Das Handwerk feiert einen Teilerfolg bei der EU-Entwaldungsverordnung: EU-Gesetzgeber, Rat und Parlament haben sich endgültig auf eine Verschiebung der umstrittenen Regelung geeinigt. Handwerksverbände bewerten dies als wichtigen Schritt, fordern aber grundlegende Änderungen.

Die EU-Entwaldungsverordnung wird erneut verschoben, das Handwerk atmet auf. Am Abend des 4. Dezember einigten sich die EU-Gesetzgeber, Rat und Parlament, auf einen Kompromiss zur Vereinfachung der Entwaldungsverordnung. Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), sprach von einer "sehr positiven" Entscheidung.
Nach dem Grundsatz "Once only" sollen künftig Sorgfalts- und Berichtspflichten nur denjenigen treffen, der das Produkt erstmalig auf den europäischen Binnenmarkt bringt. Schwannecke. "So wird Bürokratie dort vermieden, wo sie zu nichts führt, nämlich bei kleinen Handwerksbetrieben in der nachgelagerten Wertschöpfungskette."
Da die Bedingungen für eine Anwendung derzeit nicht vorliegen, sieht der Kompromiss notwendigerweise vor, den Geltungszeitpunkt für alle Betriebe und Unternehmen um ein Jahr bis zum 30. Dezember 2026 zu verschieben. Dass die EU-Kommission außerdem bis April 2026 weitere mögliche Vereinfachungen prüfen soll, wird ebenso als positiv angesehen.
Botschafter legten vor
Die EU-Botschafter hatten zuvor im Ausschuss der Ständigen Vertreter dem Kompromissvorschlag zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) zugestimmt. "Es ist grundsätzlich ein Erfolg, dass die EU-Botschafter einen Standpunkt für mehr Entlastungen und Flexibilität zu Gunsten handwerklicher Betriebe beschlossen haben", sagte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Deutschland habe in Brüssel mit starker Stimme für den Mittelstand gesprochen.
Auch das Baugewerbe zeigt sich erleichtert. "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine wichtige Entscheidung für das Handwerk und die Baubranche getroffen", betonte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB). Die ursprünglichen Dokumentationspflichten hätten gerade kleinere und mittlere Betriebe in der Lieferkette überfordert.
Bürokratische Belastung für Handwerksbetriebe
Die Verordnung betrifft zahlreiche Handwerksbereiche. Tischler, Schreiner, Zimmereien und andere holzverarbeitende Betriebe müssen für jede verwendete Holzart detaillierte Nachweise über Herkunft und Entwaldungsfreiheit führen. Bäcker und Konditoren sind bei Kakao, Kaffee und Palmöl in der Dokumentationspflicht. Auch Polsterer, das Kfz-Handwerk und weitere Gewerke wären betroffen.
Das Handwerk befürchtet grundsätzlich, dass die Verordnung in ihrer ursprünglichen Form existenzbedrohend für kleine und mittlere Betriebe werden könnte. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. Hinzu kommen die Kosten für externe Prüfungen und Zertifizierungen, die für viele Handwerksbetriebe kaum bezahlbar sind.
Lange Vorgeschichte mit mehrfachen Verschiebungen
Die EU-Entwaldungsverordnung hat bereits eine bewegte Geschichte hinter sich. Ende Juni 2023 verabschiedet, sollte sie ursprünglich Ende 2024 in Kraft treten. Eine erste Verschiebung um ein Jahr auf Ende 2025 folgte aufgrund massiver Kritik aus der Wirtschaft. Nun kommt wohl die zweite Verschiebung bis Ende 2026.
Das Handwerk hatte wiederholt vor den praktischen Problemen der Verordnung gewarnt. Besonders kritisiert wurden die aufwändigen Sorgfalts- und Dokumentationspflichten, die auch für Betriebe gelten sollten, die Produkte aus nachweislich entwaldungsfreien Regionen wie der EU beziehen.
Entlastungen reichen nicht aus
Trotz der Verschiebung und geplanter Vereinfachungen bleiben die Handwerksverbände wachsam. "Wesentliche Forderungen des deutschen Handwerks wurden aufgegriffen", so ZDH-Generalsekretär Schwannecke. Doch die Kommission werde aufgefordert, weitere mögliche Vereinfachungen bereits bis April 2026 zu prüfen - also noch während des Übergangszeitraums.
Auch das Baugewerbe fordert eine grundlegende Reform statt nur einen Aufschub. Konkret verlangt das Handwerk eine "Null-Risiko-Kategorie" für nachhaltig bewirtschaftete Waldbetriebe in Ländern ohne Entwaldungsrisiko wie Deutschland. Zudem sollen sich Dokumentations- und Sorgfaltspflichten nur auf den Import von Produkten in den Binnenmarkt beziehen.
Umweltschutz bleibt wichtiges Ziel
Das Handwerk betont ausdrücklich, dass es die ursprünglichen Ziele der Verordnung grundsätzlich unterstütze. Die EUDR war darauf ausgelegt, den Beitrag der EU zur weltweiten Entwaldung zu verringern und den Handel mit Produkten zu stoppen, die zur Zerstörung von Wäldern beitragen. Bestimmte Rohstoffe wie Holz, Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Kautschuk und Rinder sowie daraus hergestellte Produkte sollten nur dann in der EU verkauft werden dürfen, wenn sie nachweislich "entwaldungsfrei" sind.
"Der Schutz der weltweiten Wälder ist ein wichtiges Ziel, das auch das Handwerk ausdrücklich unterstützt", stellte ZDH-Generalsekretär Schwannecke seinerzeit klar. Doch Klimaschutz und Bürokratieabbau dürften keine Gegensätze sein. Die Herausforderung bestehe darin, wirksamen Umweltschutz mit praktikablen Lösungen für kleine und mittlere Unternehmen zu verbinden.