Seit Jahresbeginn dürfen Rentnerinnen und Rentner steuerfrei bis zu 2.000 Euro dazuverdienen. Doch auf vielen Lohnzetteln im Handwerk suchten Betriebsinhaber und Beschäftigte den Vorteil vergeblich. Der Grund ist ein Software-Stau – das Geld ist aber nicht verloren.

Pünktlich zum 1. Januar startete die neue Aktivrente. Sie erlaubt es Ruheständlern, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuzuverdienen. Die Maßnahme soll helfen, den Fachkräftemangel zu lindern. Doch die Praxis sah im Januar anders aus: Viele Senioren rieben sich verwundert die Augen, weil ihr Arbeitslohn ganz normal besteuert wurde. Der finanzielle Vorteil fehlte auf der Abrechnung.
Gesetzgeber war zu langsam für Software-Updates
Der Fehler liegt nicht bei den Handwerksbetrieben. "Tatsächlich liegt die Ursache weniger bei den Arbeitgebern als im zeitlichen Ablauf der Gesetzgebung", erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die Politik verabschiedete die steuerliche Neuregelung erst sehr spät im vergangenen Jahr.
Für die Anbieter von Lohnabrechnungsprogrammen blieb kaum Zeit, ihre Software anzupassen. Zudem klärte die Finanzverwaltung zentrale Fragen zur Auslegung erst im Februar. Erst danach konnten die Softwarehäuser ihre Programme final programmieren, testen und für die Betriebe freigeben. Eine korrekte Umsetzung zum 1. Januar war daher flächendeckend technisch nicht möglich.
Automatische Korrektur erfolgt in den nächsten Monaten
Für Arbeitgeber und ihre beschäftigen Rentner gibt der Bund der Steuerzahler Entwarnung: Das im Januar zu viel einbehaltene Geld ist nicht verloren. Sobald die Software-Updates in den Betrieben laufen, korrigieren die Systeme den Fehler meist automatisch.
Dabei findet eine sogenannte Rückrechnung statt. "Der betroffene Monat wird neu berechnet, und die zu viel einbehaltene Lohnsteuer wird mit einer der nächsten Gehaltsabrechnungen erstattet", sagt Karbe-Geßler. Wann das Geld auf dem Konto landet, hängt vom jeweiligen System und dem Zeitpunkt des Updates ab. In vielen Fällen dürfte die Korrektur ein oder zwei Monate nach der technischen Anpassung sichtbar sein. Es handelt sich also lediglich um eine zeitliche Verschiebung.
Wichtig: Wurde das Arbeitsverhältnis bereits beendet und erhält der Mitarbeiter keine Lohnzahlung mehr, kann der Betrieb die Verrechnung nicht mehr durchführen. In diesem Fall erhalten die Betroffenen ihr Geld erst über die Einkommensteuererklärung im Folgejahr zurück. dpa/fre