Rechtzeitig über Erbangelegenheiten nachzudenken, hat gleich mehrere Vorteile: Es kann nicht nur helfen, zu den noch geltenden Konditionen Steuern zu sparen, sondern langfristig auch zum Familienfrieden beitragen.

Glauben Sie, dass wir in Zukunft noch die gleichen Freibeträge und Steuerregeln bei Schenkungen und Erbschaften haben wie heute?
Wolfgang Köbler: Es ist aus meiner Sicht quasi ausgeschlossen, dass wir in zehn Jahren noch die gleichen Freibeträge und Steuerregeln für Schenkungen und Erbschaften haben werden. Schon heute wird auf diesen Bereich, insbesondere aus dem linken Parteienspektrum, gespäht. Angesichts der angespannten Haushaltslage werden Änderungen immer wahrscheinlicher, obwohl das tatsächliche Steueraufkommen aus Erbschaften und Schenkungen unter zwei Prozent der gesamten Steuereinnahmen in Deutschland liegt. Aber auch unabhängig davon gibt es Reformbedarf: So ist zum Beispiel die Verschonungsbedarfsregelung eigentlich der breiten Bevölkerung nicht vermittelbar. Dadurch konnten in der Vergangenheit große Vermögen, wie etwa die Schenkung von Anteilen von Friede Springer an Mathias Döpfner, anscheinend nahezu steuerfrei übertragen werden – da stellt sich dann schon, unabhängig vom Parteihintergrund, die Gerechtigkeitsfrage.
Können die jetzt noch geltenden Regelungen genutzt werden, um Vermögen steueroptimiert zu übertragen?
Da es eher unwahrscheinlich sein dürfte, dass die Freibeträge großzügig nach oben korrigiert werden, macht es Sinn, die jetzt noch zu nutzen. Genau das machen auch bereits viele unserer vermögenden Kunden und übertragen Werte in diesem Rahmen insbesondere innerhalb der Familie. Ist ein Unternehmenshintergrund vorhanden, werden möglichst noch die geltenden Regelungen zur Begünstigung von übertragenem Betriebsvermögen genutzt, die etwa eine Steuerverschonung beim Erhalt des Lohnniveaus über einige Jahre versprechen. Aber unabhängig davon, ob es sich um privates Vermögen oder Beteiligungen an Unternehmen handelt, ist es immer wichtig, frühzeitig miteinander zu sprechen. Um im Erbfall Streitigkeiten in der Familie zu vermeiden, sollte das Thema nicht auf die lange Bank geschoben, sondern möglichst bald mit offenen Karten gespielt werden. Das ist die wichtigste Maßnahme, um langfristig tragfähige und von allen akzeptierten Lösungen umzusetzen.
Kann es auch Sinn machen, heute bewusst Steuerzahlungen für Schenkungen in Kauf zu nehmen, nach dem Motto "Wer weiß, was kommt"?
Unserer Erfahrung nach macht das kaum jemand, jetzt bewusst über die Freibeträge hinaus Vermögen zu übertragen und die momentan geltenden Steuern dafür in Kauf zu nehmen. Soll mehr als zum Beispiel 400.000 Euro pro Kind übertragen werden, werden eher die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt, diesen Rahmen legal auszuweiten.
Was sind hier typische Modelle?
Gerne genutzt werden zum Beispiel Schenkungen mit Nießbrauchvorbehalt. Das kennen die meisten aus dem Immobilienbereich, wenn zum Beispiel Häuser oder Wohnungen der Eltern an die Kinder übertragen werden, sich die Schenkenden aber ein lebenslanges Recht sichern, dort selbst zu wohnen oder Mieterträge für den Ruhestand zu nutzen. Das hat noch einen entscheidenden Vorteil, denn hierbei können nicht nur die Freibeträge genutzt werden, sondern dieser Nießbrauchvorbehalt reduziert den Wert der Schenkung. Was eher wenige wissen: Dieses Modell gibt es auch für Wertpapierdepots, und je nach Alter des Schenkenden kann so zum Beispiel an Kinder ein Vermögen von fast einer Million Euro ohne Steuerbelastung übertragen werden. Daneben gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die im Einzelfall günstige Lösungen sein können – das reicht von einer Familienpool-Kommanditgesellschaft über Stiftungsmodelle bis zu Versicherungsmänteln.
Ist es denn sinnvoll, alles an die Jungen zu verschenken, nur um Steuern zu sparen?
Das macht eigentlich niemand. Selbst die 80- oder 90-Jährigen nutzen zwar nach Möglichkeit die Freibeträge aus, schauen aber schon, dass sie bis zum Schluss gut und sicher versorgt sind. Vielen ist es daneben wichtig, dass das geschenkte Vermögen nicht im jugendlichen Leichtsinn schnell ausgegeben wird. Auch hier gibt es eine Reihe von Möglichkeiten und Konstruktionen, den Beschenkten erst ab einer gewissen Reife den vollen Zugang zum Vermögen zu erlauben. Allerdings sollte sich niemand einbilden, für immer und ewig die Kontrolle behalten zu können – irgendwann gilt es einfach loszulassen. In der Regel lässt sich nur die direkte Phase nach dem ersten Erbgang sinnvoll bestimmen; was danach passiert, hat die gebende Generation realistisch betrachtet nicht mehr zu bestimmen, außer das Vermögen führt in einer Stiftung in Zukunft quasi ein Eigenleben.
Was wäre Ihr Wunsch an die Politik rund um das Thema Erbschaft?
Optimal wäre es, wenn die Freibeträge im Münchner Umland nicht die gleichen wären wie in Sachsen-Anhalt. Das hätte den Vorteil, dass auch an gefragten Lagen Immobilien in der Familie gehalten werden können. Dafür könnten Gewinne aus Immobilienverkäufen generell versteuert werden, unabhängig von Haltefristen, wie es in den meisten Nachbarländern bereits üblich ist. Zusätzlich wäre eine einheitliche Besteuerung von übertragenem Vermögen meiner Ansicht nach fairer als der Anstieg des Steuersatzes nach Vermögenshöhe, wie wir sie jetzt haben. Aber es würde mich sehr überraschen, wenn die Politik so etwas umsetzen würde, denn es wird wohl kaum in Richtung einer fairen Behandlung von Erbschaften in Millionenhöhe gehen, sondern eher um mehr Einnahmen von den Reichen.
Zur Person: Wolfgang Köbler ist Vorstand bei der KSW Vermögensverwaltung AG aus Nürnberg.