Arbeitssicherheit "Unternehmer sind froh über die Unterstützung der Sicherheitsbeauftragten"

Die Regierung will die Zahl der Sicherheitsbeauftragten (Sibe) reduzieren, um Arbeitgeber von Bürokratie beim Arbeitsschutz zu entlasten. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) reagiert verhalten auf den Vorstoß. Im Interview erklärt DGUV-Fachmann Gerhard Kuntzemann, welche Rolle Sicherheitsbeauftragte im Arbeitsschutz spielen, wo der Unterschied zu Fachkräften für Arbeitssicherheit besteht – und warum viele Unternehmen sogar freiwillig Sibe benennen.

Mann steht auf zwei kippeligen Leitern
Sicherheitsbeauftragte sind Kollegen unter Kollegen. Wenn sie gefährliches Verhalten beobachten, können sie sofort reagieren. - © Gina Sanders - stock.adobe.com

Herr Kuntzemann, Sie sind Leiter des Sachgebiets Sicherheitsbeauftragte bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Welche Aufgaben haben Sicherheitsbeauftragte?

Gerhard Kuntzemann: Das Bild der Sicherheitsbeauftragten ist dadurch geprägt, dass sie aus dem Kollegenkreis stammen, vor Ort auf sicheres Handeln hinwirken und helfen, Unfälle zu vermeiden. Dabei haben sie aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnis die Aufgabe, in ihrem Arbeitsbereich auf erkannte Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam zu machen. Dazu gehört auch zu beobachten, ob beispielsweise die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und auch ordnungsgemäß benutzt werden.

Schon jetzt sind Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten von der Pflicht befreit, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Nun sollen laut der Planungen Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern hinzukommen. Angesichts der kleinbetrieblichen Strukturen im Handwerk: Spielt das überhaupt eine Rolle, wo doch über 90 Prozent der Betriebe unter der relevanten Grenze liegen?

Die angedachte Änderung bei den Sicherheitsbeauftragten würde hauptsächlich die Betriebe mit 21 bis 50 Beschäftigten treffen, die Erhöhung der Schwellenwerte von 20 auf 50 soll allerdings in Abhängigkeit von der Gefährdungslage erfolgen. Bisher unklar ist, was "in Abhängigkeit der Gefährdungslage" bedeutet.
Der Änderungspunkt hinsichtlich der Betriebe mit 51 bis 250 Beschäftigten, in denen zukünftig nur ein Sibe zu bestellen wäre, betrifft nur die sehr wenigen Handwerksbetriebe, die bisher mehr als einen Sibe bestellt haben.

Spielen also Sicherheitsbeauftragte im Handwerk schon jetzt keine Rolle?

Unsere Erfahrung ist, dass viele kleine Betriebe Sibe benennen, obwohl sie es gar nicht müssten, da die Zahl ihrer Beschäftigten unter dem Grenzwert liegt. So sind z.B. in 4.624 Mitgliedsbetrieben der Berufsgenossenschaft Holz und Metall mit weniger als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellt. Für uns ist das ein eindeutiges Zeichen, dass Betriebe und Einrichtungen erkennen, welchen Wert die Arbeit der Sicherheitsbeauftragten hat.“(Quelle der Zahl: DWH BGHM, Datenstand: 25.10.2025)

Aus welchem Grund bestellen Betriebe freiwillig Sicherheitsbeauftragte?

Wir erleben es in nahezu allen Betriebsgrößenklassen, dass Sibe Hinweise geben, wo z.B. akuter Handlungsbedarf im Arbeitsschutz besteht und wo es Umsetzungsdefizite bei Arbeitsschutzpflichten gibt. Auch in Handwerksbetrieben ist es selten, dass Führungskräfte gleichzeitig Sibe sind. Sibe sollen Kollege unter Kollegen oder Kollegin unter Kolleginnen sein und werden bei manchen Fragen oder wenn beispielsweise etwas schiefgelaufen ist eher angesprochen als Führungskräfte.

Ist das auch in Betrieben so, die im Unternehmermodell geführt werden, wo also der Chef selbst einen Teil der sicherheitstechnischen Betreuung übernimmt?

Aus der Praxis der Unternehmermodelle bekommen wir regelmäßig Rückmeldungen, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer froh über die Unterstützung der Sibe sind (meist aufgrund des Arbeitsschutzwissens der Sibe).
Sicherheitsbeauftragte stehen den anderen Beschäftigten, aber auch der Unternehmensleitung für Fragen zum Arbeitsschutz während ihrer Arbeitszeit ständig zur Verfügung. Besonders in Kleinbetrieben mit bis 50 Beschäftigte sind sie oft die einzigen Personen, die eine Qualifizierung im Arbeitsschutz besitzen.

Sind sie eine Art Arbeitsschutzaufsicht im Betrieb?

Arbeitsschutz ist Führungskräfteaufgabe. Die Verantwortung dafür liegt klar bei der Unternehmensleitung beziehungsweise den Führungskräften. Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis und tragen nicht mehr Verantwortung für den Arbeitsschutz als andere Beschäftigte. Sie sind ohne hierfür festgeschriebenen Zeitaufwand auf ihrer jeweiligen Arbeitsebene unterstützend tätig und treten in ihrem Arbeitsbereich als Multiplikatorinnen oder Multiplikatoren auf. Ihre Präsenz, ihre Vorbildfunktion sowie ihr kollegiales Einwirken wirken auf ein sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten der Versicherten.

Weshalb gibt es in Betrieben Sicherheitsbeauftragte, es gibt doch Fachkräfte für Arbeitssicherheit?

Sicherheitsbeauftragte engagieren sich ehrenamtlich, also neben ihrer eigentlichen Arbeit für sicheres und gesundes Arbeiten in ihrem Betrieb. Sie sind mit ihren Kolleginnen und Kollegen kollegial verbunden und im Regelfall vor Ort, wenn andere Beschäftigte Fragen zum Arbeitsschutz haben. Auch reagieren sie beispielsweise auf gefährliche Situationen wie Beinaheunfälle, die sie während ihrer eigentlichen Tätigkeit nebenbei mitbekommen.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten hingegen hauptamtlich auf diesem Gebiet. Sie verfügen daher über eine fundierte Arbeitsschutzexpertise und beraten Unternehmen für eine bestimmte Anzahl Stunden im Jahr bei allen Fragen den Arbeitsschutz betreffend. Kleinere Unternehmen beschäftigen meist externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Anders als Sicherheitsbeauftragte sind diese teilweise nur sporadisch in den Betrieben.
Die Sicherheitsbeauftragten sind in ihrer Funktion ausschließlich unterstützend tätig. Sie können weder die beratende Funktion einer Fachkraft für Arbeitssicherheit noch einer Betriebsärztin oder eines Betriebsarztes ersetzen, sollten aber eng mit ihnen zusammenwirken. So sind sie auch ein Brückenkopf für alle externen Arbeitsschutzakteurinnen und -akteure, die nur sporadisch in den Betrieben sind und können etwa auf Probleme aus dem Arbeitsalltag hinweisen.

Wieviel Zeit verwenden die Beauftragten auf ihr Amt?

Den Aufwand im Betrieb kann man nicht pauschal quantifizieren. Der große Vorteil dieser Beauftragten liegt ja darin, dass sie zu den üblichen Arbeitszeiten im Betrieb anwesend sind und im Bedarfsfall sofort reagieren können, ansonsten aber ganz normal ihrer eigentlichen Tätigkeit nachgehen. Beispielsweise, wenn sich ein Kollege nicht sicherheitskonform verhält. Meist dauert das sich anschließende Gespräch mit dem Kollegen wenige Minuten. Wenn Sicherheitsbeauftragte Mängel feststellen, folgt darauf ein Gespräch mit den Vorgesetzten oder eine kurze Meldung per Mail.
Weiterhin nehmen sie im Regelfall an einer ein- bis dreitägigen Grundqualifizierung teil, viele besuchen anschließend alle drei bis fünf Jahre eine Fortbildung. Sicherheitsbeauftragte bekommen in der Qualifizierung Arbeitsschutzwissen vermittelt. Darüber hinaus werden ihre Kompetenzen etwa hinsichtlich Gesprächsführung gezielt gestärkt.

Was kosten das den Betrieb?

Da ist zum einen die eben erwähnte Qualifizierung zu nennen. Die Kosten für die Ausbildung übernimmt der jeweilige Unfallversicherungsträger. Im Grunde werden sie aber von den Unternehmen über den Beitrag finanziert. Zum anderen ist die Ausfallzeit der Sicherheitsbeauftragten für die Zeit der Qualifizierung zu berücksichtigen.
Unterstützen Sicherheitsbeauftragte die Führungskräfte etwa bei der Vorbereitung oder Durchführung von Unterweisungen und üben sie in dieser Zeit ihren eigentlichen Job nicht aus – was durchaus oft vorkommt –, so kann dieser Ausfall nicht als Kosten berechnet werden, weil diese Aufgaben sonst von den Führungskräften selbst erledigt werden müssten.
Auf der anderen Seite muss man aber auch die Ersparnis durch das Wirken von Sicherheitsbeauftragten sehen. Betriebe haben einen ROI, einen Return on Investment, weil Sicherheitsbeauftragte im Betriebsalltag eine Kultur der Prävention auf die Agenda setzen, diese leben und Kolleginnen und Kollegen dafür sensibilisieren. Auf der Habenseite sind daher weniger Unfälle, weniger berufsbedingte Erkrankungen und damit weniger Ausfälle und Kosten zu verbuchen. Belastbare Zahlen gibt es hierzu leider nicht.

Warum entscheiden sich Beschäftigte, sich als Sicherheitsbeauftragte zu engagieren?

Meist wird man gefragt, ob man das Ehrenamt übernehmen möchte, eher selten geht die Initiative von den Kandidatinnen oder Kandidaten aus. Oft werden dafür solche Beschäftigte angesprochen, die durch ihr persönliches Engagement am Arbeitsplatz und im Arbeitsschutz aufgefallen sind.
Notwendige Voraussetzung ist das Interesse an den Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten. Wichtig ist aber auch, dass die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter im Kreis der Kolleginnen und Kollegen fachlich und persönlich anerkannt ist und zu überzeugen vermag. Soziale Kompetenz ist dafür unbedingt erforderlich.
Kontaktfreude und Freude am Umgang mit Menschen sind weitere positive Merkmale. Neben der sozialen Kompetenz ist eine gute Beobachtungsgabe eine wesentliche Voraussetzung. Sicherheitsbeauftragte müssen die Fähigkeit haben, unsichere Verhaltensweisen und Arbeitsabläufe zu erkennen und ihre Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu beurteilen.

Das Interview wurde von der DGUV in der Zeitschrift: "Arbeit und Gesundheit" am 12. November 2025 veröffentlicht und von der DHZ-Redaktion um handwerksspezifische Fragen ergänzt.