Verordnung seit 18. August gültig Augenoptiker dürfen Sehkraft von Berufskraftfahrern testen

Ab sofort sind Augenoptikbetriebe befugt, die gesetzlich vorgeschriebenen Sehtests bei Berufskraftfahrern durchzuführen. Der Optiker-Verband ZVA sieht dies als großen Vorteil für Lkw-, Bus- und Taxiunternehmen – und als Bestätigung der Leistungsfähigkeit seiner Betriebe.

Mehr Anlaufstellen für Berufskraftfahrer: Auch Augenoptikbetriebe dürfen ab sofort den erweiterten Sehtest durchführen und bescheinigen. - © eakgrungenerd

Für Berufskraftfahrer ist der regulär vorgeschriebene Sehtest ab sofort einfacher zu organisieren. Die Anlaufstellen für die Untersuchung des Sehvermögens wurden vom Gesetzgeber erweitert. Fortan dürfen Inhaber der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E auch Augenoptikbetriebe aufsuchen. Die Verordnung ist seit 18. August rechtsgültig und beinhaltet auch die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Am übrigen Prozess ändert sich nichts: das Sehvermögen wird im gleichen Umfang wie bisher getestet, die Bescheinigung ist weiterhin zwei Jahre gültig.

“Wichtiger berufspolitischer Erfolg“

Seit dem 18. August dürfen Berufskraftfahrer bei der Beantragung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis für Lkw, Bus oder Taxi die vorgeschriebene Untersuchung der Sehfähigkeit auch in Augenoptikbetrieben durchführen. Geprüft werden dabei neben der zentralen Tagessehschärfe auch das Farbensehen, das Kontrast- und Dämmerungssehen sowie das Gesichtsfeld und das Stereosehen.

"Für Lkw- und Busfahrer wird es künftig deutlich mehr Möglichkeiten geben, die vorgeschriebene Sehüberprüfung wohnortnah und ohne unnötige Wartezeiten durchführen zu lassen", erklärt ZVA-Präsident Kai Jaeger in einer Verbandsmitteilung. “Gleichzeitig ist die Neuregelung ein wichtiger berufspolitischer Erfolg für die Augenoptik: Der Gesetzgeber erkennt damit ausdrücklich an, dass Augenoptiker über die fachliche Kompetenz verfügen, solche für die Verkehrssicherheit wichtigen Untersuchungen qualitätsgesichert durchzuführen.“

125.00 Nutzer jährlich erwartet

Die Erweiterung der Sehtestuntersuchung auf Augenoptiker ermöglicht es den Berufskraftfahrern mehr Anlaufstellen zu nutzen, was in der Transport- und Personenverkehrsbranche für Entlastungen sorgen kann. Nach Einschätzung des Nationalen Normenkontrollrats könnten jährlich um die 125.000 Menschen dieses Angebot nutzen.

Anforderungen und Voraussetzungen für Augenoptiker

Aber nicht jeder Optikbetrieb darf den Test durchführen: dafür müssen die Unternehmen die betrieblichen Voraussetzungen erfüllen und zudem über das Fachpersonal und die entsprechenden Geräte verfügen. dhz.