Moderne Überwachungskameras helfen, Lager, Werkstätten und Baustellen effektiv zu schützen. Von technischen Features bis zu rechtlichen Rahmenbedingungen – wir zeigen, worauf es ankommt.

Immer wieder werden Handwerksbetriebe Opfer von Einbrüchen: Lager- und Werkstatträume werden aufgebrochen, wertvolle Werkzeuge entwendet. Ein jüngeres Beispiel aus Sachsenhausen zeigt, wie Einbrecher gezielt eine Schreinerei durchsuchen und hochwertige Geräte stehlen. Solche Fälle sind leider keine Einzelfälle – sie verdeutlichen, wie wichtig effektiver Schutz von Betriebsgeländen ist. Genau hier setzen moderne Überwachungskameras an.
Was eine gute Sicherheitskamera leisten sollte
Vernetzte Überwachungskameras liefern ab 100 Euro brauchbare Bildqualität. Für ein Modell mit hochauflösenden Sensoren, mehreren Objektiven, einem Schwenkmotor und einem regenfesten Gehäuse muss man aber mindestens das Doppelte ausgeben. Zu diesem Test-Ergebnis kommt die Fachzeitschrift "c't", die fünf vernetzte Kameras zu Preisen zwischen 100 und 650 Euro untersucht hat (Ausgabe 21/25).
Für den Außeneinsatz sollte eine Kamera mindestens eine IP65-Zertifizierung gegen Strahlwasser besitzen. Außerdem lohnt es sich, auf Modelle mit Solarpanels zu setzen: Denn selbst kleine Panels reichten meist aus, um selten aktivierte Kameras ohne Netzteil zu betreiben.
Kameras mit farbigen Nachtbildern "verraten" sich selbst
Ansonsten sei Full-HD-Auflösung ratsam, da für die rechtssichere Identifizierung von Personen (nach DIN EN 62676-4) eine Pixeldichte von etwa 250 Pixel pro Meter erforderlich ist. Farbige Nachtbilder sind auf der anderen Seite vorteilhaft, weil damit etwa auffällige Kleidung besser wiedererkannt werden kann.
Allerdings werden die Farbbilder meist mit zusätzlich von der Kamera ausgestrahltem, sichtbaren Licht "erkauft" – Licht, das Kriminelle auf den Kamerastandort aufmerksam machen und zur Zerstörung des Geräts führen könnte.
Beim Speichern der Kamera-Aufnahmen geht laut den Experten der Trend weg von der Cloud. Der Online-Speicher sei zwar bequem, mache Nutzer aber abhängig vom Anbieter, dessen Diensten und Servern.
Die meisten Modelle können die Videos lokal speichern
Die meisten Kameras im Test boten lokale Speichermöglichkeiten direkt in der Kamera per Speicherkarte oder im Betriebsnetzwerk per NAS-Speicher an – gut für die Privatsphäre und das Budget, weil bei lokaler Speicherung keine Monatsgebühren beim Hersteller fällig werden.
Die Zeitschrift merkt aber auch an, dass Kameras allein keine Sicherheitsgarantie für Betriebe bieten und natürlich auch keinen physischen Schutz. Deshalb seien Sicherungsmaßnahmen wie etwa einbruchhemmende Fassadenelemente oder eigenes Kontrollieren unabdingbar. Einbruchmeldesysteme mit Videoüberwachung könnten dann ergänzend hinzukommen.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Videoüberwachung im Betrieb
Bei der Videoüberwachung prallen unterschiedliche Interessen aufeinander: der Schutz des Betriebsvermögens einerseits und die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter andererseits.
Einwilligung und Zweckbindung: Mitarbeiter dürfen nur überwacht werden, wenn sie vorher eingewilligt haben und die Kamera einem klaren Zweck dient, wie z. B. dem Schutz von Werkzeugen oder der Funktionsüberwachung von Anlagen. Pausen oder private Tätigkeiten dürfen nicht überwacht werden.
Übersichtsaufnahmen statt permanente Überwachung: Zulässig sind Übersichtsaufnahmen, bei denen Personen oder Kennzeichen möglichst unkenntlich bleiben. Kameras sollten nicht rund um die Uhr laufen, sondern gezielt eingesetzt werden, z. B. nach Betriebsende, um Diebstahl oder Vandalismus vorzubeugen.
DSGVO und Transparenzpflichten: Öffentlich zugänglicher Raum und Nachbargrundstücke müssen von der Aufzeichnung ausgeschlossen sein. Sichtbare Hinweise auf die Videoüberwachung sind Pflicht, und Aufnahmen dürfen maximal 72 Stunden gespeichert werden.
>> Wann die Videoüberwachung auf Baustellen erlaubt ist
Schutz von Werkzeugen und Betriebsgelände
Videoüberwachung ist für Handwerksbetriebe ein wirksames Instrument zum Schutz von Betriebsgelände, Werkzeugen und Maschinen – solange technische Anforderungen erfüllt und die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Ein Sicherheitskonzept, abgestimmt mit Datenschutzbeauftragten oder Juristen, hilft, Ärger im Vorfeld zu vermeiden. dpa/avs