Schnee auf dem Gerüst, Eis auf dem Dach, Dunkelheit am Morgen: Der Winter macht Baustellen gefährlich. Die BG Bau zeigt, wie Betriebe ihre Beschäftigten mit wenig Aufwand schützen.

Wer im Winter draußen arbeitet, ist höheren Gesundheits- und Unfallrisiken ausgesetzt. Unternehmen sind verpflichtet, geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Unfall- und Gesundheitsgefahren für ihre Beschäftigten zu minimieren.
Dabei geht es nicht immer um große Veränderungen oder hohe Investitionen: "Schon kleine Maßnahmen wie klare Abläufe, geeignete Schutzausrüstung und Aufwärmzeiten verhindern Unfälle und reduzieren Gesundheitsrisiken", sagt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau). "Wichtig ist, dass Unternehmen und Beschäftigte gemeinsam darauf achten, die Arbeitsbedingungen den winterlichen Verhältnissen anzupassen."
Im August 2025 hat die Berufsgenossenschaft mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten "ASR A5.1" ein Dokument veröffentlicht, das Arbeitgebern hilft, Sicherheits- und Gesundheitsrisiken durch Witterungseinflüsse systematisch zu bewerten.
Daraus leitet die BG Bau die folgenden sechs Empfehlungen ab, mit denen Arbeitgeber das Unfallrisiko auf Baustellen ohne viel Aufwand minimieren können:
1. Richtig beleuchten
Wenn es im Winter morgens später hell und am Abend früher dunkel wird, müssen Arbeitgeber die Beleuchtung am Arbeitsplatz nachjustieren. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten geben für Verkehrswege eine Helligkeit von mindestens 20 Lux vor – für nicht allseits umschlossene Arbeitsplätze je nach Tätigkeit bis zu 500 Lux.
2. Für rutschfreie Verkehrswege und Arbeitsplätze sorgen
Im Winter sorgen Schnee und Matsch für rutschige Wege zur Baustelle, Gerüste oder Dächer. Betriebe müssen diese Bereiche regelmäßig prüfen, entwässern und befestigen. Laut BG eignen sich dafür etwa Schotter oder rutschhemmende Matten.
Auf Dächern gilt zusätzlich, nicht durchtrittsichere Lichtbänder zu sichern. Denn schon bei einer dünnen Schneedecke werden sie zur Rutschgefahr. Daher sollten sie frühzeitig abgesperrt, abgedeckt oder mit Netzen gesichert werden.
3. Pausenräume und Toiletten beheizen
Damit sich die Beschäftigten zwischendurch aufwärmen können, rät die BG, alle Aufenthaltsräume zu beheizen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten schreibt für Pausenräume und Toiletten eine Raumtemperatur von mindestens 21 Grad Celsius vor. Das bietet auch die Möglichkeit, zwischendurch die Kleidung zu wechseln und die getragenen Sachen zu trocknen.
4. Tätigkeiten der Witterung anpassen
Bei kalten Temperaturen sollten vor allem Tätigkeiten durchgeführt werden, bei denen sich Beschäftigte viel bewegen. Daher sollten an besonders kalten Tagen bewegungsarme Tätigkeiten oder Arbeiten in Zwangshaltung vermieden werden. Arbeitgeber sollten zudem regelmäßige Arbeitsunterbrechungen und Pausen ermöglichen.
Wo möglich, rät die BG zudem, dass sich Beschäftigte bei Arbeiten im Freien abwechseln oder bestimmte Aufgaben in wärmere Bereiche verlegen.
5. Auf die richtige Kleidung achten
Im Winter ist auf dem Bau auf die richtige Kleidung zu achten: Neben Jacken, Hosen, Winterschuhen, Mützen und Handschuhen rät die BG für Arbeiten im Freien zu Thermounterwäsche. Für Kälte- und Wetterschutzkleidung ist laut Unfallverhütungsvorschrift explizit der Arbeitgeber zuständig.
6. Fahrzeuge winterfest machen
Auch Fahrzeuge können zum Unfallrisiko werden. Winterreifen mit ausreichendem Profil, Frostschutzmittel im Scheibenwischwasser oder Eiskratzer und Schneebesen etwa machen Fahrzeuge fit für den Winter. Wer in bergigen Regionen mit dem Fahrzeug unterwegs ist, dem empfiehlt die BG, Schneeketten an den Reifen zu befestigen.
All diese Maßnahmen sollten laut BG frühzeitig vorgenommen werden, um die Baustelle auf die winterlichen Witterungsbedingungen vorzubereiten. uls