Ab Juli fördert der Bund den Umbau leerstehender Gewerbeimmobilien zu Wohnraum. Das Programm ist 2026 mit 300 Millionen Euro ausgestattet, an den Effizienzhausstandard EH-85 geknüpft und mit anderen Fördertöpfen kombinierbar. Welche Voraussetzungen gelten.

Die Bundesregierung will den Umbau leerstehender Gewerbeimmobilien in Wohnraum forcieren. "In vielen Städten stehen Gebäude leer, während gleichzeitig Wohnungen fehlen", sagte Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD). Das Bauministerium starte deshalb ab 1. Juli 2026 das Förderprogramm "Gewerbe zu Wohnen". Demnach könnten Investoren pro Wohnung einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro bekommen. Das Programm sei für 2026 mit 300 Millionen Euro ausgestattet.
Förderung an Voraussetzungen geknüpft
Nach den Worten der Bauministerin sollen mit dem Programm gleich drei Ziele erreicht werden: "Wir bekämpfen Leerstand, schaffen dringend benötigten Wohnraum und treiben gleichzeitig die klimagerechte Sanierung und Weiterentwicklung unserer Städte voran." Die Förderung ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden.
Effizienzhausstandard EH-85 muss erreicht werden
So muss durch den Umbau mindestens eine Wohnung entstehen. Diese Wohneinheit muss zudem mindestens dem Effizienzhausstandard EH-85 entsprechen. Für Baudenkmale und sonstige "besonders erhaltenswerte Bausubstanz" soll es Ausnahmen geben. Gefördert werden können bis zu 30 Prozent von maximal 100.000 Euro förderfähiger Ausgaben pro neu entstandene Wohneinheit.
Förderungen können kombiniert werden
Zu diesen förderfähigen Ausgaben zählen etwa die Anpassung der Baukonstruktion an die geplante Wohnnutzung, Grundrissänderungen, Innenausbau sowie die Umgestaltung der Außenanlagen. "Ausgaben im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung zählen nicht dazu", teilte das Ministerium weiter mit. Die Förderung könne aber mit anderen Förderungen, wie etwa der "Bundesförderung effiziente Gebäude" kombiniert werden, "sofern die Summe der Fördermittel die Summe der förderfähigen Ausgaben nicht übersteigt".
Weitere Informationen bald im Bundesanzeiger
Gleichzeitig wird die Gesamtförderung pro Unternehmen bei 300.000 Euro gedeckelt, hieß es weiter. Anträge für eine solche Förderung müssen vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt nach Ministeriumsangaben grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- und Leistungsvertrags. Weitere Informationen könnten der Richtlinie "Gewerbe zu Wohnen" entnommen werden, die am 2. April im Bundesanzeiger veröffentlicht werde.