Ab 1. Januar 2026 soll es so weit sein. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Aktivrente soll starten. Geplant ist, dass Steuerzahler im Rentenalter, die weiterarbeiten, bis zu 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen dürfen – und das monatlich. Die Pläne haben allerdings einen Haken. Nicht jeder, der im Rentenalter weiterarbeitet, profitiert von der neuen Aktivrente.

Wer bekommt die Steuerprivilegien der Aktivrente?
2.000 Euro steuerfrei pro Monat sollen Steuerzahler zu ihrer Altersrente dazuverdienen dürfen, wenn sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und im Rahmen eines Dienstverhältnisses weiterarbeiten. Das bedeutet im Klartext: Entscheidet sich ein Selbständiger trotz Erreichen des gesetzlichen Rentenalters dafür, selbständig weiterzuarbeiten, muss er jeden Cent versteuern. Die steuerfreien 2.000 Euro gibt es für selbständige Renten nämlich nicht.
Den steuerfreien Zusatzverdienst gibt es also nur für Angestellte und Arbeitnehmer im Rentenalter. Das bedeutet im Klartext: Ein Rentner, der nicht weiterarbeitet und neben seiner Altersrente noch Vermietungseinnahmen erzielt, muss seine Vermietungseinkünfte in voller Höhe versteuern.
Ungleichbehandlung bei der Aktivrente – verfassungsrechtlich bedenklich
Da sich die Höhe der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit richtet, führt die Steuerfreistellung des Verdienstes von 2.000 Euro im Monat bei angestellten Steuerzahlern im Rentenalter im Vergleich zu selbständig tägigen Rentnern oder zu Vermietern zu einer verfassungsrechtlich bedenklichen Ungleichbehandlung. Das dürfte auf jeden Fall Verfahren beim Bundesfinanzhof und beim Bundesverfassungsgericht nach sich ziehen.
Beispiel: Eine Rentnerin, die das gesetzliche Rentenalter erreicht hat, möchte 2026 weiterarbeiten. Folgende Überlegungen stehen an:
- Sie arbeitet als Angestellte weiter – Verdienst 24.000 Euro.
- Sie wird als Selbständige tätig – Verdienst 24.000 Euro.
- Oder sie kauft sich eine Immobilie und erzielt Mieteinnahmen in Höhe von 24.000 Euro.
| Arbeitslohn als Angestellte | Einnahmen als Selbständige | Mieteinnahmen | |
| Einnahmen 2026 geplant | 24.000 Euro | 24.000 Euro | 24.000 Euro |
| Steuerfrei durch Aktivrente 2026 (Planung) | -24.000 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
| Im zu versteuernden Einkommen zu erfassen | 0 Euro | 24.000 Euro | 24.000 Euro |
Diese Gegenüberstellung verdeutlicht am einfachsten die steuerliche Ungleichbehandlung von Rentnern, die sich im Alter etwas zur Rente dazuverdienen wollen.