Facharzt-Termine sind rar, Hausarzttermine oft dringend. Viele Beschäftigte nehmen daher Arzttermine während der Arbeitszeit wahr. Doch wann müssen Arbeitgeber dies zulassen? Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht klärt auf.

Beschäftigte teilen ihren Vorgesetzten nicht selten mit: "Ich komme heute später, ich bin beim Arzt." Arzttermine vor oder nach der Arbeitszeit sind häufig schwer zu bekommen. Daher stellt sich für Arbeitgeber die Frage, ob Arztbesuche während der Arbeitszeit ermöglicht werden müssen.
"Grundsätzlich haben Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit stattzufinden", erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die betreffende Person in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt ist.
Ist ein Arzttermin jedoch aus gesundheitlichen Gründen erforderlich und kann er ausschließlich während der Arbeitszeit wahrgenommen werden, müssen Arbeitgeber dies aufgrund ihrer Fürsorgepflicht ermöglichen.
Müssen Arbeitgeber die Zeit vergüten?
Die für einen Arztbesuch aufgewendete Zeit müssen Arbeitgeber nicht in jedem Fall als unbezahlte Freizeit der Beschäftigten behandeln. Unter bestimmten Voraussetzungen kann § 616 BGB Anwendung finden. Danach behält ein Arbeitnehmer seinen Vergütungsanspruch, wenn er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit ohne eigenes Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert ist.
Allerdings kann § 616 BGB im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. In diesem Fall müssen Arbeitgeber Beschäftigte zwar für einen notwendigen Arzttermin freistellen, für die versäumte Arbeitszeit besteht jedoch grundsätzlich kein Anspruch auf Vergütung. dpa/avs