Auftragsflaute im Betrieb Keine Arbeit: Dürfen Chefs Mitarbeiter früher heimschicken?

Wenn die Auftragslage stockt, klingt ein früher Feierabend verlockend – doch für Handwerkschefs kann das teuer werden. Eine Fachanwältin für Arbeitsrecht erklärt, wann die volle Vergütung fällig wird, welche Rolle Gleitzeit und Überstundenkonten spielen und welche Alternativen Betriebsinhaber haben.

Leerlauf im Betrieb bedeutet nicht automatisch Leerlauf auf dem Lohnkonto. - © Jelena - stock.adobe.com

Alle Aufträge abgearbeitet, kein neues Projekt in Sicht? Was nach einem entspannten Resttag für Ihr Team klingt, kann für Sie als Chefin oder Chef schnell zur Kostenfrage werden. Dürfen Sie Mitarbeitende dann einfach früher in den Feierabend schicken, ohne die volle Arbeitszeit zu vergüten?

"Nein, dann müssen Arbeitgeber die ausfallenden Stunden bezahlen", erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Heißt für Sie: Die vereinbarte Arbeitszeit ist vollständig zu vergüten – unabhängig davon, ob gerade Aufgaben vorliegen oder nicht.

Eine Ausnahme gibt es allerdings: Arbeiten Ihre Mitarbeitenden in einem flexiblen Arbeitszeitmodell wie der Gleitzeit, können Sie die Stunden je nach Betriebsvereinbarung auch streichen lassen.

Welche Alternativen haben Sie als Führungskraft?

Wenn im eigenen Bereich nichts mehr ansteht, lohnt sich ein Blick über den Tellerrand: Sie können Mitarbeitenden in solchen Fällen neue Tätigkeiten zuweisen. Wichtig dabei – die neuen Aufgaben müssen gleichwertig zu den vertraglich vereinbarten sein.

Eine weitere Option: In manchen Fällen können Sie den Abbau von Überstunden anordnen – vorausgesetzt, die betrieblichen Regelungen sehen das vor. Dort ist festgelegt, ob Sie als Arbeitgeber den Freizeitausgleich anordnen dürfen oder nicht, so Oberthür.

Ist das der Fall, können Sie Mitarbeitende auch zulasten des Überstundenkontos früher heimschicken – wenn gerade nichts zu tun ist.

Was umgekehrt aber auch klar ist: Mitarbeitende dürfen nicht einfach ohne Rücksprache gehen. Nach §611 BGB schulden sie die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung und müssen während der Arbeitszeit arbeitsbereit sein. Die Organisation der Arbeit liegt jedoch bei Ihnen als Führungskraft. Fördern Sie daher eine offene Kommunikation: Mitarbeitende sollten Beschäftigungslücken aktiv melden und nach neuen Aufgaben fragen – so können Sie als Chef rechtzeitig reagieren. dpa/avs