Steuererklärung 2025 21 Tipps für die private Steuererklärung – das bringt Geld zurück

Abfindung, Pflege-Pauschbetrag, energetische Sanierung oder die vergessenen Reinigungskosten für Berufskleidung: An vielen Stellen verschenken Steuerzahler Geld ans Finanzamt. Welche Anlagen sich für die Steuererklärung 2025 lohnen – und wo mehrere hundert oder tausend Euro Erstattung drin sind.

Ob Anlage N, KAP oder Haushaltsnahe Aufwendungen: Über ELSTER lassen sich 21 Steuertipps direkt umsetzen – und damit oft mehrere hundert Euro Erstattung sichern. - © Stockfotos-MG - stock.adobe.com

1. Abfindung: Ermäßigte Steuer

Wurde das Dienstverhältnis 2025 vom Arbeitgeber gekündigt und ein Arbeitnehmer hat eine Abfindung erhalten, sollte für 2025 unbedingt – auch freiwillig – eine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Denn trägt man in die Anlage N in Zeile 17 den Abfindungsbetrag ein, wird die Abfindung unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigt besteuert. Folge: Das Finanzamt erstattet die vom Arbeitgeber zu hoch einbehaltene Lohnsteuer.

2. Nebenkosten und Wohngeld

Ein Blick in die Nebenkostenabrechnung des Vermieters der privaten Wohnung oder in die Wohngeldabrechnung des Verwalters für das private Eigenheim kann Steuern sparen. Denn stecken in den Zahlungen an den Vermieter oder Verwalter Zahlungen an Handwerker oder für den selbständigen Hausmeisterservice, dann winkt eine Steueranrechnung von 20 Prozent der Arbeitsleistung. Dazu muss die abgerechnete Arbeitsleistung in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen eingetragen werden.

3. Neu-Lebensversicherung

Bei Auszahlung einer Neu-Lebensversicherung im Jahr 2025 (Neu-LV = Vertragsabschluss ab 1. Januar 2005) werden unter bestimmten Voraussetzungen nur 50 Prozent der Überschüsse besteuert. Doch: Die Versicherung hat 2025 zunächst 100 Prozent der Überschüsse versteuert und dementsprechend eine zu hohe Abgeltungsteuer abgeführt. Durch Abgabe der Anlage KAP zur Steuererklärung 2025 besteuert das Finanzamt nur die Hälfte der Überschüsse und erstattet die zu hoch einbehaltene Steuer.

4. Hochzeit im Jahr 2025

Hat sich ein Paar 2025 das standesamtliche Ja-Wort gegeben, kann für dieses Steuerjahr erstmals die Zusammenveranlagung beantragt werden. Erzielt ein Frischvermählter mehr als 60 Prozent des Gesamteinkommens, ist die Steuerersparnis des Ehegattentarifs am höchsten. Es winken mehrere hundert und in Einzelfällen sogar mehrere tausend Euro Steuerentlastung.

5. Unterstützungsleistungen

Hat ein Handwerker im Jahr 2025 seine Eltern oder sein Kind, für das niemand mehr Anspruch auf Kindergeld hat, finanziell unterstützt, kann er dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine außergewöhnliche Belastung von bis zu 12.096 Euro in der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" geltend machen. Dieser abziehbare Höchstbetrag mindert sich, wenn die unterstützte Person eigene Einkünfte und Bezüge von mehr als 624 Euro im Kalenderjahr hatte oder im Ausland lebte. Hat die unterstützte Person eigene Ersparnisse in Höhe von 15.500 Euro, scheidet der Abzug leider aus.

6. Pflege-Pauschbetrag I

Hat ein Steuerzahler einen Elternteil bei sich zu Hause oder in dessen Haushalt unterstützt und der Elternteil hat Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5, kann in der Anlage Außergewöhnliche Belastung ab Zeile 10 ein steuersparender Pflege-Pauschbetrag beantragt werden. Bei Pflegegrad 2 mindert sich das Einkommen um 600 Euro, bei Pflegegrad 3 um 1.100 Euro und bei Pflegegrad 4 und sogar um 1.800 Euro. Kümmern sich mehrere Personen, beispielsweise Geschwister, wird der Pflege-Pauschbetrag aufgeteilt.

7. Pflege-Pauschbetrag II

Was viele Eheleute nicht wissen. Lebt ein pflegebedürftiger Ehegatte mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 noch zu Hause und neben einem ambulanten Pflegedienst kümmert sich der gesunde Ehegatte um die Pflege, um den Haushalt und den Bürokram, kann dafür auch ein Pflege-Pauschbetrag geltend gemacht werden.

8. Kirchensteuererlass

Ist 2025 eine Abfindung vom Arbeitgeber zugeflossen und wurde nicht nur Einkommensteuer, sondern auch Kirchensteuer bezahlt? Dann sollte der Steuerbescheid 2025 unbedingt dem evangelischen oder katholischen Kirchensteueramt vorgelegt werden. Denn auf Antrag erlässt das Kirchensteueramt in der Regel 50 Prozent der Kirchensteuer auf Abfindungen. Dasselbe gilt übrigens für die Kirchensteuer, die auf den Gewinn aus der Aufgabe beziehungsweise Verkauf des Betriebes 2025 angefallen ist.

9. Kosten für Firmenfeier

Hat ein Arbeitnehmer 2025 seinen Einstand, sein Jubiläum oder seinen Abschied mit Kollegen, Vorgesetzten oder mit Kunden seines Arbeitgebers gefeiert, kann er diese Feierkosten dem Finanzamt als Werbungskosten präsentieren. Problemlos geht der Werbungskostenabzug meist durch, wenn die Feier in Räumlichkeiten des Arbeitgebers stattfand und anhand der Gästeliste erkennbar ist, dass wirklich nur Gäste aus dem beruflichen Umfeld eingeladen waren.

10. Bewirtung und Geschenke

Angestellte Handwerker mit Führungsaufgaben, die Mitarbeiter 2025 beschenkt haben (Osterhase, Nikolaus) oder anlässlich eines Mitarbeitergesprächs zum Essen eingeladen haben, können diese Kosten als Werbungskosten absetzen. Den Werbungskostenabzug gibt es übrigens unabhängig davon, ob die Führungskraft ein nur ein Festgehalt oder ein Festgehalt plus ein erfolgsabhängiges Gehalt bezogen hat.

11. Fahrtkosten zur Arbeit

Angestellte, die täglich mit dem Deutschlandticket zur Arbeit gependelt sind, können statt der tatsächlichen Kosten in der Anlage N den Abzug der Entfernungspauschale für diese Fahrten beantragen. Selbst dann, wenn die Entfernungspauschale deutlich über den Kosten für das Deutschlandticket liegt. Gut zu wissen: Ist ein Arbeitnehmer 2025 als passiver Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft zur Arbeit gependelt, steht ihm die steuersparende Entfernungspauschale trotzdem zu.

12. Mobilitätsprämie

Lag das zu versteuernde Einkommen eines Azubis, eines Berufseinsteigers oder einer Teilzeitkraft unter dem Grundfreibetrag 2025 von 12.096 Euro/24.192 Euro (Ledige/Verheiratete) oder erzielte ein selbstständiger Handwerker 2025 einen Verlust? Dann kann es sich lohnen, die Anlage "Mobilitätsprämie" zur Steuererklärung 2025 auszufüllen. Das Finanzamt zahlt hier eine (meist kleine) Prämie, wenn die einfache Strecke eines Steuerzahlers zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mehr als 20 Kilometer beträgt.

13. Spenden absetzen

Spenden an gemeinnützige Organisationen können als Sonderausgaben abgesetzt werden, wenn die Höhe der einzelnen Spende nachgewiesen werden kann. Spenden bis 299 Euro können per Kontoauszug oder Telefonrechnungen nachgewiesen werden. Bei Spenden ab 300 Euro muss eine Spendenquittung von der Organisation angefordert werden.

14. Rürup-Vertrag

Nicht zu vergessen ist der steuersparende Sonderausgabenabzug für Beiträge in einen Rürup-Vertrag (sogenannte Basis-Rentenvertrag). Die Beiträge sind 2025 grundsätzlich zu 100 Prozent steuerlich absetzbar. Es gilt 2025 jedoch eine Abzugshöchstgrenze von 29.344 Euro/58.688 Euro (Ledige/Verheiratete).

15 Riester-Beiträge

Beitragszahlungen in einen Riestervertrag sollten unbedingt dem Finanzamt in der Anlage AV mitgeteilt werden. Dann checkt das Finanzamt, ob durch den Sonderausgabenabzug eine Steuererstattung anfällt, die höher ist das die Riester-Zulagen für 2025. Ist das der Fall, kommt es in Höhe des Differenzbetrags zwischen der errechneten Steuererstattung und der erhaltenen Riester-Zulagen zu einer Steuerentlastung.

16. Energetische Sanierung

Eigenheimbesitzer, die ihr Eigenheim 2025 energetisch saniert haben, das durch eine Bescheinigung nachweisen können und keine staatliche Förderung dafür in Anspruch genommen haben, können nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) in der Anlage Energetische Maßnahmen eine Steueranrechnung von 20 Prozent der Sanierungskosten, maximal 40.000 Euro beantragen. Was man beachten sollte: Die ermittelte Steueranrechnung gibt es auf drei Jahre verteilt.

17. Kind I: Ausbildungsfreibetrag

Studierte ein Kind 2025 oder absolvierte weit weg vom elterlichen Haushalt eine Ausbildung und lebt auch dort, verbringt seine freie Zeit jedoch noch bei den Eltern, kann in der Anlage "Kind" ein Antrag auf Abzug eines Ausbildungsfreibetrags in Höhe von 1.200 Euro beantragt werden.

18. Kind II: Ausbildungsfreibetrag

Lebt ein Elternteil mit einem oder mehreren Kindern allein in einem Haushalt, sollte in der Anlage "Kind" unbedingt ein Antrag auf Abzug eines Entlastungsbetrags nach § 24b EStG gestellt werden. Der Clou: Echten Alleinstehenden steht ein steuersparender Entlastungsbetrag von 4.260 Euro für das erste Kind und 240 Euro für jedes weitere Kind zu.

19. Kryptowährung und Gold

Gewinne, die 2025 aus dem Verkauf von Kryptowährung oder aus physischem Gold erzielt wurden, sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).

20. Unterstützung Flüchtlinge

Unterstützte ein Steuerzahler Flüchtlinge aus der Ukraine, in dem er ihnen mietfrei eine Immobilie überlassen hat, kann er ausnahmsweise die Kosten im Zusammenhang mit der Immobilie als Werbungskosten in der Anlage V geltend machen. Normalerweise verlangt das Finanzamt eine mindestens 50-prozentige beziehungsweise 66-prozentige Miete für den Werbungskostenabzug. Bei Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine gelten jedoch Sonderregelungen.

21. Reinigungskosten

Wird Berufskleidung zu Hause gewaschen, dürfen Arbeitnehmer dem Finanzamt die geschätzten Kosten je Waschgang als steuersparende Werbungskosten präsentieren. Das wird häufig vergessen.