Bund und Länder haben sich auf eine Finanzreform geeinigt, die Städte und Gemeinden bei neuen Sozialgesetzen entlasten soll. Für das aktuelle Defizit von 30 Milliarden Euro pro Jahr fehlt jedoch eine Lösung – mit Folgen auch für kommunale Aufträge ans Handwerk.

Bund und Länder haben sich auf eine Finanzreform geeinigt, die vor allem die Kommunen entlasten soll. Künftig gilt der Grundsatz "Wer bestellt, bezahlt": Bei neuen Bundesgesetzen, die Länder und Kommunen zusammen mit mehr als 200 Millionen Euro belasten, übernimmt der Bund 80 Prozent der Kosten. Die Regelung soll ab dem ersten September gelten. Das teilte Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) nach den Beratungen der Länder mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Berlin mit.
Lies sprach von einem fairen Ausgleich. Merz verwies auf den starken Kostenanstieg in den Gemeinden: "Wir bringen unser Land voran." Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, sich an diesem Prinzip der sogenannten Veranlassungskonnexität zu orientieren – also daran, dass die Ebene zahlt, die ein Gesetz beschließt.
Neuer Mechanismus für Sozialgesetze
Bisher entstehen vor allem den Kommunen Mehrkosten durch sogenannte Leistungsgesetze des Bundes. Dazu zählen die Kinder- und Jugendhilfe, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und das Teilhabegesetz. Der neue Mechanismus soll bei neuen oder geänderten Leistungsgesetzen greifen.
Im ursprünglichen Beschlussentwurf einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe waren noch 75 Prozent Kostenübernahme bei einer Schwelle von 250 Millionen Euro vorgesehen. Die nun beschlossene Regelung geht weiter. Lies betonte zugleich eine Symmetrie: "Wenn der Bund am Ende Entscheidungen trifft, die auch dann wieder zur Reduzierung der Kosten führen, dann muss es auch ein Zurück der Mittel geben."
Nicht erfasst sind Steuergesetze. Hier kommt es regelmäßig zu Streit, wenn Steuerentlastungen des Bundes auch für die Länder Mindereinnahmen bedeuten.
Kommunale Spitzenverbände: Probleme der Vergangenheit ungelöst
Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßen die Einigung als guten Schritt, üben aber auch Kritik. Die Präsidenten Burkhard Jung (Städtetag), Achim Brötel (Landkreistag) und Ralph Spiegler (Städte- und Gemeindebund) erklären: "Es ist ein großer Schritt, dass der Bund das Prinzip ‚Wer bestellt, bezahlt‘ jetzt erstmals für einen großen Teil seiner Gesetzgebung anerkennen will."
Die übrigen 20 Prozent der Kosten sollten aus Sicht der Verbände die Länder tragen. Begründung: Die Kommunen seien die einzige der drei staatlichen Ebenen, die keinen Einfluss auf Bundesgesetze habe. Kritisch sehen die Verbände, dass die Regel nicht für Steuergesetze gelten soll, die bei den Kommunen für Einnahmeausfälle sorgen.
30 Milliarden Euro Defizit pro Jahr
Das zentrale Problem bleibt aus Sicht der Verbände ungelöst: Die neue Regel gilt nur für künftige Gesetze, nicht für bestehende. Genau diese bestehenden Sozialgesetze des Bundes haben aber maßgeblich zum aktuellen Rekorddefizit beigetragen. Städte, Landkreise und Gemeinden schließen das zweite Jahr in Folge mit einem Defizit von 30 Milliarden Euro ab.
"Die kommunalen Haushalte kollabieren – und zwar fast überall", heißt es in einer Erklärung der Verbände. "Und das ohne eigenes Verschulden: Die Sozialausgaben, auf die wir selbst praktisch keinen Einfluss haben, laufen uns davon." Hinzu kämen zusätzliche Belastungen von rund sechs Milliarden Euro durch die Pflegereform und das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Die in Aussicht gestellten Entlastungen bei den Sozialkosten lägen dagegen nur im unteren einstelligen Milliardenbereich.
Forderung nach Soforthilfe und "Zukunftspakt 2.0"
Bund und Länder wollen sich in einem "Zukunftspakt 2.0" auf eine neue Aufgabenverteilung und neue Finanzbeziehungen aller staatlichen Ebenen einigen. Die kommunalen Spitzenverbände fordern, dabei gleichberechtigt mit am Tisch zu sitzen. Bis potenzielle Reformen wirken, müsse es eine Soforthilfe für die Kommunen geben, die das Problem des kommunalen Defizits von 30 Milliarden Euro angeht: "Die kommunalen Haushalte kollabieren, wir haben nicht mehr viel Zeit."
Für das Handwerk sind die Finanzen der Kommunen von hoher Bedeutung: Städte, Gemeinden und Landkreise zählen zu den wichtigsten öffentlichen Auftraggebern – etwa beim Bau und der Sanierung von Schulen, Kitas, Straßen und Verwaltungsgebäuden. Bleiben die Kassen leer, geraten auch Investitionen und Aufträge unter Druck. dpa/fre