Das Bundeskartellamt hat ein jahrelanges Kartell im Bereich dünner Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise (DSK) aufgedeckt und hohe Bußgelder gegen mehrere Unternehmen verhängt. Die Absprachen betrafen zahlreiche öffentliche Ausschreibungen zur Straßeninstandhaltung in ganz Deutschland.

DSK ist eine Methode zur Straßensanierung, bei der eine ultradünne Oberfläche kalt auf bestehende Straßen aufgetragen wird. Genau in diesem Bereich haben führende Anbieter über Jahre hinweg Kunden untereinander aufgeteilt, Preise abgesprochen und Ausschreibungen manipuliert, wie das Bundeskartellamt berichtet. Dabei wurden Bußgelder in Höhe von insgesamt 60,3 Millionen Euro verhängt. Der Fall betrifft einen zentralen Bereich der öffentlichen Infrastruktur und damit Steuergelder von Bund, Ländern und Kommunen.
Welche Unternehmen waren am Kartell beteiligt?
An den illegalen Absprachen waren sieben Unternehmen beteiligt – allesamt führende DSK-Anbieter in Deutschland:
- AS Asphaltstraßensanierung GmbH (Langwedel)
- BITUNOVA GmbH (Köln)
- Kutter Spezialstraßenbau GmbH & Co. KG (Hanau)
- Possehl Construction GmbH (Sprendlingen)
- Liesen... alles für den Bau GmbH (Lingen)
- OAT GmbH und Otto Alte-Teigeler GmbH (Bietigheim, selbes Unternehmen)
- VSI Sanierungs- und Baugesellschaft mbH (Kaiserslautern, während der Ermittlungen in Possehl eingegliedert)
Das Kartell startete 2010 mit Kutter, Bitunova, Possehl und OAT. Später schlossen sich VSI, Liesen und AS an. Die Absprachen liefen bis September 2019.
Wie funktionierte das Kartell?
Im Kern stand eine sogenannte "Stammkunden-Regel": Jeder DSK-Kunde sollte dauerhaft an das Unternehmen gehen, das ihn ursprünglich für die DSK-Bauweise gewonnen hatte. War ein Unternehmen nicht ausgelastet, wich die Gruppe von dieser Regel ab oder gründete Konsortien, um Aufträge aufzuteilen.
Bei öffentlichen Ausschreibungen legten die Unternehmen vorab fest, wer den Zuschlag erhalten sollte. Die übrigen Firmen gaben sogenannte Schutzangebote ab – bewusst höhere Preise, die echten Wettbewerb vortäuschen sollten. Während der DSK-Saison im Frühling und Sommer trafen sich die Beteiligten etwa einmal im Monat, meist in Kassel.
Zwischen den Treffen kommunizierten sie per Telefon, E-Mail, WhatsApp und Signal. Um nicht aufzufallen, nutzten sie eine ausgefeilte Code-Sprache. Preise wurden etwa als Wurst- oder Bierpreise, Hotelzimmerpreise, Sponsoringbeträge oder Ticketpreise für Fußballspiele getarnt. Teilweise verschleierten sie die Absprachen als Anfragen für Subunternehmerarbeiten.
Welche Auftraggeber waren betroffen?
Die Absprachen betrafen zahlreiche Ausschreibungen in ganz Deutschland. Geschädigt wurden vor allem öffentliche Vergabestellen – Straßenbaubehörden von Bund, Ländern und Kommunen. Aber auch private Auftraggeber wie Flughafen-, Hafen- und Teststreckenbetreiber waren betroffen. Die manipulierten Aufträge umfassten sowohl große DSK-Projekte als auch kleinere Aufträge und Handauslegungen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, stellte klar: Das Kartell habe einen wichtigen Teil der öffentlichen Infrastruktur betroffen. Letztlich seien Investitionen der öffentlichen Hand durch die Absprachen geschädigt worden.
Wie wurde das Kartell aufgedeckt?
Der DSK-Fall ging aus dem früheren "Straßenreparaturverfahren" hervor. Dort hatte das Bundeskartellamt gemeinsam mit der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei Nordrhein-Westfalen Durchsuchungen durchgeführt. Dabei stießen die Ermittler auf Hinweise für Kartellabsprachen im DSK-Sektor. Weitere Durchsuchungen folgten im September 2020 und März 2021.
Neben den kartellrechtlichen Verstößen liefen auch strafrechtliche Ermittlungen gegen einzelne Personen nach § 298 StGB (wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen).
Kronzeugenprogramm und Verfahrensabschluss
Possehl/VSI, Bitunova, Kutter und AS kooperierten im Rahmen des Kronzeugenprogramms mit dem Bundeskartellamt. Diese Zusammenarbeit wurde bei der Berechnung der Bußgelder als mildernder Faktor berücksichtigt. Alle Verfahren konnten durch eine einvernehmliche Regelung abgeschlossen werden. Die Bußgeldbescheide sind damit rechtskräftig.
Was bedeutet der Fall für die Straßenbaubranche?
Der DSK-Fall sendet ein klares Signal: Preisabsprachen und Kundenzuteilungen bei öffentlichen Ausschreibungen werden konsequent verfolgt – auch wenn die Beteiligten ihre Kommunikation verschlüsseln. Für öffentliche Auftraggeber unterstreicht der Fall die Notwendigkeit, Ausschreibungsverfahren kritisch zu überwachen. Geschädigte Auftraggeber können zudem zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend machen.
Die Höhe der Bußgelder verdeutlicht den wirtschaftlichen Schaden solcher Kartelle. Wenn der Wettbewerb ausgeschaltet wird, zahlen am Ende die Steuerzahler überhöhte Preise für die Instandhaltung ihrer Straßen. avs