Ein neues EU-Gesetz soll Wälder schützen, doch für viele Unternehmen drohen erhebliche Mehrbelastungen. Das Handwerk warnt vor einer Bürokratielawine. Jetzt soll die Regelung erneut verschoben werden – aber das löst das Grundproblem nicht.

Die EU-Kommission will eine umstrittene Verordnung zum Schutz der Wälder erneut verschieben. Im Kern des Konflikts steht die Frage, wie sich globale Wälder wirksam schützen lassen, ohne dass die Umsetzung für Betriebe zu einer erheblichen Mehrbelastung durch Bürokratie und unklare Nachweispflichten wird.
Die Verordnung sollte eigentlich ab Ende 2024 angewendet werden und zunächst große Unternehmen dazu verpflichten, den entwaldungsfreien Ursprung bestimmter Produkte wie Holz, Kaffee, Kakao, Soja oder Rindfleisch nachzuweisen. Die Regeln wurden bereits einmal um ein Jahr verschoben, nun will die Kommission dies erneut machen.
Handwerk fordert grundlegende Überarbeitung
Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), begrüßt die erneute Verschiebung als "absolut notwendigen Schritt", warnt aber vor einem bloßen Aufschub ohne inhaltliche Reformen. "Die so gewonnene Zeit muss aber endlich auch genutzt werden, um den Verordnungstext umfassend zu überarbeiten und praxistauglich zu machen", betont Schwannecke.
Das Gesetz verlangt eine lückenlose Berichterstattung entlang der Wertschöpfungskette. Die Auflagen würden nicht nur die holzverarbeitenden Handwerke, sondern zum Beispiel auch Holzspielzeugmacher oder die Musikinstrumentenbauer betreffen. Der ZDH kritisiert, dass "weder eine Risikoklassifizierung der Herkunftsgebiete noch eine flächendeckend einsatzbereite Informationsplattform verfügbar" sei.
Konkret fordert das Handwerk zwei zentrale Änderungen: Dokumentations- und Sorgfaltspflichten sollen sich nur auf den Import von Produkten in den Binnenmarkt beziehen. Und für Null-Risiko-Zonen wie die EU, in denen nachweislich keine Entwaldung stattfindet, müssen die Sorgfaltsanforderungen entfallen und Dokumentationslasten drastisch sinken.
"Die jetzige Verordnung stellt kaum erfüllbare Anforderungen und nicht gerechtfertigte Belastungen an kleine und mittelständische Handwerksbetriebe", kritisiert Schwannecke. Der Nutzen für den Umwelt- und Waldschutz sei bestenfalls unklar.
Technische Probleme als Grund
Die Kritik an der fehlenden technischen Infrastruktur scheint sich nun zu bewahrheiten. Die geplante erneute Verschiebung geht aus einem Brief von Umweltkommissarin Jessika Roswall an den Umweltausschuss des Europaparlaments hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Darin heißt es, das für die Umsetzung geplante IT-System werde den Anforderungen voraussichtlich nicht gerecht. Dies könne zu Störungen der Handelsströme führen.
Baugewerbe fordert grundlegende Reform statt nur Aufschub
Auch die Baubranche sieht in der Verschiebung ein notwendiges, aber unzureichendes Manöver. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, teilt mit, ein Aufschub allein reiche nicht. "Ohne eine konkrete inhaltliche Überarbeitung würden die Probleme nur erneut vertagt und die Unternehmen stünden in einem Jahr vor den gleichen Fragen."
Der Verband fordert eine Aussetzung um zwei Jahre, um die Verordnung grundlegend zu reformieren. "Die Verordnung muss so angepasst werden, dass sie praktikabel umsetzbar ist und kleine wie mittlere Unternehmen nicht überfordert", fordert Pakleppa. Konkret schlägt er vor, die Nachweispflichten auf Importe zu beschränken und die Auflagen für Waren aus Regionen ohne Entwaldungsrisiko, wie innerhalb der EU, drastisch zu senken.
Neue Bürokratie "wird nicht verhindern, dass Bäume gefällt werden"
Das sieht auch Franz Xaver Peteranderl, Präsident des Bayerischen Handwerkstags (BHT) so. "Ein bloßer zeitlicher Aufschub ist zu wenig", betont er. Die Entwaldungsverordnung sehe aktuell auch für einen in Bayern gefällten Baum oder im Inland produziertes Rindfleisch Prüfpflichten anhand einer in Datenbanken nachverfolgten Geolokalisierung für jeden einzelnen Nicht-KMU-Marktteilnehmer in der kompletten Lieferkette vor. "Diese Dokumentation wird nicht verhindern, dass in Bayern Bäume gefällt werden. Dabei besteht im Freistaat kein relevantes Entwaldungsrisiko. Für Bayerns Handwerksbetriebe bedeuten die Prüfpflichten inklusive Dokumentation aber ein weiteres Stück im ohnehin schon riesigen Bürokratie-Puzzle", sagt der BHT-Präsident. Das bayerische Handwerk fordert, die Anwendbarkeit der Sorgfaltspflichten für Produkte aus Ländern ohne Entwaldungsrisiko und Prüfpflichten entlang der gesamten Lieferkette komplett aus der Verordnung zu streichen.
Geteiltes Echo in der Politik
In der Politik stößt der Vorschlag der Kommission auf ein geteiltes Echo. Scharfe Kritik kommt von der SPD-Europaabgeordneten Delara Burkhardt. Sie wirft Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor, die Verordnung "unter fadenscheinigen Gründen auf Eis" zu legen. Man könne ein Gesetz nicht zweimal verschieben, während Tausende Unternehmen bereitstünden, es umzusetzen, so Burkhardt laut dpa.
Der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese hingegen begrüßt den Vorschlag. Er fordert, dass in Ländern wie Deutschland, in denen es keine Entwaldung gebe, "Waldbauern und Landwirte von jeglichen Auflagen befreit werden".
Das Handwerk sieht Unterstützung für seine Position im Europäischen Parlament, das sich im Sommer gegen die von der EU-Kommission vorgeschlagene Risikoklassifizierung von Produktionsstaaten ausgesprochen hatte. "Die Betriebe können daher zu Recht erwarten, dass das Europäische Parlament eine Neuverhandlung der Verordnung unterstützen würde", so ZDH-Generalsekretär Schwannecke. dpa/fre