EU-Parlament und Mitgliedstaaten haben sich auf ein einheitliches elektronisches Portal für Entsendemeldungen geeinigt. Statt 27 nationaler Formulare soll künftig möglichst eines reichen.

Handwerksbetriebe, die im EU-Ausland arbeiten, sollen künftig weniger Zeit mit Formularen verbringen: Am 23. Juni haben sich EU-Parlament, Rat und Kommission im sogenannten Trilog auf die Einführung der eDeclaration geeinigt.
Das ist ein EU-weit einheitliches elektronisches Portal, über das Unternehmen melden, wenn sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einen anderen Mitgliedstaat entsenden.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) werten die Einigung als Fortschritt – fordern aber Nachbesserungen.
Einheitliche Kriterien statt Formular-Chaos
"Die eDeclaration ist eine Antwort auf die konkreten Probleme für Handwerksbetriebe, wenn sie im Binnenmarkt Dienstleistungen erbringen", erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Entscheidend sei, dass sich Parlament und Mitgliedstaaten auf eine geschlossene Liste an Informationspunkten geeinigt hätten. Damit gälten EU-weit dieselben Kriterien für die Arbeitnehmerentsendung. Der Nutzen des Portals steige mit jedem Mitgliedstaat, der mitmache, so Schwannecke.
Bislang hätten Betriebe für umfangreiche Entsendeformulare oft mehr Zeit aufgewendet als für die eigentliche Dienstleistung vor Ort, kritisiert der ZDH. Die eDeclaration treibe den Abbau überflüssiger Bürokratie voran. Aus Sicht des Handwerks ist das Portal ein praxisnahes Beispiel dafür, wie ein digitales Instrument den Aufwand für Betriebe verringern und ihre Arbeit im EU-Binnenmarkt erleichtern kann.
Forderung: A1-Bescheinigung gleich mit erledigen
Ein zentrales Anliegen des Handwerks bleibt offen: die Verknüpfung der eDeclaration mit der A1-Bescheinigung. Diese Bescheinigung weist nach, in welchem Land ein entsandter Mitarbeiter sozialversichert ist. Bislang muss sie getrennt beantragt werden. "Die Verknüpfung der A1-Bescheinigung mit der eDeclaration wäre ein weiterer Schritt in diese Richtung, der zeitnah erfolgen sollte", so Schwannecke.
BDA: Pflicht zur Teilnahme nötig
Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sieht hier Nachbesserungsbedarf. "Die Trilog-Einigung ist ein wichtiger Schritt, um die Arbeitsmobilität im europäischen Binnenmarkt zu vereinfachen", erklärt BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter. Unternehmen könnten Entsendemeldungen künftig digitaler, einheitlicher und mit weniger Aufwand abwickeln.
Allerdings gebe es "entscheidende Webfehler": Die Teilnahme an der eDeclaration müsse für alle 27 Mitgliedstaaten verpflichtend sein, fordert Kampeter. Mitgliedstaaten dürften nicht an nationalen Parallelsystemen festhalten. Auch die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte sollte sinken, um den Meldeaufwand spürbar zu senken. fre