Viele schwere Berufskrankheiten treten erst Jahrzehnte nach der kritischen Tätigkeit auf. Nur konsequenter Arbeitsschutz heute kann die Gesundheit von morgen bewahren. Welches Prinzip dabei hilft und wo sich Betriebe im Detail informieren können.

Bevor Katja Lilu Melder und ihr Team mit ihrer Arbeit beginnen können, vergeht einige Zeit: Ausziehen, duschen, Schutzanzug anziehen, gebläseunterstützte Maske aufsetzen, Handgelenke und Knöchel umkleben – erst dann dürfen sie loslegen mit der Sanierungsarbeit. Wer aufhören will, muss das Ganze in umgekehrter Reihenfolge wieder durchlaufen. "Wir arbeiten im Asbestbereich, da geht es nicht anders", erklärt die Geschäftsführerin der BMG Santec GmbH aus Hamm.
Fordernde Arbeit im Asbestbereich
Die körperlich schwere Arbeit in Schutzanzügen und mit Atemmasken zu verrichten, ist extrem fordernd. "Aber es ist alternativlos, sowohl aus rechtlichen als auch aus gesundheitlichen Gründen", sagt Melder. Wo Asbest verbaut wurde – bei Gebäuden, die vor 1993 gebaut wurden, muss man immer damit rechnen – werden die feinen Fasern freigesetzt, sobald geschliffen, gebohrt oder aufgebrochen wird. Wer die Fasern einatmet, dem drohen schwerste Erkrankungen, unter anderem Krebs.
Michaela Eichberg, Leiterin des Teams Berufskrankheiten in der IKK classic, kennt diese Fälle. "Solche berufsbedingten Krebserkrankungen sind zwar deutlich seltener als Muskel- oder Skeletterkrankungen", sagt sie. "Doch wenn die Betroffenen zum Arzt kommen, sind sie meist schon schwer erkrankt. Zu den körperlichen Beschwerden kommen oft auch finanzielle Belastungen hinzu. Und leider enden viele dieser Erkrankungen tödlich."
Späte Folgen der Exposition
Die Latenzzeit, also der Zeitraum zwischen dem Kontakt mit dem schädlichen Stoff und dem Ausbruch der Krankheit, ist lang. Oft sind die Betroffenen schon in der Rente, wenn sich die Krankheitszeichen zeigen. "In dieser Altersgruppe kommen Krebserkrankungen häufiger vor, werden fast schon als ‘Volkskrankheit’ gesehen. Viele bringen die Krankheit dann gar nicht mehr mit ihrem Beruf in Verbindung", ergänzt Eichberg.
Die häufigsten berufsbedingten Fälle von Krebserkrankungen bei Handwerkern, die sie und ihr Team verfolgen, sind durch Asbestfasern verursacht: Lungenkrebs oder ein Mesotheliom der Pleura – ein aggressiver Tumor im Gewebe, das die Lunge umgibt.
Ohne Sonnenschutz droht Hautkrebs
Eine zweite, häufig auftretende Berufskrankheit ist der Hautkrebs insbesondere bei Freiluftarbeitern. Eine dritte Gruppe Betroffener sind Holzarbeiter. Alte Beizstoffe, aber auch Holzstaub provozieren das Wachstum von Krebszellen in der Nase beziehungsweise in den Nasennebenhöhlen.
Außerdem entwickeln Friseurinnen, die bis in die 1970er-Jahre mit den damals üblichen Färbemitteln gearbeitet haben, vermehrt Harnwegskrebs.
Für bereits Erkrankte unter ihren Versicherten setzt die IKK classic spezialisierte Fallmanager ein. Sie begleiten die Betroffenen bei der möglichen Anerkennung als Berufskrankheit und sorgen für eine bestmögliche medizinische Versorgung.
Sich wirksam schützen mit dem STOP-Prinzip
Um neue Erkrankungen zu verhindern, setzen Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften auf Prävention nach dem STOP-Prinzip. Wo Gefahren drohen, gilt es, die Schutzmaßnahmen in dieser Hierarchie abzuarbeiten:
- S: Zuerst Substitution, also möglichst die gefährliche Tätigkeit durch eine andere Vorgehensweise ersetzen.
- T: Das T steht technische Schutzmaßnahmen, also beispielsweise Absauganlagen in der Schreinerei nutzen.
- O: Das O steht für organisatorische Lösungen, also beispielsweise das Verlagern von Freiluftarbeiten in die früheren Morgen- oder späten Nachmittagsstunden, wenn die UV-Strahlung weniger intensiv ist.
- P: Das P schließlich steht für persönliche Schutzmaßnahmen – zum Beispiel das Einkleiden in einen Ganzkörperanzug, wie es Melder und ihr Team tun.
Die Handwerksmeisterin setzt auf bedingungslose Aufklärung ihrer Mitarbeiter, damit diese alle Maßnahmen konsequent umsetzen. "Das bedeutet viel Überzeugungsarbeit. Aber so wissen sie: Wenn sie ihre Maske nicht tragen, droht ihnen eine Staub- oder Asbestlunge." Regelmäßig schickt sie ihr Team zu Vorsorgeuntersuchungen, und sie lebt selber den Arbeitsschutz vor. "Aber ich sage auch ganz klar: Ich habe als Chefin eine Überwachungspflicht. Ich muss dafür sorgen, dass mein Team das umsetzt."
Wissen schützt vor Berufskrankheiten
So vielfältig das Handwerk ist, so vielfältig sind auch die Gefahren. Doch Erfolge in der Prävention zeigen, dass durch konsequenten Arbeitsschutz die Gefahr von Krankheiten deutlich gesenkt werden kann. Ein positives Beispiel hierfür ist das Friseurhandwerk,in dem die Zahl der meldepflichtigen Anzeigen seit Jahren sinkt, dank besserer Hautschutzpläne und des Verbots schädigender Substanzen. Mit folgenden Informationen unterstützen die Berufsgenossenschaften Betriebe bei der Prävention:
- Die Betriebsanweisung für das Friseurhandwerk fasst für Sie die wichtigsten Sicherheitsaspekte im Umgang mit Gefahrstoffen und Stoffen, die unter das Gefahrstoffrecht fallen zusammen. Sie weist auf Gesundheitsgefahren hin und zeigt geeignete Schutzmaßnahmen auf.
- Hautschutz ist auch für Freiluftarbeiter wichtig. Die DGUV informiert hier umfassend zu "Hautkrebs durch arbeitsbedingte UV-Strahlung"
- BG Bau: "Asbest beim Bauen im Bestand: Leitfaden für handwerksnahe Tätigkeiten"
- Nicht nur Asbest löst schwere Erkrankungen aus. Ganz grundsätzlich sollte möglichst staubarm gearbeitet werden. Tipps zum Schutz vor Staub von der BG Bau.
- Lärmschwerhörigkeit als häufigste aller Berufskrankheiten ließe sich gut verhindern, wenn konsequent alle Schutzmaßnahmen umgesetzt würden. Die BG ETEM erklärt, wie Lärmschwerhörigkeit entsteht.
- Das Sachgebiet Gehörschutz der DGUV hat auf dieser Seite alle relevanten Informationen zu Gehörschutz gebündelt.
- Was Lärm überhaupt ist und worum es beim Lärmschutz geht, darüber informiert das Bundesumweltministerium auf seinen Seiten.
- Konkreter aufs Arbeitsleben gemünzt sind die Informationen des Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu Schäden und Beeinträchtigungen durch Lärm.
Wer trotz aller Schutzmaßnahmen erkrankt und einen Zusammenhang mit seiner heutigen oder auch einer früheren Berufstätigkeit vermutet, der sollte dies möglichst rasch seiner für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft melden - entweder selber, über seinen Arbeitgeber oder über seinen behandelnden Arzt. Hier einige Seiten für Verdachtsmeldungen der im Handwerk am häufigsten vertretenen Berufsgenossenschaften.
- Zu den Formularen für Verdachtsanzeigen bei der BG Bau (Bau- und baunahe Berufe sowie Gebäudereinigung)
- Zu den Formularen für Verdachtsanzeigen bei der BG ETEM (Energie, Textil, Elektro und Medien)
- Zu den Formularen für Verdachtsanzeigen bei der BGHM (Holz und Metall)
- Zu den Formularen für Verdachtsanzeigen bei der BGN (Nahrungsmittel und Gastgewerbe)
- Zu den Formularen für Verdachtsanzeigen bei der BGW (Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)
Gefahrstoffe richtig in der Expositionsdatenbank dokumentieren
Arbeitgeber müssen dokumentieren, wann und wie lange Beschäftigte gefährlichen Stoffen ausgesetzt sind. Diese Pflicht ist in der Gefahrstoffverordnung geregelt. Mit Hilfe der Zentralen Expositionsdatenbank (ZED) lassen sich die Einträge zentral erfassen. Die ZED wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung betrieben. Über das Internetportal können Unternehmen die Daten zu den Expositionen zentral an einem Ort verwalten. Die Daten sind dauerhaft gesichert und werden mindestens für 40 Jahre nach Ende der Exposition aufbewahrt.
Speziell für ihre Mitgliedsbetriebe stellt die BG Bau außerdem eine Eingabehilfe zur ZED zur Verfügung. Sie vereinfacht die Eingabe der Daten und spart den Unternehmen nach Einschätzung der BG Bau damit Zeit. Die Eingabehilfe steht auf der Webseite der BG Bau als zip-Datei zum Download bereit. Eine kurze Anleitung zur Nutzung findet sich bei Youtube. Damit das Programm aktuell bleibt, empfiehlt die BG Bau, es regelmäßig zu aktualisieren, wie es in dieser Kurzanleitung erklärt wird.
Das vom Arbeitgeber zu führende Verzeichnis über den Beschäftigten enthält:
- den betreffenden Gefahrstoff,
- Angaben zur Dauer und Höhe der Exposition und
- ist fünf Jahre für die reproduktionstoxischen
- beziehungsweise 40 Jahre lang für die krebserzeugenden und keimzellmutagenen Stoffe aufzubewahren.
- Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten Beschäftigte zudem einen persönlichen Auszug.
Tritt bei den Beschäftigten später eine Erkrankung auf, liefern die Daten des Expositionsverzeichnisses wichtige Informationen. Dies ist für die Betroffenen wichtig, damit im Rahmen eines "Feststellungsverfahrens" möglichst zügig geklärt werden kann, ob bei ihnen die Voraussetzungen zur Anerkennung einer Berufskrankheit vorliegen.
Weitere Informationen zum Expositionsverzeichnis und welche Stoffe darin dokumentiert werden müssen, bietet die BG Etem. Die vollständige Liste aller krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen, die im Expositionsverzeichnis geführt werden müssen, steht bei der DGUV.