Bagatellgrenze bei der Belegausgabepflicht, erweiterte Kassen-Nachschau bei fliegenden Händlern: Ein Gesetzesentwurf bündelt mehrere Änderungen für Betriebe mit Bargeldumsätzen. Noch ist nichts beschlossen – doch Handwerker sollten die Pläne kennen.
Ein Gesetzesentwurf sieht verschiedene Änderungen zur steuerlichen Kassenführung vor. Neben der geplanten Einführung einer elektronischen Kasse sind zum 1. Januar 2027 auch Änderungen zur Kassen-Nachschau und zur Belegausgabepflicht geplant.
Zu beachten ist, dass die geplanten Änderungen zur steuerlichen Kassenführung aktuell nur Planspiele darstellen. Es wurde noch keine Änderung dazu verabschiedet. Dennoch sollten Handwerksbetriebe mit Bargeldumsätzen wissen, was geplant ist.
Erleichterungen bei Belegausgabepflicht geplant
Eine für Unternehmer geplante Änderung ist durchaus positiv und dürfte bei Umsetzung zu einer Kostenersparnis und Bürokratieentlastung führen. Gemeint ist die lästige Belegausgabepflicht gegenüber Kunden. Selbst bei Centbeträgen muss dem Kunden aktuell ein Beleg angeboten werden. Es ist geplant, eine Bagatellgrenze von 30 Euro einzuführen. Bis zu diesem Betrag muss dem Kunden dann kein Beleg mehr ausgedruckt und angeboten werden.
Verschärfung bei der Kassen-Nachschau geplant
Eine Verschärfung ist dagegen bei der Kassen-Nachschau geplant, bei der ein Prüfer des Finanzamts unangekündigt klingeln und den Zugriff auf die Kassendaten verlangen kann. Bei "fliegenden Händlern" soll für die Durchführung der Kassen-Nachschau nicht mehr nur das Finanzamt zuständig sein, bei dem der Unternehmer seine Steuernummer hat, sondern auch andere Finanzämter, in deren Bezirk der fliegende Händler tätig wird. dhz
