Steuertipp Pkw-Sacheinlage: Vorsteuerabzug für GmbH möglich

Wer eine Ein-Mann-GmbH mit einem Pkw als Sacheinlage gründet, kann die Vorsteuer aus dem Kaufpreis geltend machen – auch wenn die Rechnung auf den Gründungsgesellschafter lautet. Das entschied das Finanzgericht Niedersachsen. Nun muss der Bundesfinanzhof urteilen.

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Oftmals wird bei der Gründung einer Ein-Mann-GmbH die Stammeinlage durch eine Sacheinlage des Gründungsgesellschafters erbracht. Sehr häufig handelt es sich bei der Sacheinlage um einen Pkw. In der Praxis war bisher unklar, ob die GmbH die Erstattung der Vorsteuer aus dem Kaufpreis des Fahrzeugs beantragen darf, obwohl die Rechnung auf den Namen des Gründungsgesellschafters lautet. Nein, meinen die Finanzämter. Ja, meint das Finanzgericht Niedersachsen – erfreulicherweise für betroffene GmbHs.

Darum ging es in dem Streitfall

In dem Streitfall beim Finanzgericht Niedersachsen ging es um eine Ein-Frau-GmbH, bei deren Gründung die Stammeinlage durch Einbringung eines Pkws der Gründungsgesellschafterin erbracht wurde.

Die Gesellschafterin war vor der GmbH-Gründung nicht unternehmerisch tätig. Das Fahrzeug kaufte die Gesellschafterin für 29.571 Euro zuzüglich 5.618 Euro Umsatzsteuer. Die GmbH machte in ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung einen Vorsteuerabzug von 5.618 Euro geltend, obwohl die Rechnung über den Kauf auf den Namen der Gründungsgesellschafterin lautete.

Überraschendes Urteil: Das Finanzgericht Niedersachsen gab grünes Licht für den Vorsteuerabzug und verwies dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die hier anwendbar ist (FG Niedersachsen, Urteil v. 3.4.2025, Az. 5 K 111/24; EuGH, Urteil v. 1.3.2012, Rs. C-280/10).

Steuertipp: Nun hat der Bundesfinanzhof in einem Revisionsverfahren das letzte Wort. Betroffene GmbHs sollten in vergleichbaren Fällen Einspruch gegen die Versagung des Vorsteuerabzugs einlegen und mit Hinweis auf das Revisionsverfahren (BFH, Az. XI R 13/25) ein Ruhen des Einspruchsverfahrens beantragen. dhz