Steuerfalle Firmenwagen Privat-Pkw statt Dienstwagen: Finanzamt stellt sich quer

Ein Mitarbeiter nutzte dreimal seinen eigenen Wagen für Dienstreisen – obwohl der Firmenwagen frei war. Das Ergebnis: Mehrere tausend Euro Werbungskosten abgelehnt, bestätigt durch den Bundesfinanzhof. Warum Arbeitgeber ihre Mitarbeiter über dieses Risiko informieren sollten.

Steuertipp
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Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern einen betrieblichen Dienstwagen zur privaten und beruflichen Nutzung zur Verfügung stellen, sollten sie vor einem Steuerrisiko warnen. Denn steuerlich gibt es ein Problem, wenn der Mitarbeiter für Dienstreisen seinen Privat-Pkw nutzt, obwohl er seinen Dienstwagen hätte nutzen können.

In einem Streitfall nutzte ein Mitarbeiter für drei Dienstreisen seinen Privat-Pkw, obwohl er den Dienstwagen hätte einsetzen und vom Arbeitgeber sogar die Tankkosten erstattet bekommen können. Stattdessen überließ er den Dienstwagen während dieser Dienstreisen nachweislich seiner Ehefrau zur privaten Nutzung. Anschließend machte der Mitarbeiter in seiner Steuererklärung die tatsächlichen Fahrtkosten für die drei Dienstreisen – immerhin mehrere tausend Euro – als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt versagte den Werbungskostenabzug.

Steuertipp: Leider zu Recht, wie nun die Richter des Bundesfinanzhofs klarstellten (BFH, Urteil vom 21. Januar 2026, Az. VI R 30/24). Zwar steht es einem Arbeitnehmer grundsätzlich frei zu wählen, welches Fahrzeug er für seine Dienstreisen nutzt. Doch diese Wahlfreiheit endet, wenn private Motive im Vordergrund stehen und wirtschaftliche Mehrkosten entstehen. dhz