Erbschaftsteuer-Reform Kritik an SPD-Plänen: "Finger weg vom Betriebsvermögen"

Die SPD will Unternehmenserben stärker besteuern und Verschonungsregeln abschaffen. Handwerkspräsident Dittrich fürchtet um Betriebsnachfolgen – und fordert, das Urteil aus Karlsruhe abzuwarten.

Die SPD will die Erbschaftsteuer für Unternehmen reformieren – das Handwerk ist alarmiert. - © Jochen Netzker - stock.adobe.com

Die SPD-Fraktion will Erben von Unternehmen künftig höher besteuern und hat ein Konzept für eine Reform der Erbschaftsteuer vorgelegt. Das Handwerk kritisiert den Vorstoß scharf. "Finger weg vom Betriebsvermögen", warnte ZDH-Präsident Jörg Dittrich. "Bevor über Änderungen an der Erbschaftsteuer diskutiert wird, sollte zunächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden." Die SPD-Pläne kämen zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt und wirkten in der ohnehin äußerst angespannten Lage wie ein Frustrationsverstärker für Betriebe und ihre Nachfolger. Kritik kommt auch von anderen Wirtschaftsverbänden und der Union. 

SPD sieht Freibetrag von 5 Millionen Euro für Unternehmen vor

Das von Mitgliedern der SPD-Fraktion vorgestellte Konzept sieht verschiedene Änderungen vor. So soll es künftig für jeden Erben einen Lebensfreibetrag bei der Erbschaftsteuer von einer Million Euro geben. Alles, was darüber hinausgeht, soll mit progressiven Steuersätzen belastet werden – die Steuersätze steigen also mit der Höhe der Erbschaften. Details zum geplanten Tarif nannte die SPD nicht. Bislang können Kinder alle zehn Jahre per Schenkung oder Erbe 400.000 Euro steuerfrei vermacht bekommen. Für das Vererben eines Unternehmens soll der Freibetrag bei fünf Millionen Euro liegen. "Vermögenswerte vererbter oder verschenkter Unternehmen, die über diesen Betrag hinausgehen, sollen ab diesem Betrag einer progressiven Besteuerung unterliegen", heißt es im vorgelegten Papier.

Statt Verschonungsregeln nur ausgeweitete Steuerstundung

Auch sollen bisherige Verschonungsregeln abgeschafft werden. Für Unternehmen, die den Erhalt der Arbeitsplätze sicherstellen, sollen großzügigere Stundungsregeln eingeführt werden. Ihre Erbschaftsteuerzahlung soll auf bis zu 20 Jahre gestreckt werden können. Bisher werden Unternehmenserben, die das Unternehmen weiterführen und die Arbeitsplätze erhalten, von der Erbschaftsteuer weitestgehend oder sogar ganz verschont.

Dittrich: 5 Millionen Euro sind schnell erreicht

Dittrichs Kritik ist deutlich: "Jede Einschränkung der Verschonungsregeln würde Nachfolgen gefährden, Betriebe belasten und die Fortführung der regionalen Wirtschaft schwächen", warnt er. Auch sei ein Freibetrag von fünf Millionen Euro schnell erreicht, wenn man den Wert von Betriebsgrundstücken oder Maschinen betrachte. Es überrasche zudem, dass durch das vorgestellte Konzept das bisherige zentrale Kriterium für eine Steuerbegünstigung, der langfristige Erhalt von Arbeitsplätzen, gestrichen werden solle. Im SPD-Konzept mache sich dieses Kriterium nur noch bei der Ausweitung der Steuerstundung bemerkbar.

Handwerk befürchtet deutliche Steuererhöhungen

Misstrauisch stimmt Dittrich zudem, dass sich die SPD nicht auf neue Steuersätze festlegen will. "Am Ende könnte es zu einer erheblichen Steuererhöhung kommen", betont er. Unternehmen, die über dem Freibetrag lägen, würden dann eine substanz- und unternehmensgefährdende Steuerlast tragen. Der Stundungsvorschlag verlagere die Problematik nur auf einen späteren Zeitpunkt. Deutschland sei bereits heute ein Hochsteuerstandort, warnt er.

Massive Kritik auch aus der Union

Kritik am Erbschaftsteuerkonzept der SPD kommt auch aus der Union. "Nach vier Jahren wirtschaftlichem Stillstand sind aber nicht Steuererhöhungen, sondern Steuersenkungen dringend notwendig", sagt der Unionsfraktionsvize Matthias Middelberg. Familienunternehmen bräuchten Verschonungsregeln. Sonst müssten sie vier bis sechs komplette Jahresgewinne allein für die Zahlung der Erbschaftsteuer aufbringen. Deutlich warnt auch der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) vor den SPD-Plänen. "Es würde unsere so wichtige Unternehmenslandschaft in voller Breite treffen."

Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht aus

Zum Hintergrund der Diskussion: Noch in diesem Jahr wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer erwartet. Dabei soll das oberste deutsche Gericht prüfen, ob Privat- und Betriebsvermögen bei Erbschaften zu ungleich behandelt werden und dies dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz widerspricht. Sollte dies der Fall sein, muss der Gesetzgeber das Erbschaftsteuerrecht entsprechend ändern.