Die öffentliche Auftragsvergabe soll beschleunigt werden. Dies sollte aber nicht auf Kosten mittelständischer Unternehmen gehen, warnen Experten in einem Gutachten.

Bei der öffentlichen Auftragsvergabe ist der Erhalt der Fach- und Teillosvergabe für den Mittelstand von großer Bedeutung. "Denn durch die Entscheidung für eine Losvergabe werden überhaupt erst gleiche Wettbewerbsbedingungen eröffnet", schreiben die Professoren Michael Eßig und Martin Burgi in ihrem Gutachten für die Bundesvereinigung Bau und den Zentralverband des Deutschen Handwerks.
Der vom Bundesrat geforderte Wegfall des Vorrangs der Losvergabe aus nicht näher spezifizierten "zeitlichen Gründen" wäre "kontraproduktiv", warnen sie mit Blick auf das geplante Vergabebeschleunigungsgesetz.
Verbände: Öffentliche Aufträge nicht ohne Mittelstand
Nach Angaben der Verbände kommt es nun darauf an, die zukünftigen Beteiligungsmöglichkeiten des Mittelstands bei der Vergabe öffentlicher Aufträge – wie im Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorgesehen – auch im weiteren parlamentarischen Verfahren zu sichern. "Alles andere wäre ein eklatanter Verstoß gegen den Koalitionsvertrag, der den Grundsatz mittelstandsfreundlicher Vergabe betont", heißt es weiter.
Das Gesetz soll aller Voraussicht nach im November im Bundestag und im Bundesrat abschließend beraten werden.
Gutachter: Losweise Vergabe erhöht Zahl der Anbieter
Wie die Verbände weiter mitteilen, verdeutlicht das Gutachten anhand konkreter Daten den hohen Anteil kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an den vergebenen Bauaufträgen. Damit seien sie nicht nur das Rückgrat des Bauwesens, sondern auch ein Garant für die Umsetzung öffentlicher Investitionen und für die Stabilität ganzer Regionen.
Zudem belegten die Zahlen, dass eine losweise Vergabe die Zahl potenzieller Bieter erhöhe und dadurch den Preis- und Qualitätswettbewerb stärke.
Mit dem Regierungsentwurf kann das Baugewerbe leben
Hintergrund der Diskussion sind die Pläne für ein verändertes Vergaberecht. Danach soll die Vergabe öffentlicher Aufträge einfacher und schneller gestaltet werden. Das Bundeskabinett hat dazu Anfang August 2025 einen Gesetzesentwurf beschlossen. Dieser sieht den Erhalt der Fach- und Teillosvergabe mit gewissen Ausnahmen vor.
So soll dieser Grundsatz laut Kabinettsentwurf für dringliche Großprojekte aus dem Sondervermögen für Infrastruktur durchbrochen werden können – Projekte, die sich ohnehin nicht an Handwerksbetriebe richten.
Stellungnahme des Bundesrats sorgt für Unruhe
Der Bundesrat fordert dagegen in seiner Stellungnahme, die Ausnahmen nicht mehr nur auf große Infrastrukturprojekte zu begrenzen. Damit könnten Mittelständler von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden.
"Ihre ‘Befreiung‘ von Bürokratielasten besteht dann darin, dass sie gar keine oder signifikant weniger öffentliche Aufträge bekämen", warnen die Professoren Eßig (Universität der Bundeswehr) und Burgi (LMU München) in ihrem Gutachten.