Regierung plant Arbeitsschutz-Reform 123.000 Sicherheitsbeauftragte sollen wegfallen

Betriebe müssen heute detaillierte Regelwerke beim Arbeitsschutz erfüllen. Nun will die Regierung die Arbeitgeber hier deutlich entlasten – und verbindet das mit einem Versprechen.

Sicherheitsbeauftragter
Mit der Streichung von Sicherheitsbeauftragten will die Regierung das Arbeitsschutzrecht so modernisieren, dass es sich künftig stärker an der tatsächlichen Gefahrenlage orientiert. - © APchanel - stock.adobe.com

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will Betriebe von Bürokratie beim Arbeitsschutz entlasten und mehr als 123.000 spezielle Beauftragte in Unternehmen abschaffen. Das Schutzniveau werde dabei erhalten, versichert ein neues Konzept ihres Hauses. Das Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, listet rund ein Dutzend Vorhaben auf. Bereits die ersten zwei von drei geplanten Paketen für einen effizienteren Arbeitsschutz sollen laut Arbeitsministerium eine Entlastung für die Wirtschaft in Höhe von knapp 200 Millionen Euro pro Jahr bringen. 

Abgeschafft werden sollen zahlreiche Beauftragte in den Unternehmen. Für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten ist schon jetzt kein Sicherheitsbeauftragter erforderlich. Nun soll die Verpflichtung für Firmen mit weniger als 50 Beschäftigten entfallen, eine oder einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Größere Unternehmen bis 250 Beschäftigte sollen sich auf einen beschränken können. "Rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte werden abgeschafft", heißt es in dem Papier. Geplante Einsparung für die Wirtschaft: rund 135 Millionen Euro

Sicherheitsbeauftragte unterstützen Arbeitgeber bei der Umsetzung von Schritten zur Arbeitssicherheit. Diese Mitarbeiter sollen etwa Gefahren erkennen, Sicherheit fördern und bei der Einhaltung von Vorschriften helfen. 

DGUV mahnt zur Vorsicht bei Reformen

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) reagiert verhalten auf die Reformpläne. "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind gerade in Zeiten des Personal- und Fachkräftemangels ein hohes Gut, das auch die Produktivität und den Wirtschaftsstandort Deutschland stärkt", sagt Stephan Fasshauer, Hauptgeschäftsführer der DGUV. "Es muss sorgfältig abgewogen werden, an welchen Stellen das Ziel des Bürokratieabbaus, das wir seit Jahren sehr unterstützen, zielführend umgesetzt werden kann."

Fasshauer warnt vor unbeabsichtigten Folgen: "Prognostizierte Einsparungen dürfen nicht zulasten wachsender Unfallrisiken und damit höherer Kosten gehen." Er betont, dass Sicherheitsbeauftragte die Unternehmen bei ihren gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten entlasten würden.

Die DGUV verweist auf Belege für den Wert der Sicherheitsbeauftragten. Laut dem aktuellen DGUV-Barometer Arbeitswelt 2025 geben 78 Prozent der Beschäftigten an, in ihrem Unternehmen würden sie gut oder sehr gut dabei unterstützt, sicher und gesund zu arbeiten. 72 Prozent der Führungskräfte fühlen sich gut über ihre Pflichten in Sachen Sicherheit und Gesundheit informiert. "Hierzu leisten die entsprechend qualifizierten Sicherheitsbeauftragten einen dauerhaften und nachhaltigen Beitrag", erklärt Fasshauer.

Aktuell sind rund 760.000 Sicherheitsbeauftragte in deutschen Betrieben tätig – deutlich mehr als die 123.000, die wegfallen sollen. Sie agieren als "Kollege unter Kollegen" und achten beispielsweise auf Baustellen darauf, dass alle Beschäftigten die notwendige persönliche Schutzausrüstung tragen.

Druckluftbeauftragte fallen weg 

Abgeschafft werden sollen unter anderem auch sogenannte Druckluftbeauftragte – und zwar "im Zuge der Außerkraftsetzung der Druckluftverordnung". Das Regelwerk gilt für Arbeiten in Druckluft und soll nun, wo nötig, in bestehende Arbeitsschutzverordnungen überführt werden. Geschützt werden sollen hier Beschäftigte etwa im Tiefbau in einer Umgebung mit Überdruck, erzeugt durch Schleusen. Laut Verordnung haben Arbeitgeber heute für diese riskanten Arbeiten diverse Fachkundige zu bestellen, deren Aufgaben detailliert aufgelistet sind. 

Zu den Plänen zählt ferner die "Abschaffung von entbehrlichen Formerfordernissen" und "Ersetzung der Schriftform" im Arbeitsschutz. Dahinter verbirgt sich unter anderem, dass Vereinbarungen verstärkt in elektronischer Form festgehalten werden dürfen. So hatte die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände kritisiert: "Wo Schriftformerfordernisse bestehen, sind die Digitalisierungs- und damit auch Automatisierungsmöglichkeiten begrenzt." Etwa der Nachweis von Vertragsbedingungen bei einem Job müsste gegenüber dem Arbeitnehmer in vielen Wirtschaftszweigen schriftlich erfolgen. 

Breiter Dialog soll folgen 

Insgesamt soll das Arbeitsschutzrecht so modernisiert werden, dass es stärker als bisher auf die tatsächliche Gefahrenlage ausgerichtet wird. Erste Maßnahmen sollen laut den Plänen bis Ende des Jahres initiiert werden. In den kommenden Jahren solle sich ein breiter Dialog mit den betroffenen Akteuren darüber anschließen, inwiefern arbeitsschutzrechtliche Instrumente weiter vereinfacht werden können. 

Die DGUV signalisiert grundsätzliche Reformbereitschaft: "Die Unfallversicherung hat sich seit jeher im Gleichklang mit dem Wandel der Arbeitswelt weiterentwickelt", betont Fasshauer, "und so sind wir auch heute auf Modernisierungskurs." Allerdings fordert er, "jede Reform im Arbeitsschutz empirisch zu fundieren und daraufhin zu prüfen, ob sie den Anforderungen der Praxis standhalte."

Wildbergers Brief 

Die Pläne gehen auch auf einen Vorstoß von Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) zum Abbau von Bürokratie zurück. Wildberger hatte die Ministerien Anfang August in einem Brief aufgefordert, bis zum 15. September konkrete Vorhaben zum Bürokratieabbau vorzulegen. dpa/fre