Sachsen führt den Reparaturbonus wieder ein. Nach einer Pause wegen aufgebrauchter Haushaltsmittel können Verbraucher bald erneut Zuschüsse für Elektrogeräte-Reparaturen beantragen. Auch andere Bundesländer und Kommunen fördern die Reparatur statt Neukauf.

Der Reparaturbonus für Sachsen kommt zurück. Der zuständige Haushalts- und Finanzausschuss gibt hierfür etwas mehr als vier Millionen Euro für dieses und nächstes Jahr frei. Nach dem erfolgreichen Start 2023 war das Programm mangels Haushaltsmittel pausiert worden. Die sächsischen Handwerkskammern hatten sich für die Wiedereinführung starkgemacht. Nun können Verbraucher bald wieder Zuschüsse für die Reparatur kaputter Elektrogeräte erhalten.
Sachsen erstattet 50 Prozent der Reparaturkosten, maximal jedoch 200 Euro pro Reparatur. Förderfähig sind zwei Reparaturen pro Antragsteller und Kalenderjahr bei einem gelisteten Reparaturbetrieb. Die Mindestreparatursumme liegt bei 115 Euro. Rund 600 Betriebe haben zuletzt bei dem Förderprogramm mitgemacht, vor allem in den Ballungszentren.
Das sächsische Programm erwies sich bislang als großer Erfolg: Allein im ersten Jahr seines Bestehens wurden rund 21.000 Reparaturen mit etwa 2,2 Millionen Euro gefördert. Bis zu 219 Tonnen Elektroschrott und rund 1.900 Tonnen CO₂-Emissionen konnten so vermieden werden, wie der damalige Umweltminister Wolfram Günther (Grüne) im November 2024 bilanzierte. Am häufigsten ließen Sachsen Handys und andere Telefone reparieren, gefolgt von Weißware wie Waschmaschinen und Backöfen.
Thüringen macht weiter, Berlin bereits wieder ohne Mittel
Thüringen setzt seinen Reparaturbonus ebenfalls fort. Das Bundesland übernimmt weiter die Hälfte der Reparaturkosten bis maximal 100 Euro. Seit Juni können wieder Anträge gestellt werden. In den vergangenen vier Jahren wurden rund 40.000 Anträge bewilligt – rund 10.000 pro Jahr. Für 2025 sind 600.000 Euro für den Reparaturbonus Thüringen vorgesehen.
In Berlin hingegen waren die Mittel für das laufende Jahr bereits im Juni aufgebraucht. Es können keine neuen Anträge mehr eingereicht werden. Berlin übernahm bis 50 Prozent einer Reparaturrechnung, maximal aber 200 Euro.
Einzelne Kommunen gewähren ebenfalls Reparaturbonus
Auch einzelne Kommunen in anderen Bundesländern gewähren einen Reparaturbonus. In Bayern übernehmen etwa Aschaffenburg, Fürth und Starnberg 20 Prozent beziehungsweise bis zu 50 Euro der Rechnungssumme. Im Landkreis Miltenberg gibt es 20 Euro bei einer Reparaturrechnung von 50 bis 150 Euro, 40 Euro bei größeren Beträgen, jedoch maximal 25 Prozent.
In Nordrhein-Westfalen beteiligt sich Bielefeld an 50 Prozent der Kosten und bis zu 150 Euro pro Gerät. Menschen mit geringem Einkommen erhalten sogar die gesamten Reparaturkosten bis 300 Euro erstattet.
EU-Vorgabe: Bald Reparaturbonus in ganz Deutschland?
2026 könnte der Reparaturbonus bundesweit an Bedeutung gewinnen: Dann muss jedes EU-Land Reparaturen mit mindestens einer Maßnahme fördern. Diese Vorgabe gehört zum Recht auf Reparatur, das dann in Kraft tritt. Die EU-Richtlinie verpflichtet Anbieter von Geräten wie Waschmaschinen, Staubsauger oder Smartphones, deren Reparatur zu erleichtern.
Zusätzlich greifen die Vorgaben der Ökodesign-Richtlinie: Seit dem 20. Juni 2025 müssen alle neu verkauften Handys, Tablets und schnurlosen Telefone langlebiger und einfacher zu reparieren sein, Ersatzteile müssen länger vorgehalten werden. Wie gut sich Smartphones oder Tablet reparieren lassen, ist an einem neuen Energie-Label ablesbar.