Manche Lehrlinge sind spezielle Typen und testen regelmäßig die Geduld ihrer Meister. Für jedes Fehlverhalten gibt es die passende Antwort. Wie Ausbilder auf verträumte oder überhebliche Azubis reagieren sollten, erklärt Ausbildungsberater Peter Braune in seiner Ausbildungsserie.

In Ausbildungsbetrieben treffen Meister auf die verschiedensten Persönlichkeiten. Manche Lehrlinge sind spezieller als andere und entsprechend fordernder. Je nach Spezialtyp und Verhalten gibt es unterschiedliche Arten zu reagieren – vom direkten Gespräch bis zur Abmahnung.
1) Der verträumte Typ
Dieser Typus zeichnet sich durch eine unbekümmerte, manchmal ausschweifend wirkende Lebensführung aus und hält sich ungern an betriebliche Regeln. Oft fehlt ein klarer Plan für die nächsten Schritte, ebenso wie die nötige Mäßigung. Die Auszubildenden wirken häufig gedanklich abwesend, scheinen in einer eigenen Welt zu leben und zeigen nur selten Interesse an den Lernzielen des Ausbildungsplans.
Tipp: Ausbilder sollten hier sachlich bleiben und ein Vier-Augen-Gespräch suchen. In diesem Gespräch lässt sich die Situation klären und die eigenen Erwartungen können deutlich formuliert werden. Es ist wichtig, klare Grenzen zu setzen, das negative Verhalten direkt anzusprechen und auch die Möglichkeit anzusprechen, das Verhalten abzumahnen.
2) Der überhebliche Typ
Überhebliche Lehrlinge versuchen, stets im Mittelpunkt zu stehen. Sie reden oft laut, treten anderen gegenüber herablassend auf und sind davon überzeugt, dass ihre Kleidung oder ihr Lebensstil besser sind als die der anderen. Ihre persönliche Meinung vertreten sie aufdringlich und versuchen, anderen ihren Lebensstil aufzuzwingen.
Tipp: Bei diesem Verhalten ist es ratsam, sich nicht auf eine persönliche Ebene einzulassen – unabhängig davon, wie unverschämt das Verhalten wirken mag.
3) Der nachlässige Typ
Ein ähnliches Verhalten zeigt der nachlässige Typ. Auch hier ist eine unbekümmerte Haltung zu beobachten, die sich darin äußert, dass Regeln missachtet und Pflichten aus dem Lehrvertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt werden. Die gedankliche Abwesenheit kann in diesem Fall zu einer erhöhten Unfallgefahr führen. Das Interesse am eigentlichen Sinn der Ausbildung fehlt.
Tipp: Rechtliche Schritte wie Abmahnungen oder Kündigungen können je nach Schwere und konkreter Ausgestaltung des Verhaltens möglich sein, wobei die genaue Beurteilung von den jeweiligen Umständen abhängt.
4) Der beschönigende Typ
Dieser Lehrling neigt dazu, die Schwere des eigenen Fehlverhaltens bewusst herunterzuspielen. Fehler werden als unbedeutend dargestellt, um Problemen aus dem Weg zu gehen.
Tipp: Ausbilder sollten rechtzeitig deutliche Grenzen setzen und das Gespräch suchen. Dieses sollte sachlich, direkt und auf Augenhöhe stattfinden, um die Erwartungen zu klären. Es kann zudem helfen, die Ursachen für das Verhalten zu ergründen. Dies fördert das Verständnis und hilft dabei, Lösungswege zu finden.