Stolperfalle Betriebsalltag Wann dürfen Chefs dienstliche E-Mail-Postfächer kontrollieren?

Ob private Anmeldungen oder persönliche Nachrichten – wer das Firmen-Postfach für Privates nutzt, bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis, wie eine Fachanwältin erklärt.

Die dienstliche E-Mail-Adresse gehört dem Betrieb – und darf ohne ausdrückliche Genehmigung nicht für private Zwecke genutzt werden. Was viele Arbeitgeber nicht wissen: Ohne klare Weisung ist auch eine Abmahnung rechtlich angreifbar. - © Prostock-studio - stock.adobe.com

Wer seinen Beschäftigten eine dienstliche E-Mail-Adresse einrichtet, geht meist davon aus, dass diese hauptsächlich für die Arbeit genutzt wird – ganz gleich, ob für die Kommunikation mit Kunden und Kollegen oder zur Anmeldung bei beruflich relevanten Accounts. Doch wie sieht das eigentlich aus, wenn Arbeitnehmer die dienstliche Mail-Adresse für private Zwecke nutzen möchten?

"Sofern die private Nutzung nicht explizit erlaubt ist, ist sie nicht gestattet", erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Das heißt, grundsätzlich darf die E-Mail-Adresse ausschließlich für die Arbeit verwendet werden – nur wenn Chefin oder Chef etwas anderes sagen, darf das Postfach auch privat genutzt werden.

Darf das kontrolliert werden?

Sofern der Arbeitgeber die private Nutzung nicht erlaubt, darf er die Einhaltung der Regeln auch im zumutbaren Rahmen kontrollieren. Stellt er dann fest, dass der Arbeitnehmer das Postfach auch für private Zwecke verwendet, kann es eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung zur Folge haben.

Gab es jedoch keine hinreichend klare Weisung des Arbeitgebers, dass die dienstliche E-Mail-Adresse nur für die Arbeit verwendet werden darf, dann darf der Verstoß auch nicht sanktioniert werden, so Oberthür. dpa/avs