Für Einkäufe bis 30 Euro soll künftig kein Bon mehr verpflichtend sein. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums hervor. Im Gegenzug plant Minister Lars Klingbeil für umsatzstärkere Betriebe eine Pflicht zu manipulationssicheren Kassen.

Die umstrittene Bonpflicht soll fallen – zumindest für kleine Beträge. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant eine Bagatellgrenze von 30 Euro. Bis zu diesem Betrag sollen Händler ihren Kundinnen und Kunden künftig keinen Beleg mehr aushändigen müssen. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums hervor, über den die Nachrichtenagentur Reuters und das "Handelsblatt" berichten.
Die Bagatellgrenze solle Wirtschaft und Umwelt entlasten. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart: "Wir schaffen die Bonpflicht ab. Für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro führen wir ab dem 1. Januar 2027 eine Registrierkassenpflicht ein."
Papierbon soll langfristig verschwinden
Längerfristig will das Ministerium den Papierbeleg vollständig durch digitale Alternativen ersetzen – etwa per Mail oder QR-Code. "Geplant ist eine Umstellung vom klassischen Papierbeleg zu digitalen Kassenbelegen", heißt es laut "Handelsblatt" im Entwurf. Zunächst gilt die 30-Euro-Grenze, anschließend folgt die vollständige Digitalisierung. Ein genaues Datum nennt der Entwurf bislang nicht.
Die Belegausgabepflicht gilt seit Januar 2020. Sie soll Steuerbetrug durch manipulierte Ladenkassen erschweren. In der Praxis führte sie vor allem bei Bäckereien und anderen kleinen Betrieben zu einer Flut an Thermopapierbons, die meist ungelesen im Müll landen.
Kritik aus dem Handwerk
Das Handwerk hatte die Bonpflicht von Beginn an scharf kritisiert. Handwerkspräsident Jörg Dittrich sagte Anfang des Jahres der Deutschen Presse-Agentur: "Die Bonpflicht ist im Alltag schlicht lästig: Sie produziert Millionen unnötiger Thermopapierbons, die direkt im Müll landen, kostet Zeit an der Kasse, belastet kleine Betriebe organisatorisch und ökologisch und stiftet im Alltag kaum Nutzen für Kundinnen und Kunden."
Pflicht zu elektronischen Kassen ab 2027
Im Gegenzug zur Lockerung der Bonpflicht plant Klingbeil eine neue Pflicht für größere Betriebe: Wer mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz erzielt, soll laut Entwurf ab Januar 2027 manipulationssichere elektronische Kassen einsetzen müssen. So soll Steuerhinterziehung erschwert werden.
Wer sich der Kassenpflicht verweigert, muss mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen. Härtere Strafen sind zudem für die Manipulation von Kassenaufzeichnungen vorgesehen: Das Anbieten oder Nutzen entsprechender Software soll künftig als Steuerstraftat mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden.