Digitales Verfahren bei der Steuerübermittlung PKV-Beiträge: Arbeitgeber benötigen elektronische Daten

Ab 2026 erhalten Sie als Arbeitgeber keine Papierbescheinigungen mehr von privaten Krankenversicherern – die Datenübertragung erfolgt ausschließlich elektronisch.

Handwerker an Laptop
Künftig können Arbeitgeber die PKV-Beiträge privatversicherter Mitarbeiter direkt elektronisch für die Steuer übermitteln. - © JenkoAtaman - stock.adobe.com

Bisher stellten private Krankenversicherer ihren Versicherten Papierbescheinigungen zur Verfügung, die diese bei Ihnen als Arbeitgeber einreichten. Sie benötigen diese Unterlagen, um die Belastungen durch die private Kranken- und Pflegeversicherung bei der Entgeltberechnung steuerlich berücksichtigen zu können.

Ab 2026 ändert sich das Verfahren grundlegend: Die Versicherer übermitteln die erforderlichen Daten künftig direkt elektronisch an Sie als Arbeitgeber.

Was Sie wissen sollten:

  • Die Krankenkassen informieren derzeit ihre Versicherten über diese Neuerung
  • Die elektronische Datenübermittlung für 2026 startet Ende November
  • Nur mit den elektronisch übermittelten Daten können Sie die PKV-Beiträge beim Lohnsteuerabzug mindernd berücksichtigen oder bezuschussen
  • Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) empfiehlt Versicherten, der elektronischen Übermittlung nicht zu widersprechen, da dies den reibungslosen Ablauf gefährden könnte

Was Sie als Arbeitgeber tun sollten:

Informieren Sie Ihre privatversicherten Beschäftigten darüber, dass sie der elektronischen Datenübermittlung nicht widersprechen sollten. Nur so können Sie weiterhin:

  • Die PKV-Beiträge beim Lohnsteuerabzug mindernd berücksichtigen
  • Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung korrekt gewähren

Ein Widerspruch Ihrer Mitarbeiter gegen die elektronische Datenübermittlung würde den reibungslosen Ablauf der Entgeltabrechnung gefährden und könnte steuerliche Nachteile für die Beschäftigten zur Folge haben.

Die elektronische Datenübermittlung gewährleistet, dass Sie weiterhin alle notwendigen Informationen zur korrekten Berechnung des Entgelts Ihrer privatversicherten Mitarbeiter erhalten. dpa/fre