Eine selbstständige Kosmetikerin wollte für den Fall einer Schwangerschaft vorsorgen. Doch die Versicherung bot ihr nur einen Vertrag an, der Leistungen bei schwangerschaftsbedingten Ausfällen explizit ausschloss. Sie klagte gegen diese Diskriminierung – und bekam nun vor Gericht recht. Das Urteil schafft allerdings keine endgültige Sicherheit für alle Selbstständigen.

Private Versicherer dürfen selbstständigen Frauen Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft nicht pauschal verweigern. Das hat das Landgericht Hannover entschieden und dies als unzulässige Diskriminierung gewertet, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Anlass war die Klage einer selbstständigen Kosmetikerin, der ein Versicherer einen Vertrag für eine Inhaberausfallversicherung ohne Schutz bei schwangerschaftsbedingten Ausfällen angeboten hatte. Das Gericht sprach ihr 6.000 Euro Entschädigung zu.
Hintergrund der Entscheidung
Für selbstständige Frauen gibt es in Deutschland bisher keinen gesetzlichen Mutterschutz, wie ihn Angestellte genießen. Um finanzielle Einbußen rund um eine Geburt abzusichern, sind sie oft auf private Versicherungen angewiesen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Kosten für Schwangerschaft und Mutterschutz von der Gemeinschaft der Versicherten getragen werden müssen und ein Ausschluss gegen europäische Gleichbehandlungsgebote verstoße.
Rechtslage nicht höchstinstanzlich geklärt
Allgemeine Rechtssicherheit schafft das Urteil jedoch nicht. Laut der Süddeutschen Zeitung kam ein anderes Landgericht zuvor in einem ähnlichen Fall zu einem gegenteiligen Ergebnis. Ein verbindliches Grundsatzurteil einer höheren Instanz existiert noch nicht.
Unabhängig davon plant die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag eine Neuregelung, um den Mutterschutz auch auf Selbstständige auszuweiten. fre