Statt eines weiteren Änderungsgesetzes will die EU-Kommission gesetzliche Widersprüche der Entwaldungsverordnung nur über Orientierungshilfen beheben. Generalsekretär Schwannecke spricht von einer vertanen Chance – und warnt vor Bürokratie, Haftungsrisiken und Wettbewerbsnachteilen für Handwerksbetriebe.

Die EU-Kommission hat ihre Überprüfung der Entwaldungsverordnung vorgelegt – der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ist enttäuscht. ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke kritisiert, dass die EU-Kommission entgegen wiederholter Forderungen des Handwerks kein weiteres Änderungsgesetz vorgelegt hat. Stattdessen will Brüssel gesetzliche Widersprüche über Orientierungshilfen und Anpassungen unterhalb der Gesetzesebene beheben. "Der Ansatz verfehlt das Ziel und lässt zentrale Probleme unangetastet", so Schwannecke.
Novelle 2025 war nur ein erster Schritt
Schwannecke erinnert daran, dass die Novellierung der Verordnung 2025 auf Betreiben der Bundesregierung "ein wichtiger Schritt" gewesen sei. Eine weitere Änderungsinitiative hätte aber zwingend folgen müssen. Dass sie nun ausbleibt, "wiegt schwer".
ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke forderte früh, dass nach dem Grundsatz "Once only" die Sorgfaltspflichten künftig nur denjenigen treffen sollen, der ein Produkt erstmalig auf den europäischen Binnenmarkt bringt. Kleine Handwerksbetriebe in der nachgelagerten Lieferkette sollten von Bürokratie verschont bleiben.
Betriebe sollen Lieferketten kontrollieren
Aus Sicht des ZDH bleiben jedoch Regelungen bestehen, die Betriebe weiter unter Druck setzen. Sie zwingen Unternehmen, nicht regelkonforme Erzeugnisse entlang der gesamten Wertschöpfungskette nachzuverfolgen. Das Ergebnis: neue Unsicherheiten, zusätzliche Bürokratie und erhebliche Haftungsrisiken.
"Betriebe werden in eine Rolle gedrängt, die sie weder leisten können noch leisten sollen", sagt Schwannecke. Spürbar werde das bei Abläufen, Kosten und Wettbewerbsfähigkeit. Unverbindliche Orientierungshilfen könnten diese Mängel nicht beheben. Nötig sei ein formelles Änderungsgesetz mit klaren Korrekturen.
Drittländer-Vorgabe geht an der Praxis vorbei
Auch die Anforderung, eine vollständig rechtskonforme Erzeugung in Drittländern sicherzustellen, sei in der Praxis kaum umsetzbar. Sie gehe an den realen Gegebenheiten vorbei.
Schwannecke wirft der Kommission eine vertane Chance vor: Sie hätte Bürokratie wirksam abbauen können, ohne das Ziel des Waldschutzes zu gefährden. "Diese Gelegenheit wurde nicht genutzt, und die bestehenden Probleme werden weiter verschärft."
Worum es bei der EU-Entwaldungsverordnung geht
Die EU-Entwaldungsverordnung soll sicherstellen, dass Produkte wie Holz, Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Kautschuk und Leder nur dann in der EU gehandelt werden dürfen, wenn sie nachweislich nicht zur Zerstörung von Wäldern beigetragen haben. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes.
Betroffen sind auch Handwerksbetriebe: Tischler, Schreiner und Zimmerer müssen für jede verwendete Holzart Nachweise über Herkunft und Entwaldungsfreiheit führen. Bäcker, Konditoren, Polsterer und Kfz-Betriebe arbeiten mit Kakao, Kaffee, Palmöl, Leder oder Kautschuk und sind über Lieferanten, steigende Rohstoffpreise und Zertifizierungskosten indirekt betroffen.
Die Entwaldungsverordnung soll am 30. Dezember 2026 in Kraft treten. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt sie ab 30. Juni 2027. fre