Ein Bauunternehmer hatte Beschäftigte jahrelang nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet und Schwarzlöhne über Scheinrechnungen einer Dresdner Scheinfirma verschleiert.

Ein schwerwiegender Fall von Sozialversicherungsbetrug im Baugewerbe hat nun zu einem deutlichen Urteil geführt. Das Landgericht Ingolstadt hat den Geschäftsführer eines Eisenflechter- und Abbruchunternehmens zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Hintergründe des Falls: Systematisches Vorenthalten von Arbeitsentgelt
Im Zentrum der gerichtlichen Aufarbeitung stand das systematische Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Augsburg brachten ans Licht, dass der Unternehmer seine Beschäftigten gezielt nicht oder nur unvollständig zur Sozialversicherung angemeldet hatte.
Um die erforderlichen Schwarzlohnzahlungen zu finanzieren, bediente sich der Angeklagte krimineller Strukturen: Er nutzte gezielt Scheinrechnungen, die über eine in Dresden ansässige Scheinfirma generiert wurden. Diese Praxis diente dazu, die illegalen Zahlungen buchhalterisch zu verschleiern.
Die Konsequenzen: Schaden in Millionenhöhe
Der durch dieses Vorgehen verursachte Gesamtschaden ist massiv und beläuft sich auf knapp 1,2 Millionen Euro an entgangenen Sozialabgaben. Aufgrund der Schwere des Delikts wurde die Bewährungszeit für den Angeklagten auf drei Jahre festgesetzt. Das Urteil verdeutlicht den hohen Stellenwert, den die Ermittlungsbehörden der Bekämpfung von Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug beimessen. avs