschluss bleibt hinter Erwartungen zurück
Für das Handwerk reichen die Beschlüsse nicht aus: "Die erwartbaren Entlastungen halten leider nicht, was sie versprechen", sagte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Dabei bräuchten die Betriebe ein Klima für mehr Wachstum und Investitionen. "Mit dieser geplanten Einkommensteuerreform wird das sicher nicht gelingen", fügte er hinzu.
ZDH: Personengesellschaften werden weiter benachteiligt
Schwannecke kritisierte, dass der Staat ausgerechnet den Teil des Mittelstands stärker belasten wolle, der erfolgreich wirtschafte, investiere und damit potenziell Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffe. Auch würde die unterschiedliche steuerliche Belastung von Personen- und Kapitalgesellschaften weiter zementiert. "Die Körperschaftsteuer wird ab 2028 für alle Kapitalgesellschaften gleichermaßen gesenkt, während dieser Entwurf zu einer höheren Steuerbelastung von Personenunternehmen führen kann", beklagte er und verwies darauf, dass im Handwerk drei Viertel der Betriebe Personenunternehmen seien.
Vollständiger Ausgleich der kalten Progression fehlt
Schon in der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf bemängelten der ZDH und andere Wirtschaftsverbände, dass mit der Reform nicht einmal eine Anpassung der Tarifeckwerte an die erwartete Inflation vorgesehen sei. "Dies ist für die Wirtschaft und die Beschäftigten besonders enttäuschend", hieß es. In den vergangenen Jahren hatten die Regierungen zumindest dafür gesorgt, dass Gehaltserhöhungen zum Ausgleich der Inflation nicht durch einen höheren Steuersatz aufgefressen wurden und die Kaufkraft erhalten blieb, sprich die sogenannte kalte Progression ausgeglichen wurde.
Die Reform im Einzelnen
Flacherer Mittelstandsbauch
Im Einzelnen sieht die Reform der Einkommensteuer vor, dass der Grundfreibetrag von derzeit 12.348 Euro auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und auf 12.900 Euro im Jahr 2028 steigen soll. Auch soll die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz von 42 Prozent von derzeit 69.878 Euro auf 70.600 Euro im Jahr 2028 steigen. Damit wird der Steuertarif im Bereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro – dem sogenannten Mittelstandsbauch – etwas abgeflacht. Im Bereich zwischen 12.900 Euro und 17.800 Euro steigt die Belastung dafür stärker als bisher.
Höherer Kinderfreibetrag
Außerdem wird der Kinderfreibetrag auf 10.056 Euro (2027) und 10.236 Euro (2028) erhöht. Das Kindergeld wird von heute 259 Euro auf 267 Euro (2027) und 272 Euro (2028) aufgestockt. Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll von 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen. Darüber hinaus soll der maximal zulässige Stundenlohn bei steuerfreien Zuschlägen für Sonn- und Feiertagsarbeit von 50 auf 75 Euro erhöht werden.
"Reichensteuer" greift früher
Zur Gegenfinanzierung wird die Grenze, ab der die "Reichensteuer" von 45 Prozent greift, von derzeit 277.826 Euro auf 250.000 Euro gesenkt. Und wer über ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 280.000 Euro im Jahr verfügt, soll künftig 47 Prozent an Einkommensteuer bezahlen.
Handwerkerbonus sinkt
Nicht zuletzt soll die steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitskosten bei Handwerkerleistungen – der sogenannte Handwerkerbonus – von 20 auf 15 Prozent verringert werden. Dies soll künftig auch nur noch bis zu einer Höhe von 900 statt bisher 1.200 Euro möglich sein. Ein "Kompromiss" nach langer Streichungsdebatte, wie Schwannecke sagte.
Höherer Pauschalsteuersatz für Minijobs
Darüber hinaus soll für Arbeitgeber neben den pauschalen Sozialversicherungsbeiträgen für Minijobber der Pauschalsteuersatz von zwei auf fünf Prozent erhöht werden. Damit werde die Beschäftigung für Arbeitgeber zusätzlich teurer, kritisierte Schwannecke. Dabei müsste es gerade umgekehrt sein.
Scharfe Kritik von Gewerkschaften und Arbeitgebern
Heftige Kritik kommt auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund. "Die geplanten Entlastungen gleichen kaum die Inflation aus und werden die Kaufkraft der Beschäftigten insgesamt nicht nennenswert stärken", sagte der stellvertretende DGB-Vorsitzende Stefan Körzell. Zudem greife der Spitzensteuersatz weiterhin zu früh und belaste damit auch Beschäftigte, die nicht zu den Spitzenverdienern gehörten. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger fordert ebenfalls eine echte Entlastung. "Der Bundestag muss aus dem Entwurf deshalb eine Reform machen, die ihren Namen verdient: Mit niedrigeren Steuersätzen, einem flacheren Tarif und einem vollständigen Ausgleich der kalten Progression", betonte er.
Jetzt ist der Bundestag am Zug
Kurz vor dem Kabinettsbeschluss hatte auch das Bundeswirtschaftsministerium von Katherina Reiche (CDU) für weitere Entlastungen geworben, was Klingbeil mit einer Ermahnung konterte, nachdem das Ministerium im Rahmen der Ressortabstimmung dem Entwurf zuvor zugestimmt hatte. Auch er zeigte sich offen für Änderungen – das Geld müsse aber zuerst einmal gefunden werden, sagte er mit Blick auf die Beratungen im Bundestag.
