Umsatzsteuer-Wechsel Ist-Besteuerung: So vermeiden Betriebe die Vorfinanzierung

Viele Handwerksunternehmer zahlen Umsatzsteuer ans Finanzamt, bevor der Kunde die Rechnung beglichen hat. Dabei gibt es eine Alternative.

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Viele Unternehmer melden ihre Umsatzsteuer nach der sogenannten Soll-Besteuerung an, obwohl sie eigentlich die Voraussetzungen für die Ist-Besteuerung erfüllen. Was es mit der Ist-Besteuerung auf sich hat, wann sie möglich ist und wie sie beantragt werden kann – hier die wichtigsten Informationen dazu.

Vergleich von Soll-Besteuerung und Ist-Besteuerung

Grundsätzlich kommt im Umsatzsteuerrecht vorrangig die Soll-Besteuerung (auch als Soll-Versteuerung bezeichnet) zur Anwendung. Das bedeutet: Führt ein selbstständiger Handwerker einen Umsatz aus, schuldet er für diesen Voranmeldungszeitraum bereits die Umsatzsteuer, muss diese anmelden und ans Finanzamt überweisen. Das gilt unabhängig davon, ob bereits eine Rechnung gestellt ist oder ob diese Rechnung vom Kunden bereits bezahlt wurde. Bei großen Aufträgen muss die Umsatzsteuer in aller Regel also vorfinanziert werden.

Um die Vorfinanzierung der Umsatzsteuer zu vermeiden, können Unternehmer beim Finanzamt einen Antrag stellen, die Umsatzsteuer ausnahmsweise nach der Ist-Besteuerung (auch als Ist-Versteuerung bezeichnet) anmelden zu dürfen. Hier muss die Umsatzsteuer erst in dem Voranmeldungszeitraum gemeldet und ans Finanzamt bezahlt werden, in dem der Kunde die Rechnung beglichen hat.

800.000-Euro-Grenze maßgeblich

Von der Ist-Versteuerung profitieren selbstständige Handwerker, wenn ihr Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr als 800.000 Euro betragen hat. Da für ein Kalenderjahr entweder die Soll-Besteuerung oder die Ist-Besteuerung angewandt werden darf, sollten selbstständige Handwerker, die umsatzsteuerlich bisher die Soll-Besteuerung anwenden, bereits jetzt einen möglichen Wechsel ab 2027 prüfen.

Steuertipp: Liegt der Gesamtumsatz 2026 also nicht über 800.000 Euro, sollte beim Finanzamt ein formloser Antrag zum Wechsel zur Ist-Besteuerung ab dem 1. Januar 2027 gestellt werden. dhz