Ausbildungsserie Ausbildungsnachweis: Was Azubis schützt – und Betriebe in die Pflicht nimmt

Das Berichtsheft gilt vielen als lästige Pflicht. Dabei ist es eine förmliche Urkunde mit Beweiskraft bis vors Gericht – und das Dokument, das im Konfliktfall vieles belegt. Welche Bestandteile der Nachweis enthalten muss, welche Rechte Azubis haben und was Betrieben droht, wenn der Ausbildungsplan nicht eingehalten wird, erklärt Ausbildungsberater anhand eines Beispiels.

Das Berichtsheft hat für Azubi und Ausbilder bindende Wirkung und ist im Streitfall ein wichtiges Zeugnis, ob der Ausbildungsplan eingehalten wurde. - © detailblick-foto - stock.adobe.com

Ein junger Mann lernt in einem Handwerksbetrieb. Wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, gehört zu seinem Ausbildungsvertrag ein betrieblicher Ausbildungsplan.

Zu Beginn der Ausbildungszeit hält sich sein Ausbilder genau an diese verbindliche Vorgabe. Wenige Wochen nach der Probezeit geht der Ausbilder allerdings in Rente. Nun beginnt das Dilemma: Sein Nachfolger lässt den Auszubildenden viele unterschiedliche Tätigkeiten ausführen. Aber nie solche, die im Zusammenhang mit den Lernzielen aus dem Ausbildungsplan erforderlich wären.

Im Auszubildenden wachsen die Zweifel, ob er auf diese Weise sein Ausbildungsziel erreichen wird. Deswegen wendet er sich an den Ausbildungsberater der Handwerkskammer. In einem Gespräch schildert er die Lage. Besonders wichtig ist ihm dabei, die Angelegenheit zunächst vertraulich zu behandeln. Denn er befürchtet erheblichen Druck von seinem Meister.

Der erfahrene Berater sagt Vertraulichkeit zu. Nach einigen Tagen fordert er beim Meister den Ausbildungsnachweis genau dieses Auszubildenden an. Der Meister ist erstaunt und möchte wissen, warum der Berater den Nachweis verlangt. Er erfährt, dass solche Qualitätskontrollen regelmäßig bei allen Ausbildungsbetrieben stattfinden.

Erhebliche Lücken im Ausbildungsnachweis

In der Folge gleicht der Ausbildungsberater den betrieblichen Ausbildungsplan, der dem Ausbildungsnachweis beigefügt ist, mit den von allen Beteiligten unterschriebenen Eintragungen ab. Dabei stellt er erhebliche Abweichungen fest: zwischen dem, was geplant und dem, was umgesetzt wurde.

Es folgt ein Gespräch im Betrieb. Ohne die Beschwerde des Auszubildenden zur Sprache zu bringen, weist der Berater den Meister auf eine korrekte Umsetzung des betrieblichen Ausbildungsplanes, die Führung des Ausbildungsnachweises und die Folgen einer mangelhaften Ausbildung hin.

Hier wird die Bedeutung des Ausbildungsnachweises klar. Die Eintragungen beweisen, welche Lernziele vermittelt wurden oder eben nicht. Ohne den Ausbildungsnachweis könnte ein Auszubildender nicht belegen, dass der Ausbildungsplan nicht ordnungsgemäß eingehalten wurde – und der Meister könnte umgekehrt behaupten, ordnungsgemäß ausgebildet zu haben.

Was der Ausbildungsnachweis enthalten muss – und warum er als Urkunde gilt

Der Ausbildungsnachweis ist eine förmliche Aufzeichnung. Es handelt sich um eine verbindliche Erfassung über den tatsächlichen zeitlichen und inhaltlichen Verlauf der Ausbildungszeit. Er dient auch als Beweismittel, wenn es zu einem Rechtsstreit zwischen Ausbildenden und Auszubildenden vor Gericht kommt.

Ein von allen Seiten unterschriebener Nachweis gilt als Urkunde. Die Eintragungen müssen fortlaufend und wöchentlich erfolgt sein. Alles muss zwingend der Wahrheit entsprechen. Nachträgliche Veränderungen oder Gefälligkeitsbestätigungen erfüllen den Tatbestand einer Urkundenfälschung.

Damit ein Gericht ihn als lückenlosen Beweis anerkennt, muss der Nachweis – nach den Vorgaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) – einige Bedingungen erfüllen. Nachlesbar sind:

  • betriebliche Tätigkeiten und Aufgaben
  • Dauer und Inhalt von Unterweisungen, Schulungen und überbetrieblichen Maßnahmen
  • Unterrichtsthemen der Berufsschule
  • Zeitraum, Name und Ausbildungsjahr

Die rechtlichen Folgen für Betriebe

Wenn der Ausbildungsplan nicht eingehalten wird, sind die rechtlichen Folgen für Ausbildende erheblich, da es sich um einen Verstoß gegen die Vorschriften aus dem Berufsbildungsgesetz handelt.

Fallen Auszubildende wegen einer nachweislich schlechten Ausbildung durch die Abschlussprüfung, haben sie unter Umständen sogar Anspruch auf Schadensersatz gegenüber den Ausbildenden, denn ihnen entsteht ein Verdienstausfall. Eine mangelhafte Ausbildung durch Nichteinhaltung des Ausbildungsplans berechtigt Auszubildende zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.

Ihr Ausbildungsberater Peter Braune

Zum Autor: Peter Braune hat Farbenlithographie gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.