Intelligente Messsysteme Smart Meter: 1 Jahr Einbaupflicht – Herausforderungen bleiben

Ein Jahr nach dem Start des Smart-Meter-Rollouts steht fest: Die Zielvorgaben für 2025 wurden erreicht. Dennoch steht die Praxis vor großen Herausforderungen. 2026 kommen neue Gesetze, Installationen in Bestandsgebäuden und der Anstieg der Pflichteinbaufälle auf das Elektrohandwerk zu.

Smart-Meter-Rollout
In der Praxis bringt der Smart-Meter-Rollout noch viele Aufgaben für das Elektrohandwerk mit sich. - © Justlight - stock.adobe.com / generiert mit KI

20,2 Prozent der Stromverbraucher, für die die Pflicht zum Einbau eines Smart Meter gilt, sind bis zum dritten Quartal 2025 mit einem solchen intelligenten Messsystem (iMSys) ausgestattet worden. Damit haben die grundzuständigen Messstellenbetreiber – meistens sind das die örtlichen Netzbetreiber – das gesetzlich vorgegebene Ziel von 20 Prozent erreicht. Diese Zielmarke ist im "Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende" für das erste Jahr des Rollouts festgelegt.

Was sich gut liest, hat allerdings einen Haken. Denn in der Praxis ist es keinesfalls so, dass man nur von Erfolgen spricht. Vielmehr stehen die Herausforderungen im Fokus, die das weitere Vorankommen bestimmen. Derzeit gibt es in Deutschland nicht einmal fünf Millionen Pflichteinbaufälle. Das bedeutet, es reichen bereits knapp eine Million installierte Smart Meter aus, um die gesetzlich vorgegebene Quote von 20 Prozent zu erfüllen.

Smart Meter: Bestandsgebäude werden vieles ändern

"Mit jeder neuinstallierten PV-Anlage, Wallbox oder Wärmepumpe oder bei wesentlichen technischen Veränderungen an bestehenden Erzeugungsanlagen nimmt aber die Zahl der Pflichteinbaufälle zu, was wiederum einen erhöhten Smart-Meter-Ausbau erfordert", sagt Dr. Moritz Bonn, Referatsleiter Politik und Volkswirtschaft im Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). Gerade kleinere Netzbetreiber haben derzeit jedoch oftmals nicht die Ressourcen und personellen Kapazitäten, ihren Roll-out-Verpflichtungen als grundzuständige Messstellenbetreiber nachzukommen. Bei ihnen liegt die Smart-Meter-Quote daher meist recht deutlich unter 20 Prozent.

Hinzukommt, dass derzeit Smart Meter insbesondere dort installiert werden, wo es relativ einfach ist: im Neubau oder im Zuge eines Sanierungsprojekts, beispielsweise der Installation einer Wärmepumpe oder PV-Anlage. In diesen Fällen wird ohnehin häufig der Zählerschrank im Gebäude erneuert und so ist meist ohne Weiteres auch der Einbau eines intelligenten Messsystems möglich.

Problematisch werden aber gerade die Altfälle, also Gebäude, in denen man zum Beispiel vor zehn oder 20 Jahren noch unter ganz anderen regulatorischen Bedingungen PV-Anlagen installiert hat. Hier ist die nachträgliche Anbindung an den Smart Meter oft mit größeren technischen Herausforderungen verbunden, die bei den Eigentümern unvorhergesehene Kosten verursachen können. Ebenso kann die Kommunikation vom Smart Meter Gateway nach außen aufgrund der Empfangsqualität am Zählerschrank, der zum Teil im Keller verbaut ist, scheitern.

"Dann ist es oftmals nicht mit einem einfachen Zählertausch getan", sagt Bernd Zeilmann. Er ist Obermeister der Innung für Elektro- und Informationstechnik Bayreuth und ZVEH-Experte für das Thema "Smart Meter Gateways". Als Betriebsinhaber bekommt Zeilmann die Herausforderungen in der Praxis täglich zu spüren. Denn die Elektrohandwerke kommen beim Roll-out vor allem dann ins Spiel, wenn weitere Maßnahmen erforderlich sind, die über den reinen Zählertausch hinausgehen. Dabei stelle es bereits eine große Herausforderung für E-Betriebe dar, immer "up to date" zu bleiben, was den sich kontinuierlich ändernden gesetzlichen und technischen Stand betrifft.

Was ist ein Smart Meter?

Ein Smart Meter ist mehr als ein digitaler Stromzähler. "Smart" macht ihn die eingebaute Kommunikationsschnittstelle zum Netzanbieter – das sogenannte Gateway. Der Zähler erfasst den Verbrauch und übermittelt ihn an den Messstellenbetreiber. Diese Verbindung, die digitale Erfassung und Kommunikationsmöglichkeit, bildet sozusagen das "intelligente Messsystem". Denn dieses funktioniert auch in die umgekehrte Richtung, sodass Informationen von außen – etwa wenn der Strompreis gerade günstig ist – an den Smart Meter übermittelt werden. So kann man flexible Stromtarife nutzen.

Seit Februar 2025 sind Betreiber neuer Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien verpflichtet, ihre Wirkleistungseinspeisung bis zum Einbau und der erfolgreichen Inbetriebnahme sowie Testung der erforderlichen Steuerungseinrichtung auf 60 Prozent der installierten Leistung zu begrenzen. Die Steuerungseinrichtung kann dabei entweder im Smart-Meter-Gateway (SMGW) integriert oder als externe Steuerbox ausgeführt werden.

Ein gutes Beispiel dafür ist das sogenannte Solarspitzengesetz (Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen), das am 25. Februar 2025 in Kraft getreten ist. Es legt fest, dass auch bestehende PV-Anlagen im Zuge des Smart Meter Roll-outs steuerbar sein müssen. So soll vermieden werden, dass vor allem kleinere Anlagen (unter 25 kWp) an sonnenreichen Tagen ungeregelt zu viel Strom ins Netz einspeisen und dieses so überlasten.

Steuerungseinheit wird zusätzliche Pflicht

Das laut ZVEH im Grundsatz richtige und wichtige Gesetz enthält jedoch zahlreiche Unklarheiten, die zu Problemen in der Praxis führen. So ist im Gesetz beispielweise nicht klar geregelt, ob die mögliche Abriegelung der Anlagen auch die Speicher betrifft. Ob also der Strom vom eigenen Dach den eigenen Speicher füllen oder ob man den Speicher zur Eigenstromversorgung nutzen darf, wenn das öffentliche Netz aufgrund der Einspeisung von Solarstrom überlastet ist.

Smart-Meter-Einbau: Für wen gilt die Pflicht?

Mit dem Rollout des Einbaus der Smart Meter setzen die Messstellenbetreiber ihre gesetzliche Pflicht um, alle Stromverbraucher, die folgende Voraussetzungen erfüllen mit einem intelligenten Messsystem auszustatten:

  • Verbraucher mit über 6.000 kWh Jahresverbrauch
  • Betreiber von Photovoltaik-Anlagen ab 7 kWp installierter Leistung
  • Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen ab 4,2 kW

Für alle anderen Stromverbraucher, ob privat oder gewerblich, ist der Einbau freiwillig. Sie erhalten aber bis spätestens 2032 mindestens einen digitalen Zähler ohne Smart Meter Gateway.

Im zweiten und dritten der oben genannten Fälle muss neben dem intelligenten Messsystem auch Steuerungstechnik installiert werden, mit der der Netzbetreiber den Strombezug im Fall einer drohenden Netzüberlastung auf einen bestimmten Leistungswert "herunterdimmen" kann.

Der Verband begrüßt diese Option und befürchtet, dass andernfalls die Motivation der Anlagenbetreiber sinken könnte, überhaupt einen Speicher zu installieren. Ähnliche Unsicherheiten sehen die Elektrohandwerke bei Speichererweiterungen oder anderen Umbauten, die sich aus neuen technischen Anforderungen ergeben. Unklar ist etwa, ob ältere Anlagen ihren Bestandsschutz verlieren, sobald technische Änderungen wie eine Speichererweiterung vorgenommen werden. In einem an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) adressierten Positionspapier hat der ZVEH die bestehenden Lücken aufgeführt.

Smart-Meter-Rollout: Ausbauzahlen zeigen nicht nur Pflichtfälle

Umstritten ist derzeit auch, welchen Beitrag Smart Meter, die sich Verbraucher freiwillig haben installieren lassen, für den Roll-out leisten können. Denn solche Einbauten erfolgen oftmals nicht durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber, der für den Roll-out zuständig ist. "Stattdessen erbringen diese Leistungen häufig wettbewerbliche Messstellenbetreiber in Zusammenarbeit mit dem Energieversorger, insbesondere beim Wechsel zu einem flexiblen Stromtarif", berichtet Bernd Zeilmann. Rein technisch muss das nicht nachteilig sein. "Im Gegenteil", meint der Elektromeister, der diesen Firmen durchaus attestiert, moderne und gute Lösungen anzubieten.

Ein Problem gibt es dennoch, denn da diese Anbieter nur bedingt den Pflichten eines im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenen Elektrofachbetriebs unterliegen, fehlt die Kontrolle darüber, ob die gesetzlichen und technischen Anforderungen in der Kundenanlage erfüllt sind. "Damit besteht für den Kunden die Gefahr, dass später eventuell nachgebessert werden muss", sagt Zeilmann.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass der Roll-out zwar in vollem Gange ist, Verbraucher sowie Elektrobetriebe aber noch mit vielen Ungewissheiten konfrontiert sind. Zumal viele Netzbetreiber selbst erst die technischen und personellen Kapazitäten für den Smart Meter Roll-out schaffen müssen. Sie kommen daher erst allmählich auf ihre Kunden zu.

Insgesamt werden die Installationszahlen künftig weiter steigen. Aber mit dem Fortschreiten der Energiewende – mit mehr PV-Anlagen, Wärmepumpen und Wallboxen – wird auch der Bedarf an Smart Metern deutlich zunehmen. Was prinzipiell positiv zu bewerten ist, darf aber durch immer noch vorherrschende Lücken im Gesetz nicht an Schwung verlieren.

>> Aktuelle Zahlen zum Smart-Meter-Gateway-Rollout, seinem Vorankommen und den geltenden Zielvorgaben veröffentlicht die Bundesnetzagentur hier quartalsweise.