Schwarzlöhne und Scheinselbstständige führten zu einem Millionenschaden: Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat jetzt ein Urteil gegen einen Bauunternehmer ausgesprochen.

Der Inhaber einer Trockenbaufirma aus Nürnberg-Fürth wurde vom Landgericht Nürnberg-Fürth nach 24 Verhandlungstagen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Ermittlungen, die in Zusammenarbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg und der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Nürnberg-Süd unter Leitung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth stattfanden, deckten eine Vielzahl von Straftaten auf.
Nachgewiesene Delikte und enormer Schaden
Dem 48-jährigen Bauunternehmer konnten insgesamt 175 Fälle von Wirtschaftskriminalität nachgewiesen werden. Konkret handelte es sich um:
- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 96 Fällen
- Steuerhinterziehung in 47 Fällen
- Computerbetrug in 32 Fällen
Der Angeklagte befand sich zum Zeitpunkt seiner Verurteilung bereits in Untersuchungshaft. Der entstandene Gesamtschaden beläuft sich auf über 1.200.000 Euro zu Lasten der Sozialkassen und des Finanzamts.
Systematische Schwarzarbeit und Verschleierung
Die mehrjährigen Ermittlungen ergaben, dass der Bauunternehmer seit Mai 2017 mehrere Arbeitnehmende und sogenannte Scheinselbständige beschäftigte. Diese wurden entweder überhaupt nicht oder in falscher Höhe zur Sozialversicherung angemeldet. Die Löhne wurden zum Teil oder vollständig schwarz ausbezahlt.
Zur Verschleierung der Schwarzlohnzahlungen nutzte der Verurteilte sogenannte Abdeckrechnungen mit einer Gesamtsumme von über 2.000.000 Euro. Bei Durchsuchungen fanden die Ermittler Rechnungs- und Quittungsvorlagen, mit denen er sich selbst Rechnungen ausstellen und deren Bezahlung vortäuschen konnte. Für diesen Vorgang zahlte er lediglich eine Provision anstelle des ausgewiesenen Rechnungsbetrages.
Verschleierung durch Strohmann-Gewerbe
Die Ermittler deckten zudem auf, dass der Unternehmer in Nürnberg ein weiteres Gewerbe betrieb. Um seine Verantwortlichkeit zu verschleiern, setzte er hierfür einen Strohmann ein. Seit August 2023 beschäftigte er dort ebenfalls den Großteil seiner Angestellten schwarz.
Geständnis und finanzielle Konsequenzen
Obwohl der Angeklagte zwischenzeitlich nur teilgeständig war, legte er am vorletzten Verhandlungstag ein umfassendes Geständnis ab.
Mit der rechtskräftigen Verurteilung muss der Verurteilte die gesparten Abgaben in Höhe der Gesamtschadenssumme von über 1.200.000 Euro zurückzahlen. Zusätzlich trägt er die Kosten des Verfahrens. avs