Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori setzt die umstrittene Überprüfung der Corona-Soforthilfen vorläufig aus. Laufende Fristen werden gestoppt, keine neuen Bescheide versandt. Das müssen Betriebe jetzt wissen.

Hessens Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) hat die Notbremse gezogen: Die heftig kritisierte Überprüfung der Corona-Soforthilfen wird vorläufig gestoppt. "Ich habe in den vergangenen Wochen intensiv mit Verbänden, betroffenen Unternehmen und Selbständigen gesprochen", erklärte Mansoori. "Dabei sind Fragen und Vorschläge aufgekommen, die eine Erleichterung für die Betroffenen bedeuten könnten, wenn sie rechtlich zulässig sind."
Das Moratorium betrifft alle laufenden Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen. Bis zum Abschluss der Prüfungen werden keine neuen Bescheide versandt und alle laufenden Fristen ausgesetzt. "Letztlich geht es hier nicht um globale Großkonzerne, sondern um Solo-Selbständige, Mittelstand oder Handwerk", betonte der Minister. "Ich möchte daher alle rechtskonformen Möglichkeiten ausschöpfen, um Erleichterungen für die Betroffenen zu erzielen."
Was das Moratorium für Handwerksbetriebe bedeutet
Für betroffene Handwerksunternehmen bringt das Moratorium zunächst Entlastung. Laut Wirtschaftsministerium müssen sie "aktuell nichts weiter unternehmen". Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, sollen sie rechtzeitig neue Informationen und gegebenenfalls eine neue Frist erhalten.
Wer bereits eine Rückzahlung überwiesen hat, soll ebenfalls profitieren können. Das Ministerium hat zugesagt, auch bestandskräftige Bescheide freiwillig anzupassen, falls sich die Praxis nachträglich ändern sollte. "Bei allen Verfahren gilt der Gleichheitsgrundsatz", heißt es in der Mitteilung. "Sollte es eine Änderung des Verfahrens geben, werden alle auch bisher erfolgten Bescheide noch einmal entsprechend überprüft."
Wichtig für Klagewillige: Das Moratorium hat keine Auswirkung auf gesetzliche Klagefristen. Diese können nicht durch ein Ministerium verlängert werden. Allerdings werden während des Moratoriums keine Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.
Massive Kritik am bisherigen Verfahren
Die Überprüfung der Corona-Soforthilfen hatte bundesweit für Aufruhr gesorgt. In Hessen erhielten rund 90.000 Betriebe und Selbstständige zwischen März und Juni 2020 insgesamt 960 Millionen Euro. Fünf Jahre später sollten alle Bescheide auf Drängen des Bundesrechnungshofs überprüft werden.
Laut dem Wirtschaftsministerium in Wiesbaden waren bis zum 11. September 13.330 Anträge bearbeitet worden. Mehr als 5.400 Betroffene konnten ihre Hilfen in voller Höhe behalten, aber 7.925 Unternehmen müssen die Hilfe teilweise oder komplett zurückzahlen.
Besonders kritisiert wurde das ursprüngliche Vorgehen der zuständigen Behörde: Eine nur 14-tägige Bearbeitungsfrist mitten in den Sommerferien, ein als drohend empfundener Ton in der Kommunikation und problematische Berechnungsgrundlagen. fre