ZDH-Geschäftsführer Dirk Palige erklärt, welche Spielregeln für die Digitalisierung des Prüfungswesens im Handwerk gelten und warum analog noch Zukunft hat.

Herr Palige, wer ist für Prüfungen im Handwerk zuständig?
Dirk Palige: Die gesetzliche Verantwortung liegt bei den 53 regionalen Handwerkskammern. Eine Ausnahme stellen die Gesellenprüfungen dar, die auch an Innungen delegiert und von ihnen durchgeführt werden können. Das Prüfungswesen im Handwerk ist somit dezentral organisiert.
Gibt es einen einheitlichen Rechtsrahmen für das Prüfungswesen?
Ja, die bundeseinheitlichen Aus- und Fortbildungsverordnungen legen die Prüfungsinhalte und -methoden fest. Dadurch ist die grundlegende Struktur aller Handwerksprüfungen vorgegeben. Auch die Zusammensetzung von Prüfungsausschüssen, deren Berufung sowie die Anforderungen an Prüferinnen und Prüfer sind in der Handwerksordnung verbindlich geregelt. Innerhalb dieses Rechtsrahmens bestehen jedoch Gestaltungsspielräume: So müssen die konkreten Prüfungsaufgaben nicht bundesweit identisch sein. Auch die Durchführungsweise der Prüfungen ist nicht bis ins Kleinste geregelt. Ob Prüfungen also schriftlich mit Stift und Papier oder aber digital am PC oder Laptop bearbeitet werden, liegt im Ermessen der zuständigen Prüfungsstellen.
Bestehen rechtliche Beschränkungen bei der Durchführung von digitalen Prüfungen, etwa für Meister oder Gesellenprüfungen?
Nein, die einschlägigen Verordnungen sowie das Satzungsrecht der Handwerkskammern erlauben die Nutzung digitaler Technik bei schriftlichen Prüfungen in allen Prüfungsformen. Es gibt lediglich organisatorische Unterschiede. So kann beispielsweise bei Meisterprüfungen der zuständige Prüfungsausschuss darüber entscheiden, ob die schriftliche Prüfung handschriftlich oder digital durchgeführt wird. In anderen Fällen trifft diese Entscheidung die jeweilige Handwerkskammer.
Welche Datenschutz- und IT-Sicherheitsanforderungen sind bei digitalen Prüfungen zu beachten?
Prüfungen müssen rechtssicher sein. Insbesondere bei der digitalen Durchführung schriftlicher Prüfungen schreiben die rechtlichen Bestimmungen vor, dass die eingesetzten Systeme gewährleisten müssen, dass alle eingegebenen Daten den jeweiligen Prüflingen eindeutig und unveränderbar zugeordnet werden können. Stellen, die digitale Prüfungsverfahren einsetzen möchten, müssen daher vollständig den Anforderungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechen, andernfalls ist der Einsatz nicht zulässig.
Wie wird sichergestellt, dass digitale Prüfungen rechtlich betrachtet den gleichen Wert wie die klassischen Prüfungen haben?
Auch hier gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Anforderungen, es gibt keine Sonderregelungen für das Handwerk. Das bedeutet, dass die eingesetzten Systeme so beschaffen sein müssen, dass die Daten der Prüflinge eindeutig zugeordnet werden können und nachträgliche Änderungen ausgeschlossen sind. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine digital abgelegte Prüfung rechtlich als gleichwertig zur klassischen Präsenzprüfung angesehen werden.
Wer legt die technischen und normativen Anforderungen für digitale Prüfungen fest?
Ein Teil ist rechtlich geregelt, etwa die Prüfungsumgebung. Die konkrete Auswahl von Soft- und Hardware liegt im Ermessen der Prüfungsstellen. Diese müssen sicherstellen, dass die Prüfungen rechtssicher, diskriminierungsfrei und barrierefrei sind.
Können Prüflinge eine alternative Prüfungsform verlangen, wenn sie keine digitale Prüfung ablegen möchten?
Ein Wahlrecht bezüglich der Durchführungsform besteht in der Regel nicht. Im Falle von Einschränkungen oder Behinderungen können aber Maßnahmen zum Nachteilsausgleich getroffen werden. Und was natürlich vor jeder digitalen Prüfung grundsätzlich ermöglicht werden muss, ist das Testen der Prüfungssoftware. Das stellt sicher, dass die Prüflinge in der eigentlichen Prüfungssituation nicht an der technischen Bedienung scheitern.
Sind digitale Prüfungen rechtlich leichter anfechtbar?
Wenn Datenschutz, Manipulationsschutz und Systemstabilität gewährleistet sind, ist nicht mit mehr Anfechtungen zu rechnen als bei handschriftlichen Prüfungen.
Dürfen die Handwerkskammern eigene Projekte für digitale Prüfungsformate entwickeln?
Solange die geltenden Rechtsvorschriften eingehalten werden, steht der Umsetzung digitaler Prüfungsformate, auch im Rahmen von Pilotprojekten, nichts im Wege. Insofern gilt: Rechtsvorschriften beachten und loslegen.
Ist es das Ziel des Handwerks, dass künftig alle Prüfungen digital durchgeführt werden?
Wer nach einer flächendeckenden, einheitlichen Digitalisierung ruft, muss auch die damit verbundenen technischen, sicherheitsbezogenen und finanziellen Anforderungen mitdenken. Digitale Prüfungen stellen hohe Anforderungen an Technik, Wartung und Sicherheit, womit Kosten einhergehen. Gerade bei kleinen Prüfungsgruppen sind die Kosten für digitale Prüfungen häufig nicht wirtschaftlich. Deshalb ist es gut, dass wir beides haben: digitale Prüfungsverfahren, wo sie sinnvoll und praktikabel sind, und klassische Wege, wenn es besser passt. Für die Handwerksorganisation ist dieser flexible Ansatz der richtige Weg.