Eigentlich wollte die Regierung bis Ostern einen Gesetzesentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz im Kabinett beschließen – doch das Warten geht weiter. Hauseigentümer schieben Entscheidungen auf, SHK-Betriebe verlieren Aufträge, und eine wichtige GEG-Frist rückt näher. Was das Ministerium sagt.

Eigentlich wollte die schwarz-rote Koalition das neue Gebäudemodernisierungsgesetz bis Ostern durch das Kabinett bringen. Doch daraus wurde nichts. Noch immer arbeiten die Bundesministerien für Wirtschaft und Bauen daran. "Ziel ist eine zeitnahe Umsetzung und Einbringung in das Kabinett. Wir wollen aber auch eine breite Beteiligung erreichen", teilte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums auf Anfrage der Deutschen Handwerks Zeitung (DHZ) mit.
Verbände und Länder sollen mitreden dürfen
Wie es aus Kreisen des Ministeriums weiter hieß, wolle man bei aller Notwendigkeit zur Schnelligkeit Ländern und Verbänden ausreichend Zeit zur Stellungnahme geben. Auch werde mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) "die technisch sehr komplexe europäische Gebäuderichtlinie umgesetzt". Ziel sei zudem, die Regeln so bürokratiearm wie möglich auszugestalten. Dafür brauche man das Wissen der Länder, in deren Händen der Verwaltungsvollzug liege.
Wackelt der ursprüngliche Zeitplan?
Dabei hatten die Spitzen der schwarz-roten Koalition in ihren Eckpunkten zum GMG am 24. Februar 2025 noch geschrieben: "Die Bundesregierung wird bis Ostern einen Gesetzentwurf im Kabinett beschließen." Im Frühjahr werde sich der Deutsche Bundestag damit befassen. "Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens soll so erfolgen, dass das neue Gesetz vor dem 1. Juli 2026 in Kraft tritt."
SHK-Branche wird ungeduldig
Der Branche selbst reißt nun der Geduldsfaden: "Jede weitere Woche ohne Klarheit kostet Hausbesitzer bares Geld, kostet unsere Betriebe Aufträge und kostet der Wärmewende wertvolle Zeit", sagt Wolfgang Becker, Hauptgeschäftsführer des Fachverbands Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg. Für viele Hausbesitzer ticke die Uhr. Denn schon zum 1. Juli 2026 gelte nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG), dass in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssten. Gleichzeitig wolle man mit dem neuen GMG genau diese Regelung abschaffen.
Verband: GEG-Frist für Großstädte verschieben
Da angesichts bisheriger Verzögerung nach Einschätzung des Verbands nicht davon auszugehen ist, dass das Gesetz zum 1. Juli in Kraft tritt, fordert Becker, die GEG-Frist für Großstädte um mindestens sechs Monate zu verschieben. "Wir fordern die Regierung auf, eine entsprechende Regelung innerhalb der nächsten zwei Wochen auf den Weg zu bringen", sagte Becker. Dann hätten Kunden und Betriebe mehr Klarheit.
Becker gegen Anschluss- und Benutzerzwang für Wärmenetze
Änderungen wünscht sich der Verband auch mit Blick auf den Anschluss- und Benutzerzwang für Wärmenetze. "Technologieoffenheit ist nur dann glaubwürdig, wenn der Staat gleichzeitig nicht durch die Hintertür Anschluss- und Benutzungszwänge ermöglicht", sagte Becker. "Deshalb wäre ein explizites Verbot von Anschluss- und Benutzungszwängen an Wärmenetze der konsequent technologieoffene Weg", fügte er hinzu.