Kolumne Azubi-Suche: Warum "m/w/d" allein nicht reicht

Wer als Handwerkschef auf Vielfalt setzt, erschließt sich neue Bewerbergruppen und profitiert von kreativeren Lösungen, meint Ausbildungsberater Peter Braune. In seiner Kolumne beschreibt er, was Diversität konkret für die Ausbildung bedeutet – und welche Regeln für die Toiletten gelten.

Diversität
Vielfalt als Chance: Diverse Teams entwickeln oft kreativere Lösungen und stärken das Betriebsklima. - © RJ.RJ. Wave - stock.adobe.com / generiert mit KI

Der Wettbewerb auf dem Ausbildungsmarkt ist hart. Während Betriebe nach leistungsstarken Jugendlichen suchen, wetteifern die Bewerber um die besten Plätze. Wer sich hierbei dem Thema Diversität öffnet, verschafft sich einen Vorteil. Werden Menschen aller Geschlechter, verschiedener Nationalitäten oder Bewerber mit Behinderung angesprochen, erweitert sich der Talente-Pool.

Vielfalt als Chance in der Ausbildung

Eine bunte Belegschaft zu fördern, stellt kein Hindernis für das Erreichen des Ausbildungsziels dar. Vielmehr nutzen erfolgreiche Betriebe die Vielfalt der Lehrlinge als Chance. Vielfältige Arbeitsgruppen entwickeln oft bessere Lösungen. Zudem schulen die Auszubildenden durch den Umgang mit unterschiedlichen Kollegen ihre sozialen Kompetenzen, ihr Einfühlungsvermögen und ihre Eigenverantwortung. Der Betrieb erhält im Gegenzug motivierte Fachkräfte, die ihre Stärken kennen.

Die Ausbilderinnen und Ausbilder passen dafür ihre Methoden an. Sie vermitteln die Feinlernziele aus dem betrieblichen Ausbildungsplan bedarfsgerecht und gehen individuell auf die einzelne Person ein. Auch bauliche Maßnahmen gehören dazu: Eine barrierefreie Gestaltung durch Rampen oder der Abbau digitaler Hürden erleichtert die Integration.

Rechtliche Grundlagen im Grundgesetz

Die Basis für dieses Handeln bildet das Grundgesetz. In Artikel drei heißt es: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." Auch wegen einer Behinderung darf keine Benachteiligung stattfinden. Weitere Vorschriften finden sich im Gleichbehandlungs-, Selbstbestimmungs- und Arbeitsgerichtsgesetz. Sichtbar wird dies im Alltag oft an drei Buchstaben in Stellenanzeigen: "m/w/d" steht für männlich, weiblich, divers.

Ausnahme bei Toiletten für Kleinbetriebe

Wer eine diverse Belegschaft beschäftigt, muss auch die Arbeitsstättenverordnung im Blick behalten. Diese verlangt grundsätzlich getrennte Sanitärräume für Männer und Frauen. Für kleine Handwerksbetriebe gibt es jedoch eine wichtige Ausnahme: Betriebe mit bis zu neun Beschäftigten dürfen eine zeitlich getrennte Nutzung organisieren.

Dies ermöglicht den Einsatz von sogenannten Unisex-Toiletten. Diese geschlechtsneutralen WCs können alle Menschen nutzen. Meist handelt es sich dabei um eine Einzelkabine mit Waschbecken und Toilette. Eine eigene, von innen abschließbare Tür gewährleistet dabei die nötige Privatsphäre.

Ihr Ausbildungsberater Peter Braune

Zum Autor: Peter Braune hat Farbenlithographie gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.