Der Plan des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) soll für mehr Resilienz und Schutz vor Anschlägen auf das Strom-, Gas- und Wassernetz sorgen. Die wichtigsten Handlungsfelder müssten jetzt schnell angegangen werden.

Der Brandanschlag auf das Stromnetz im Südwesten Berlins hat die Hauptstadt empfindlich getroffen. Ein mehrtägiger Stromausfall zeigt auf, dass die Infrastruktur besser geschützt werden sollte. Die Frage ist, wie sich kritische Infrastruktur (Kritis) schützen lässt. Der BDEW hat jetzt einen 10-Punkte-Plan mit Maßnahmen vorgelegt, die jetzt in Angriff genommen werden sollten und der teils umfangreiche Maßnahmen beinhaltet.
Insgesamt resilienter werden
Auch der Zentralverband der Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) empfiehlt angesichts einer angespannten weltpolitischen Lage und multipler Bedrohungen, der kritischen Infrastruktur hierzulande mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Deutschland müsse sich stärker auf das Worst-Case-Szenario eines Angriffs vorbereiten. "Wir müssen uns auch für den Ernstfall wappnen und unsere Stromnetze resilienter machen", rät Thomas Bürkle, Vizepräsident des Zentralverbandes der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH).
Koordinierungsgruppe einsetzen
Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, sagt, dass trotz des glimpflichen Ausgangs dringend Präventions- und Reaktionsmaßnahmen nötig seien. Andreae empfiehlt, für die nötigen Schritte eine Koordinierungsgruppe von Bund, Ländern und Gemeinden dauerhaft einzusetzen.
Bisher keine einheitlichen Regelungen
Das Thema kritische Infrastrukturen (Kritis) und deren Schutz findet sich bereits im Koalitionsvertrag von CDU und SPD. Die Regierungsparteien haben vereinbart, zeitnah ein Kritis-Dachgesetz zu verabschieden. Denn bisher gibt es keine einheitlichen bundesrechtlichen Regelungen für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen. Vorschriften sind in den einzelnen Sektoren sehr unterschiedlich.
Allerdings scheint das neue Gesetz, was die Maßnahmen in den Sektoren angeht, auch jetzt keine einheitlichen Vorgaben zu machen. Auf der Seite des Bundesinnenministeriums (BMI) heißt es, dass das Kritis-Dachgesetz den Betreibern kritischer Anlagen keine konkreten Regelungen vorschreibt. Es verpflichtet die Betreiber lediglich dazu, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen. Das BMI begründet die nur sehr allgemein gehaltenen Regelungen mit den großen Unterschieden zwischen den Sektoren. Ein Strommast, so das Ministerium, erfordere andere Maßnahmen zu seinem Schutz als ein Krankenhaus oder eine Anlage, die in einer durch Hochwasser bedrohten Gegend liegt.
Neues Dachgesetz sieht sektorübergreifende Mindestvorgaben vor
Welche Maßnahmen das sind, kann sich von Sektor zu Sektor und von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden. In Hochwassergebieten sind andere Maßnahmen erforderlich als in anderen örtlichen Umgebungen; ein Krankenhaus muss anders geschützt werden als das Stromnetz.
Im neuen Gesetz soll es sektorübergreifende Mindestvorgaben für Resilienzmaßnahmen und Meldepflichten für Störungen geben. Diese sollen die Resilienz der kritischen Infrastrukturen in Deutschland stärken. Ein Gesetzentwurf ist am 10. September 2025 beschlossen worden. Darin wurde festgelegt, welche Infrastruktur-Einrichtungen unentbehrlich dafür sind, die Versorgung der Bevölkerung zu sichern und die Wirtschaft aufrechtzuerhalten.
Diese Punkte umfasst der Plan des BDEW
Der Umgang mit Daten müsse neu bewertet werden, wenn es um die Vermeidung von Angriffsflächen gehe. Die Pflicht zur Bereitstellung von Daten gelte es abzuwägen gegenüber dem Schutz vor Angriffen auf die physische oder die IT-Sicherheit. Umgekehrt müssten die Datenschutzvorschriften so angepasst werden, dass eine Überwachung von kritischen Punkten im öffentlichen Raum rechtssicher möglich sei.
Kritis-Betreiber, Sicherheitsbehörden, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Bundeswehr sowie Politik und Gesellschaft müssten verstärkt miteinander kooperieren. Ergänzend sollen gemeinsame Übungen dazukommen. Der BDEW schlägt außerdem vor, die Finanzierung über den von der Schuldenbremse ausgenommenen Verteidigungshaushalt sowie einen Resilienzfonds vorzunehmen.
Weil die Bedrohung durch Drohnen schnell wachse, sollten Betreiber Drohnenabwehr übernehmen können, risikobasiert und unter Rechts- und Fachaufsicht.
Für Krankenhäuser und Pflegeheime müssten spezifische Lösungen gefunden werden. Bundesregierung, Länder und Kommunen müssten klare und eindeutige Führungsstrukturen sicherstellen und den Stand der Krisenlage kommunizieren.
Für die Versorgung und Behebung von Notlagen beziehungsweise den Wiederaufbau schlägt der BDEW vor, Lager und personelle Fähigkeiten vorzuhalten - in Kooperation mit den Netzbetreibern. Zur Verbesserung der Infrastruktur solle diese weiter ausgebaut werden. Diese Maßnahmen müssten unverzüglich umgesetzt werden.
Zu guter Letzt müsse zwischen Betreibern und Behörden eine ausfallsichere Kommunikation für die schnelle Versorgung und den Netzwiederaufbau eingerichtet werden. Dazu gehöre beispielsweise ein auch bei Stromausfall sicheres Funknetz (schwarfallfest) wie das 450-MHz-Funknetz für die Energie- und Wasserwirtschaft.
Kritis
Kritische Infrastrukturen (Kritis) sind Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. Dazu gehören unter anderem das Finanz- und Versicherungswesen, Energie- und Wasserwirtschaft sowie Staat und Verwaltung.