Arbeitsschutz "Man muss ausstrahlen, dass einem sein Personal wichtig ist"

Handwerkern fehlt oft die Zeit, sperrige Gesetze und Vorschriften zum Arbeitsschutz zu durchforsten. Branchenregeln der Berufsgenossenschaften fassen deswegen alles Wichtige für sie zusammen. Fleischermeisterin und BG-Fachfrau Katja Kästner weiß, worauf es dabei ankommt.

Ein Metzger schneidet Fleisch und trägt dabei einen metallenen Schutzhandschuh.
Scharfe Messer und starke Maschinen bilden einen Gefahrenschwerpunkt in Fleischbetrieben. Hinzu kommen Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle. - © amh-online.de

Frau Kästner, Sie haben gerade gemeinsam mit Praktikern aus der Fleischwirtschaft die Branchenregel für das Fleischerhandwerk von Grund auf überarbeitet. Müssen Betriebe jetzt mehr Auflagen erfüllen?

Katja Kästner: Nein. Branchenregeln sind keine zusätzlichen Anforderungen, sondern sie bündeln die gesetzlichen Vorgaben. Wir zeigen anhand von Beispielen, wie Unternehmer Schutzmaßnahmen konkret umsetzen können. Dazu sind wir alle einzelnen Arbeitsfelder von der Schlachtung über die Zerlegung und Bearbeitung bis hin zum Verkauf durchgegangen.

Können an dieser Stelle alle Nicht-Fleischer aufhören zu lesen?

Sie würden etwas verpassen, denn wir sprechen hier nur beispielhaft über die Branchenregel Fleischwirtschaft. Auch in allen anderen Branchen gelten die gleichen Grundprinzipien der Prävention, allen voran die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Diese Beurteilung ermöglicht es Unternehmern, betriebsbedingte Gefährdungen zu erkennen und nötige Maßnahmen auf ihre ganz konkreten Bedingungen abzustimmen.

Wo liegen denn die Unfallschwerpunkte in der Fleischbranche?

Die meisten schweren Unfälle passieren durch Stürzen, Stolpern und Rutschen auf unebenen, feuchten oder fettigen Böden. Dabei spielt ungeeignetes Schuhwerk eine Rolle, aber auch, ob die Böden die richtige Rutschhemmung haben, ob Wasser ablaufen kann und ob die Reinigungszyklen stimmen. Eine ähnlich wichtige Rolle im Unfallgeschehen spielen Maschinen. Der Umgang mit Fleischwölfen ist ein großes Thema, egal ob es um kleine Stopfwölfe geht oder um große Mischwinkelwölfe. Auch bei Kuttern und Entschwartern sind Kräfte am Wirken, die nicht unterscheiden, ob sich ein Fleischteil den gefährlichen Messern nähert oder eine Hand. Das ist besonders gefährlich, wenn Schutzeinrichtungen verändert oder entfernt wurden. Maschinenunfälle können so zu schweren, teils irreversiblen Verletzungen führen.

Warum werden Schutzeinrichtungen entfernt, geschieht das mit Absicht?

Nicht unbedingt. Man kauft eine Maschine, vielleicht auch gebraucht, und denkt, sie ist in Ordnung. Aber der Unternehmer darf sich auf solche Annahmen nicht verlassen. Er muss sicherstellen, dass es keine sicherheitstechnischen Mängel gibt. Dafür überprüft er mit der Gefährdungsbeurteilung systematisch, ob alle notwendigen Schutzeinrichtungen vorhanden sind. Wer da unsicher ist, kann sich an seine Sicherheitsfachkraft wenden, auch wir von der BG unterstützen. Bei neuen Maschinen mit einem Prüfsiegel wie DGUV Test kann man davon ausgehen, dass sie den heutigen technischen Anforderungen entsprechen.

Katja Kästner, Fleischermeisterin, Lebensmitteltechnologin und Aufsichtsperson bei der BGN
Katja Kästner, Fleischermeisterin, Lebensmitteltechnologin und Aufsichtsperson bei der BGN - © Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe

Ist es mit der Gefährdungsbeurteilung der Maschinen getan?

Nein, der Chef muss seine Mitarbeiter in die Maschinen einweisen und es wäre gut, wenn er dabei erklärt, warum die Schutzeinrichtungen an dieser Stelle wichtig sind. Viele Manipulationen entstehen, weil jemand Vorrichtungen abbaut, die ihm nicht praktikabel erscheinen oder weil die Reinigung dann leichter fällt. Nach einer guten Unterweisung weiß jeder, warum es zum Beispiel gefährlich ist, Schutzeinrichtungen zu entfernen oder die vorgeschriebene Schutzkleidung nicht zu tragen. Das gehört zur „tätigkeitsbezogenen Unterweisung“, die Beschäftigte für Gefahren und Fehlverhalten sensibilisieren soll.

Viele Unternehmer berichten, dass ihre Mitarbeiter Schutzmaßnahmen ignorieren, obwohl sie alles bereitstellen und sie schulen.

Jemanden von Schutzmaßnahmen zu überzeugen, wenn bisher immer alles gut gegangen ist, kann schwierig sein. Worum es geht, ist eine lebendige Präventionskultur im Unternehmen. Wer Regeln aufstellt, muss sie auch konsequent durchsetzen. Angesichts von Personalmangel ist das nicht einfach. Um es für unsere Branche zu sagen: Chefs müssen immer wieder daran erinnern, dass am Ende nicht nur eine gute Wurst herauskommen soll, sondern dass dabei auch alle gesund bleiben.

Sie stammen aus einer Fleischerfamilie, haben ihr Handwerk von der Pike auf bis zur Meisterin gelernt, arbeiten bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe und leiten bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung das Sachgebiet Fleischwirtschaft. Spielt Ihr persönlicher Weg eine Rolle, wenn Sie als Aufsichtsperson in einen Fleischbetrieb kommen?

Mein Herz schwingt da schon mit, diese Leidenschaft legt man nicht ab, und es kann schon sein, dass das bei den Betrieben ankommt. Aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass wir von der Berufsgenossenschaft für die Betriebe ohnehin ein Stück weit Vertrauenspersonen geworden sind. Wir fordern ja nicht nur von den Betrieben, sondern beraten ganz viel. Natürlich gibt es Situationen, in denen man kontrovers diskutiert – aber das ist doch das Gute: Wir suchen gemeinsam nach Lösungen, denn letztlich haben wir alle das gleiche große Ziel, nämlich Unfälle und Gesundheitsschäden bei der Arbeit zu verhindern.

Arbeitsschutz umsetzen im Betrieb mit DGUV-Regeln

Keine zusätzlichen Pflichten, sondern Umsetzungshilfen in der täglichen Arbeit: So verstehen sich die Regeln, Informationen und Grundsätze der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie richten sich an Unternehmer und geben eine Hilfestellung bei der Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften.

Das DGUV Regelwerk zeigt Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Dazu konkretisieren sie Inhalte aus:

  • staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen),
  • Unfallverhütungsvorschriften und
  • technischen Spezifikationen

und stellen die Erfahrungen der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger zusammen.

Die Branchenregeln wie die oben erwähnte Regel für die Fleischwirtschaft sind besondere DGUV-Regeln, die das bestehende komplexe Arbeitsschutzrecht insbesondere für die Unternehmen und Bildungseinrichtungen einer bestimmten Branche verständlich zusammenfassen und um das Erfahrungswissen der Unfallversicherungsträger ergänzen. Branchenregeln bilden ein tätigkeits-, arbeitsplatz- oder arbeitsverfahren-bezogenes Gesamtkompendium für Betriebe und Einrichtungen einer bestimmten Branche.

>> Hier geht es zur Überblickseite der DGUV-Regeln

>> Hier geht es zur Branchenregel für die Fleischwirtschaft