Kolumne Diese Benefits haben in Ihrer Stellenanzeige nichts zu suchen 

Mehr Benefits, mehr Bewerbungen? Ein gefährlicher Trugschluss. Wer in Stellenanzeigen mit Selbstverständlichkeiten wirbt, signalisiert vor allem eines: Unsicherheit. Steinmetzmeisterin Kathrin Post-Isenberg verrät in ihrer DHZ-Kolumne, welche drei "Zusatzleistungen" Sie sofort streichen sollten.

Pünktliche Gehaltszahlung? Kein Argument, sondern eine Selbstverständlichkeit, sagt DHZ-Kolumnistin Kathrin Post-Isenberg. - © Pawel - stock.adobe.com

In fast jedem Workshop taucht dieselbe Frage auf: Welche Benefits gehören eigentlich in eine Stellenanzeige? Oft steckt die Hoffnung dahinter: Wenn wir nur die richtigen Zusatzleistungen anbieten, dann kommen die Leute. Doch ganz so einfach ist es nicht. Denn die beste Fahrradflotte, die größte Obstschale und das schönste Fitnessprogramm nützen nichts, wenn die Basis nicht stimmt: Ihre Arbeitgebermarke. 

Eine starke Arbeitgebermarke bedeutet Klarheit, wofür Ihr Unternehmen steht. Sie zeigt, wie Sie miteinander umgehen, wie Sie führen, wie Sie mit Fehlern umgehen und wie Sie Erfolge feiern. Kurz: Sie macht sichtbar, warum es sich lohnt, bei Ihnen zu arbeiten. Ohne diese Grundlage werden Benefits zum Feigenblatt: hübsch anzusehen, aber ohne Substanz. 

Interessant ist, dass die Idee von Zusatzleistungen gar nicht so neu ist. Schon im 19. Jahrhundert bauten große Unternehmen Arbeiterwohnungen oder boten eine Werksküche an. Später kamen betriebliche Altersvorsorge und Krankenkassen hinzu. Nach dem Zweiten Weltkrieg erlebten Benefits einen Aufschwung, weil Lohnerhöhungen staatlich gedeckelt waren und Unternehmen andere Wege suchten, attraktiv zu bleiben (oder zu werden?). Heute ist daraus ein ganzer Markt geworden, in dem jeder Betrieb scheinbar etwas anbieten muss, ob es passt oder nicht. 

Genau hier liegt das Problem. Viele Unternehmen entscheiden im stillen Kämmerlein oder nach dem Besuch eines geschickten Anbieters, welche Benefits eingeführt werden. Kaum jemand fragt das eigene Team, was sie überhaupt brauchen oder nutzen würden. Und in den Stellenanzeigen finde ich dann ganze Kataloge, von sinnvoll bis absurd. Drei Beispiele, die dort nichts zu suchen haben: 

Kathrin Post-Isenberg
Die Steinmetzmeisterin und Bildhauerin Kathrin Post-Isenberg leitete früher einen eigenen Betrieb in Siegburg. Mit ihrer Praxiserfahrung berät sie heute Handwerksunternehmen dabei, sich erfolgreich als Arbeitgebermarke zu etablieren. Seit 2025 praktiziert sie darüber hinaus wieder ihr ursprüngliches Handwerk – diesmal im Nebenerwerb. - © Markus Zielke

1. Pünktliche Gehaltszahlung 

Das ist kein Benefit. Das ist Vertragsbestandteil. Natürlich wird das Gehalt pünktlich gezahlt. Wer es als Benefit verkauft, vermittelt eher Unsicherheit als Wertschätzung. 

2. Weiterbildungen 

Auch das ist keine Zusatzleistung. Weiterbildung ist Teil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Fachliche Qualität entsteht nicht von selbst, sie braucht Pflege. Ein Betrieb, der sich weigert, Mitarbeitende fortzubilden, verliert am Markt. Weiterbildung ist eine Grundhaltung, kein Goodie. 

3. Übertarifliche Bezahlung 

Hier gilt dasselbe Prinzip. Die Bezahlung gehört in den Vertrag. Und ja, bitte nennen Sie in der Anzeige einen Gehaltsrahmen. Aber übertariflich zu zahlen ist kein Bonus. Es ist schlicht ein Signal dafür, dass Sie die Qualifikation der Fachkraft anerkennen. Mehr nicht. 

Fazit

Am Ende bleibt die Erkenntnis: Eine gute Stellenanzeige lebt nicht von einer endlosen Liste an Benefits, sondern davon, dass sie klar, ehrlich und auf den Punkt formuliert ist. Weniger ist hier tatsächlich mehr. Prüfen Sie, welche Benefits wirklich zu der ausgeschriebenen Stelle und zur Lebensphase der Zielgruppe passen, und lassen Sie alles andere an dieser Stelle weg. Denn eine lange Liste wirkt schnell wie ein Ersatz für das, was wirklich zählt: eine starke Arbeitgebermarke, die Menschen überzeugt, ganz ohne Zusatzleistungen. 

Die Kolumne "Aus dem Handwerk, für das Handwerk" von Steinmetzmeisterin Kathrin Post-Isenberg erscheint jeden Donnerstag exklusiv in der Deutschen Handwerks Zeitung (DHZ). Melden Sie sich für den kostenlosen DHZ-Newsletter an, um keine Ausgabe zu verpassen.