Die Regierung will das Gebäudeenergiegesetz kippen. Der Bundesverband Wärmepumpe schlägt Alarm und warnt nicht nur vor einem Einbruch des boomenden Wärmepumpen-Marktes. Ein neues Rechtsgutachten zeigt: Das Vorhaben der Koalition könnte an Verfassungs- und Europarecht scheitern.

Mit Blick auf die anstehende Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) warnt der Bundesverband Wärmepumpe vor einer radikalen Reform. "Wir brauchen Kontinuität und einen verlässlichen Pfad in die Zukunft", mahnte Geschäftsführer Martin Sabel mit Blick auf das GEG – oft auch Heizungsgesetz genannt – und die Heizungsförderung. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die Menschen den "Technologiewechsel" annähmen. Der Verband warnt vor einer kompletten Streichung des Paragrafen 71 im GEG, der den Anteil der Erneuerbaren Energien beim Heizen regelt.
Rechtsgutachten: Unsicherheit gefährdet Erfolg der Wärmewende
Eine solche Streichung könnte nach Einschätzung des Verbandes und eines von ihm in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens gegen deutsches Verfassungsrecht und auch gegen Europarecht verstoßen. Die Rücknahme würde mit hoher Wahrscheinlichkeit von Gerichten korrigiert. "Die resultierende Unsicherheit würde den Erfolg der Wärmewende gefährden und die aktuell positive Marktentwicklung der erneuerbaren Heizungen wie Wärmepumpen oder Pelletheizungen erneut stoppen", warnt der Verband.
Mehr Wärmepumpen als fossile Heizungen verkauft
Wie Verbands-Geschäftsführer Sabel deutlich macht, ist die Wärmepumpe im ersten Halbjahr 2025 das meistverkaufte Heizungssystem gewesen. Insgesamt seien 139.500 Wärmepumpen abgesetzt worden. Ein Plus von 55 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Bis Ende August stieg der Wert für verkaufte Wärmepumpen auf 188.000 Stück. Für das Gesamtjahr erwarte der Verband einen Absatz von rund 280.000 Wärmepumpen. Sabel sagt, die Förderung habe maßgeblich zu der positiven Entwicklung beigetragen.
Schwarz-Rot plant einschneidende Änderung
Hintergrund der Diskussion ist die Ankündigung der schwarz-roten Regierung das "Heizungsgesetz" streichen zu wollen. Im Koalitionsvertrag heißt es: "Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher." Konkret geht es um den Paragrafen 71 im GEG. Darin wird geregelt, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Dies gilt vorerst aber nur für Neubaugebiete. In Bestandsgebäuden
ist die 65-Prozent-Regel des GEG an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Deren Fristen treten schrittweise in Kraft, je nach Einwohnerzahl der Gemeinde (Mitte 2026 oder Mitte 2028).
Gutachten nennt verfassungsrechtliche Bedenken
Das Rechtsgutachten zeigt nun, dass eine Streichung des Heizungsgesetzes, sprich § 71, aus zweierlei Hinsicht nicht einfach ist. Dabei bezieht sich die Verfasserin des Gutachtens, Miriam Vollmer, Partnerin der Energierechtskanzlei re | Rechtsanwälte, zum einen auf Artikel 20 Grundgesetz. Demnach würde der Gesetzgeber durch eine Rücknahme des § 71 im GEG
- seine Pflichten verletzen, Bürgerinnen und Bürger vor den Folgen des Klimawandels zu schützen und
- nicht berücksichtigen, dass unterlassener Klimaschutz die Freiheitsrechte künftiger Generationen einschränke.
Europarecht gibt klare Klimaschutzziele vor
Zum anderen verweist Miriam Vollmer auf eine Reihe an EU-Regelungen, die rechtlich ebenfalls über dem GEG stünden und zu den Klimazielen klare Vorgaben machten.
- Dazu zähle die EU-Lastenteilungsverordnung, die zu wirksameren Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor verpflichte.
- Dazu zähle aber auch die Erneuerbare-Energie-Richtlinie, die mit Blick auf das Heizen höhere Anteile von Erneuerbaren fordere.
- Und dazu zähle die EU-Gebäuderichtlinie, die jetzt in nationales Recht umgesetzt werden müsse.
"In der Gesamtbetrachtung trägt die 65-Prozent-Regelung im GEG erheblich dazu bei, die ambitionierten Vorgaben des europäischen Rechts zu erfüllen", sagt Vollmer und warnt vor einer Streichung. Eine Änderung der EU-Vorgaben hält sie für unwahrscheinlich.