Die Politik ringt um eine Linie bei der Losvergabe für öffentliche Aufträge: Handwerksverbände warnen vor der Benachteiligung kleiner Betriebe durch eine geplante Lockerung der Regeln. Befürworter erhoffen sich die schnellere Umsetzung von Großprojekten. Das Handwerk hat gute Argumente für seine Position.
Die mögliche Lockerung des Losvergabegrundsatzes bei der Vergabe öffentlicher Aufträge hat im Bundestag zu kontroversen Debatten geführt. Im Zentrum einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss standen die Argumente von Sachverständigen und Verbänden. Während Handwerksexperten vor negativen Folgen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) warnten, sahen Vertreter der Bauindustrie und Kommunen in einer Anpassung der Regeln eine Chance zur Beschleunigung notwendiger Projekte.
Fundament für fairen Wettbewerb
Prof. Dr. Martin Burgi von der Ludwig-Maximilians-Universität München verteidigte den Losvergabegrundsatz als essenziell für faire Wettbewerbsbedingungen. Seiner Ansicht nach schaffe die Aufteilung von Aufträgen in kleinere Lose erst Chancengleichheit für kleinere Betriebe und Handwerker, die sonst gegenüber großen Unternehmen benachteiligt wären. Burgi veranschaulichte dies anhand eines Beispiels: Wenn ein Auftrag in mehrere kleinere Lose aufgeteilt werde, könnten mehr Unternehmen Angebote abgeben, was zu einer größeren Auswahl, besserer Qualität und mehr Preiswettbewerb führe. Eine Aufweichung des Grundsatzes würde den Zugang zum Markt für KMU erschweren und bedeuten, dass sie von größeren Aufträgen ausgeschlossen würden. Der Vergaberechtsexperte warnte ferner, dass durch die Vergabe an Generalunternehmer die Kontrolle über Subunternehmerketten erschwert werde.
Burgi sprach von einer "sehr fundamentalen Weichenstellung für die Wirtschafts- und teilweise sogar für die Gesellschaftsordnung in Deutschland". Er gab eine historische Einordnung: Der Grundsatz der Losaufteilung sei seit 1952 geltendes Vergaberecht. "Das heißt, "Deutschland wurde nach dem Krieg mit dem Losvergabegrundsatz aufgebaut. Die neuen Bundesländer wurden nach 1989 mit diesem Grundsatz aufgebaut und jetzt seit ein paar Monaten wird er plötzlich zum Problembär erklärt.“
Ausgewogener Kompromiss
Felix Pakleppa vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDH) betonte nach der Anhörung auf LinkedIn die Bedeutung des Losgrundsatzes als "Rückgrat fairer und mittelstandsfreundlicher Vergabe". Er bestätigte, dass die Anhörung die Wichtigkeit des Losgrundsatzes als wirkungsvolle Unterstützung für den Mittelstand unterstrichen habe. Pakleppa argumentierte, dass Gesamtvergaben weder schneller noch günstiger seien und die Losvergabe die regionale Wertschöpfung fördere, faire Wettbewerbsbedingungen schaffe und lange Subunternehmerketten begrenze, die zu Mehrkosten führen könnten. Er verteidigte den Regierungsentwurf als einen ausgewogenen Kompromiss, der die Losvergabe als Grundprinzip beibehalte, aber unter engen Voraussetzungen Flexibilität für dringliche Großprojekte aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zulasse.
Praxisuntauglichkeit des Entwurfs
Vertreter von Kommunen und der Bauindustrie stellten die Praxisuntauglichkeit des Regierungsentwurfs heraus. Bernd Düsterdiek von den kommunalen Spitzenverbänden bezeichnete die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung als "deutlichen Rückschritt" und "nicht praxistauglich", da sie die Hürden für eine Gesamtvergabe nicht senkte, sondern durch die Beschränkung auf das Sondervermögen und einen hohen Auftragswert sogar verkompliziere. Er schlug vor, dass wirtschaftliche, technische, zeitliche oder sachliche Gründe eine Gesamtvergabe generell rechtfertigen sollten, analog zu den Regelungen im Haushaltsgrundsätzegesetz.
Burgi hatte diese Erweiterung, zeitliche Gründe zuzulassen, scharf kritisiert: "Personalnot hat man immer. Das heißt, Sie können in Zukunft mit einem einzigen Federstrich den Losgrundsatz durchbrechen.“
Tim Oliver Müller vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hob hervor, dass die strikte Losvergabe oft zu überlangen Bauzeiten und erheblichen Kostensteigerungen führe. Er betonte, dass modulare oder serielle Bauweisen eine Gesamtleistung erforderten, die durch den Losgrundsatz verhindert werde.
Stärkere Einbindung lokaler Wertschöpfung
Vertreter der IG Metall und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) forderten eine konsequentere Verknüpfung öffentlicher Aufträge mit "Local Content"-Regelungen. Heiko Reese von der IG Metall argumentierte, dass staatliche Mittel dazu beitragen müssten, heimische und europäische Wertschöpfungsketten, tarifgebundene Arbeit und nachhaltige industrielle Entwicklung zu sichern. Der niedrigste Preis dürfe nicht das alleinige Zuschlagskriterium sein. Die Gewerkschaften kritisierten, dass der Gesetzentwurf hinter früheren Vorschlägen zurückgeblieben sei. Michael Stamm vom DGB sagte: "Vergabepolitik darf nicht nur schneller und einfacher werden, sie muss auch strategischer werden. Sie muss ökologisch-soziale Kriterien verbindlich machen, Tarifstandards absichern und europäische Wertschöpfungsketten als Ziel begreifen."
Grundsätzliche Bedeutung
Der Streit ist von grundsätzlicher Bedeutung. Die Bundesregierung hat einen Entwurf vorgelegt, der Ausnahmen vom Losgrundsatz nur unter engen Voraussetzungen vorsieht und im Prinzip mittelstandsfreundlich ist. Der Bundesrat hingegen strebt eine deutlich weitergehende Lockerung an, um mehr Spielraum für Gesamtvergaben zu schaffen. Das Handwerk und der Mittelstand warnen vor einer solchen Aufweichung, da dies die Wettbewerbschancen kleinerer Betriebe schmälern und die regionale Wertschöpfung gefährden könnte. Demgegenüber fordern Vertreter von Kommunen und der Bauindustrie mehr Flexibilität, um die Umsetzung von Infrastrukturprojekten zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen. Diese unterschiedlichen Positionen spiegeln den Konflikt zwischen dem Schutz des mittelständischen Sektors und dem Bedürfnis nach schnellerer Realisierung großer Bauvorhaben wider.
